Tätigkeitsprofil:
Über uns
Das Sächsische Staatsministerium der Finanzen ist eine oberste Landesbehörde und verantwortlich für die Haushalts-, Finanz- und Steuerpolitik sowie die öffentliche Finanzwirtschaft des Freistaates Sachsen.
Als Grundsatzreferat der Abteilung Haushalt ist das Referat 21 für die Gesamtsteuerung des Staatshaushalts zuständig. Neben der Konzeption und Weiterentwicklung der Verfahren für die Haushaltsaufstellung und den Haushaltsvollzug zählen dazu auch die Erstellung der mittelfristigen Finanzplanung sowie der Haushalts- und Vermögensrechnung des Freistaates Sachsen. Zum breiten Aufgabenspektrum gehören zudem die Bund-Länder-Finanzbeziehungen, die Erstellung von Analysen in den Bereichen Finanzpolitik, Volkswirtschaft und Demografie sowie die Bearbeitung haushaltswirtschaftlicher Grundsatzangelegenheiten.
Intessante Aufgaben
Wir freuen uns auf Ihre Unterstützung in folgenden Aufgabenbereichen:
- Stabilitätsrat und Stabilitätsbericht, Evaluationsausschuss
- Grundsatzfragen der Finanzpolitik
- Neuverschuldungsverbot (Haushaltswirkungen, Berechnungen zur Normallage)
- Volkswirtschaftliche Analysen
- Grundsatzfragen der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion, Europäische Fiskalregeln
Anforderungsprofil:
Sie bringen mit
Von Ihnen werden zwingend erwartet:
- ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium (Universitäts-Diplom, Master) in der Fachrichtung Volkswirtschaftslehre
Von Vorteil sind:
- ein finanzwissenschaftliches bzw. finanzwirtschaftliches Studienprofil
- erste Praxiserfahrung in den Bereichen Wirtschaft, Wissenschaft oder öffentliche Verwaltung
- Kenntnisse der öffentlichen Finanzen und der bundesstaatlichen Finanzbeziehungen
Darüber hinaus erwarten wir:
- Interesse an finanzpolitischen und wirtschaftlichen Zusammenhängen
- Leistungsbereitschaft und hohes Verantwortungsbewusstsein
- eine selbstständige und ebenso teamorientierte Arbeitsweise
- sehr gute analytische und konzeptionelle Fähigkeiten
- IT-Affinität und Faible für statistische Auswertungen
- ein sicheres und verbindliches Auftreten
- Kommunikations- und Durchsetzungsfähigkeit
- Bereitschaft zu mehrtägigen Dienstreisen