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Qualifizierungsmaßnahme zur Cyber-Kriminalistin / zum Cyber-Kriminalisten (w/m/d), (24 Monate)_08/2027

VeröffentlichtVeröffentlicht: Heute
Sicherheit und Ordnung

Tätigkeitsprofil:

Lerne in der 24-monatigen Qualifizierungsmaßnahme den Beruf der Cyber-Kriminalistin / des Cyber-Kriminalisten von der Pike auf und übernimm Verantwortung für die Gesellschaft.

Bei Vorliegen beamten- und laufbahnrechtlicher Voraussetzungen, kann bereits bei Einstellung eine Verbeamtung auf Probe (A10 BbesG) erfolgen. Dies wird im Zuge der Einstellungsvorbereitung von der Personalgewinnung geprüft.

Es stehen mehrere Stellen zur Verfügung. Mit Deiner Bewerbung startet Dein Auswahlverfahren bei uns. Bitte beachte, dass unsere Test- und Einstellungskapazitäten begrenzt sind und wir bei Auslastung unserer Testkapazitäten die Ausschreibung frühzeitig schließen werden. Daher sichere Dir umgehend Deinen persönlichen Testtermin.

Mach auch Du das Richtige und bewirb Dich jetzt!


Aufgaben

Dir bietet sich die gesamte Palette eigenständiger kriminalpolizeilicher Sachbearbeitung in den entsprechenden Fachabteilungen des BKA:

- Aufklären von Hacking-Angriffen
- Betrugsdelikte im Internet und andere Computerstraftaten
- Forensische Ermittlung und Auswertung digitaler Spuren
- Ermittlungen gegen organisierte Kriminelle oder Terroristenbekämpfung
- Informationsauswertung und -analyse

Anforderungsprofil:

Unsere Erwartungen

Um Dich als Cyber-Kriminalistin / Cyber-Kriminalist zu bewerben, bedarf es einiger wichtiger Voraussetzungen. Erforderlich ist ein abgeschlossenes Hochschulstudium im MINT-Bereich. Das Studium muss mindestens einen 30%igen IT-Anteil (z. B. Netzwerktechnologien und -protokolle, Scripting und Programmierung, Datenbanksysteme und -analyse oder Verschlüsselungstechnologien) enthalten. Alle weiteren Informationen zu dem Berufsbild und seinen Voraussetzungen findest Du unter:
www.karriere.bka.de/Karriereportal/DE/Jobs/BerufeBeimBKA/Cyberkriminali…

Du stehst kurz vor Deinem Abschluss? Die Einreichung Deines Bachelors ist spätestens 3 Monate vor dem jeweiligen Einstellungstermin vorgesehen.

Weitere Voraussetzungen sind u. a.:

-Deutsche Staatsangehörigkeit i. S. des Art. 116 Grundgesetz (Ausnahmen gemäß § 7 Abs. 3 BBG möglich – hierzu beraten wir Dich gerne individuell)
- Alter zum Zeitpunkt der Einstellung (2-jähriges Studium) – „Du darfst noch nicht den 43. Geburtstag gefeiert haben.“
- Englisch Level B2 gemäß des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER)
- Führerschein wie Klasse B (erworben für Schalt- und Automatikgetriebe); muss mindestens 3 Monate vor dem Einstellungstermin vorliegen

Alle weiterführenden Informationen findest Du auf unserer Infoseite:
https://www.karriere.bka.de/Karriereportal/DE/Jobs/BerufeBeimBKA/Studiu…

Das bieten wir – Benefits für Mitarbeitende

- Work-Life-Balance: 30 Tage Urlaub, Überstundenausgleich, 24. und 31.12. arbeitsfrei
- Ein gutes Gefühl: sinnstiftender Job in einer oberen Bundesbehörde mit spannenden, vielseitigen und herausfordernden Aufgaben
- Rundum versorgt: private Krankenversicherung und Beihilfeberechtigung Bund, attraktive Pension im Alter und früherer Pensionseintritt für Polizeibeamtinnen und -beamte
- Ein sportliches Team: vielfältiges Sportangebot sowie kostenlose Gesundheits- und Fitness-Checks, Dienstsport während der Arbeitszeit für Polizeibeamtinnen und -Wir kümmern uns: Unterstützung bei der Kinder- und Ferienbetreuung (Wiesbaden)
- Entspannt zur Arbeit: mit Jobticket und Nahverkehrsanschlüssen vor der Tür

Welche Unterlagen Du für die Bewerbung benötigst, was Dich erwartet und wie Du Dich am besten vorbereiten kannst, findest Du unter:
www.karriere.bka.de/Karriereportal/DE/Bewerbung/Bewerbungsprozess/bewer…

Das Auswahlverfahren:

1. Psychodiagnostisches Testverfahren (wird vorab Online absolviert)

Das Präsenz-Auswahlverfahren dauert zwei Tage. Es besteht aus nachfolgenden Testabschnitten:

2. Physical-Fitness-Test (Sporttest)

3. Multiple-Choice-Test und IT-Fachwissenfragen

4. Gruppenübung

5. Vorstellungsgespräch

6. Untersuchung auf Polizeidiensttauglichkeit

Hinweis: Aufgrund der begrenzten Test- und Einstellungskapazitäten kann eventuell ein Ranking nach den jeweiligen Testabschnitten des Auswahlverfahrens notwendig werden.

Sollten einzelne Testabschnitte nicht bestanden werden, endet das Auswahlverfahren automatisch. Ausnahmen von dieser Regelung sind nicht möglich.

Wie Du Dich auf die verschiedenen Auswahlverfahren vorbereitest erfährst Du hier: https://www.karriere.bka.de/Karriereportal/DE/Bewerbung/Auswahlverfahre…