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Psychologin / Psychologe oder psychologische Psychotherapeutin / psychologischer Psychotherapeut (m/w/d) bei der …

Justizvollzugsanstalt Willich I
location47877 Willich, Deutschland
VeröffentlichtVeröffentlicht: Heute
Bildung und Soziales

Die Justizvollzugsanstalt Willich I ist eine Anstalt des geschlossenen Vollzuges für erwachsene männliche Straf- und Untersuchungsgefangene (Untersuchungs- und Strafhaft).

Weitere Informationen über die Justizvollzugsanstalt Willich I finden Sie auf unserer Website.

Zum nächstmöglichen Zeitpunkt suchen wir eine/einen Psychologin/Psychologen für eine befristete Einstellung in Vollzeit (Teilzeit ist möglich).

Die Tätigkeit richtet sich nach Nr. 2.3 der Richtlinien für die Fachdienste bei den Justizvollzugseinrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen (AV d. JM vom 18.12.2015 in der Fassung vom 06.07.2017 (2400-IV.54).

Die Arbeit, die Sie erwartet, ist sehr vielseitig und geprägt durch interdisziplinäres Arbeiten im Team (z.B. allgemeiner Vollzugsdienst, Werkdienst, Krankenpflegedienst, Anstaltsarzt, Sozialarbeiter sowie der Verwaltung).

Sie arbeiten im Tagesdienst mit der Möglichkeit zur Gleitzeit.

In der Arbeit mit den Gefangenen sind Sie vor allem in den Bereichen der Diagnostik sowie der Betreuung, Beratung und Behandlung tätig. Im Rahmen der Diagnostik führen Sie die psychologische Begutachtung der Gefangenen durch, erstellen Diagnosen und Prognosen, wenn es z. B. um die Genehmigung von vollzugsöffnende Maßnahmen wie Ausgang, Urlaub, Freigang oder Verlegung in den offenen Vollzug geht. Steht eine vorzeitige Entlassung zur Diskussion, so erarbeiten Sie in festgelegten Fällen eine Kriminalprognose zur Einschätzung des Rückfallrisikos des betroffenen Gefangenen.

Auch ein Einsatz in der sozialtherapeutischen Abteilung ist nach Einarbeitung eventuell möglich.

Gefangene sollen während des Vollzugs ihrer Freiheitsstrafe auf die Reintegration in die Gesellschaft vorbereitet werden. Sie sollen lernen, ihr Leben künftig eigenverantwortlich und ohne Straftaten zu führen. Als enge Betreuerinnen und Betreuer erarbeiten Psychologinnen und Psychologen für jeden Gefangenen individuelle Maßnahmen, um Persönlichkeitsstörungen oder andere Defizite zu behandeln. Deeskalation und Krisenintervention inklusive Suizidprophylaxe sind hierbei wichtige Aspekte.

Folgende Voraussetzungen sollten Sie erfüllen:

Fachkompetenz:

  • abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium der Psychologie (Master oder Diplom, 120 ECTS im Masterstudiengang) möglichst mit klinischem, forensischem und / oder kriminalpsychologischem Studienschwerpunkt
  • wünschenswert ist eine Approbation nach dem Psychotherapeutengesetz für den Einsatz als psychologische Psychotherapeutin / psychologischer Psychotherapeut

Persönliche Anforderungen:

Sie sollten

  • Teamfähigkeit und die Fähigkeit zu interdisziplinären Zusammenarbeit besitzen
  • über Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit, Flexibilität, Belastbarkeit, Verantwortungsbewusstsein und Durchsetzungsvermögen verfügen
  • sich mit den Verhältnissen in einer Justizvollzugsanstalt sachgerecht auseinandersetzen sowie in die spezifischen Strukturen einfinden und einarbeiten können
  • Akzeptanz und Verständnis für die institutionellen Rahmenbedingungen des Tätigkeitsfeldes mit unverzichtbaren Sicherheitsbelangen aufbringen
  • Zur Teilnahme an Weiterbildungen und Supervision bereit sein.

Wenn eine Übernahme in das Beamtenverhältnis erfolgen soll, müssen außerdem folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • zum Zeitpunkt der Verbeamtung auf Probe regelmäßig noch nicht 42 Jahre alt; als schwerbehinderter oder gleichgestellter behinderter Mensch (§ 2 Absatz 3 Sozialgesetzbuch IX) regelmäßig noch nicht 45 Jahre alt
  • Deutsche / Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union
  • grundsätzlich keine strafrechtlichen Verurteilungen oder anhängige Straf- bzw. Ermittlungsverfahren (es wird im Einzelfall geprüft, ob diesbezügliche Erkenntnisse einer Einstellung entgegenstehen),
  • Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes
  • charakterliche, geistige, körperliche und gesundheitliche Eignung für die Laufbahn
  • Dienstfähigkeit aus amtsärztlicher Sicht

Perspektive

Kein fester Einstellungstermin - Einstellung jederzeit möglich.

Ihre Einstellung in den Psychologischen Dienst erfolgt im Tarifbeschäftigungsverhältnis. So haben Sie die Möglichkeit Berufserfahrung im Justizvollzug zu sammeln.

Was verdienen Sie:

Sie erhalten ein Gehalt entsprechend der Entgeltgruppe 13 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L).

Weitere Informationen zu den Entgeltgruppen finden Sie in der Entgelttabelle für Tarifbeschäftigte (https://www.finanzverwaltung.nrw.de/dienststellen/landesamt-fur-besoldung-und-versorgung-nrw/entgelttabellen-fuer-tarifbeschaeftigte).

Nach der Übernahme in das Beamtenverhältnis erhalten Sie Bezüge nach dem Landesbesoldungsgesetz – LBesG NRW, Besoldungsordnung A LBesO NRW (zzgl. etwaiger Zuschläge, wie z. B. Familienzuschlag oder Stellenzulagen). Sie werden dann entsprechend der Besoldungsgruppe A 13 LBesO NRW (zzgl. etwaiger Zuschläge) bezahlt.

Mit zunehmender Berufserfahrung – entsprechende Bewährung vorausgesetzt – stehen Ihnen unterschiedliche Funktionen in den Justizvollzugsanstalten oder im Rahmen der Fach- bzw. Dienstaufsicht z.B. im Ministerium der Justiz des Landes NRW und eine Besoldung bis zur Besoldungsgruppe A 15 LBesO NRW offen. Mehr Information zu den Besoldungsgruppen finden Sie in der Landesbesoldungstabelle (https://www.finanzverwaltung.nrw.de/dienststellen/landesamt-fur-besoldung-und-versorgung-nrw/besoldungstabellen-fuer-beamtinnen-und-beamte).

Nähere Informationen zu diesem Berufsbild finden Sie unter:

https://www.justiz-karriere.nrw/berufe/justizvollzug/psychologe