Psychologin oder Psychologe als Leiterin oder Leiter der Justizvollzugsanstalt Ludwigshafen als Sozialtherapeutische …
Tätigkeitsprofil:
Es wird Bewerbungen entgegengesehen um
1 Stelle für eine Psychologin oder einen Psychologen als Leiterin oder Leiter der Justizvollzugsanstalt Ludwigshafen als Sozialtherapeutische Anstalt (m/w/d). Die Stelle ist ab dem 1. Dezember 2026 zu besetzen.
Die Sozialtherapeutische Anstalt Ludwigshafen ist eine Justizvollzugsanstalt im Stadtkern von Ludwigshafen und befindet sich in einem ehemaligen Gerichtsgefängnis aus dem Baujahr 1928. Die Anstalt ist zuständig für die Vollstreckung von Freiheitsstrafen nach Maßgabe des § 24 LJVollzG. Sie ist daher keine Aufnahmeanstalt für Verurteilte, die zur Strafverbüßung in eine Justizvollzugsanstalt eingewiesen werden, sondern eine Einrichtung, die Strafgefangene und Untergebrachte mit einem besonderen therapeutischen Behandlungsbedarf aufnimmt, die bereits eine gewisse Zeit in anderen geschlossenen Justizvollzugsanstalten des Landes verbracht haben oder in der Sicherungsverwahrung untergebracht waren (§ 24 Abs. 2 und 3 LJVollzG, §10 Abs. 4 Satz 2 LSVVollzG). Die Anstalt verfügt über insgesamt 66 Haftplätze für ausschließlich männliche Gefangene und Untergebrachte, davon 48 Haftplätze im geschlossenen Vollzug, 9 Haftplätze auf einer Übergangsabteilung und 9 Haftplätze für Freigänger.
Die Einrichtung hat den Auftrag, für Straftäter spezielle Behandlungsangebote mit dem Ziel der Rückfallverhinderung bereitzustellen. Vor diesem Hintergrund zeichnet sich die Sozialtherapeutische Anstalt durch ein umfangreiches und vielfältiges therapeutisches Angebot aus. Der Justizvollzugsanstalt Ludwigshafen organisatorisch angegliedert ist die Psychotherapeutische Ambulanz der Justiz (PAJu) in der Stadtmitte von Ludwigshafen. Hierbei handelt es sich um eine Nachsorgeeinrichtung der Sozialtherapeutischen Anstalt zur Behandlung von Straftäterinnen und Straftätern, die insbesondere Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung oder Gewaltstraftaten verübt haben. Die PAJu leistet damit einen aktiven Beitrag zum Opferschutz bzw. Schutz der Allgemeinheit und setzt sich aus einem interdisziplinären Team von Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychologischen Psychotherapeuten sowie staatlich anerkannten Sozialarbeiterinnen oder Sozialarbeitern zusammen.
Die Sozialtherapeutische Anstalt Ludwigshafen ist eingebettet in den Justizvollzug Rheinland-Pfalz, der als wesentlicher Teil der Rechtspflege zum Kernbestand eines funktionierenden Rechtsstaats gehört. Der Justizvollzug hat die wichtige gesellschaftliche Aufgabe für die Resozialisierung und gleichzeitig eine sichere Unterbringung von Straftätern zu sorgen. Im Justizvollzug befinden sich durchgehend rund 3.000 Gefangene, dort arbeiten rund 2.000 Bedienstete. In Rheinland-Pfalz gibt es im Land verteilt zwölf selbständige Justizvollzugseinrichtungen, darunter zwei Jugendstrafanstalten, eine Jugendarrestanstalt und eine Einrichtung zum Vollzug der Sicherungsverwahrung. Für die Aus- und Fortbildung der Bediensteten sorgt eine eigene Justizvollzugsschule. Auch ein Justizvollzugskrankenhaus und ein Bildungszentrum für Gefangene gehören zum Spektrum. Die Einrichtungen des Justizvollzuges arbeiten zu einem großen Teil autark, was eine große Themenbreite vor Ort mit sich bringt. Reizvoll ist auch die Zusammenarbeit vieler verschiedener Berufsgruppen. Die Zusammenarbeit mit den Staatsanwaltschaften und Gerichten ist eng und vertrauensvoll. Gesucht wird daher eine Persönlichkeit mit Engagement und Interesse an diesem außergewöhnlichen Zweig der Landesverwaltung.
Ihre Aufgaben sind insbesondere:
- Dienststellenleitung
- Personalführung für einen Personalkörper mit rund 65 Personen
- Fach- und Organisationsverantwortung für die gesamte Behörde
- Behandlerische Gesamtverantwortung
- Finanzielle Gesamtverantwortung
- Vertretung der Anstalt nach außen
- Öffentlichkeitsarbeit.
Anforderungsprofil:
Wir suchen eine überdurchschnittlich qualifizierte Persönlichkeit mit einem abgeschlossenem Master-/Diplomstudium der Psychologie, idealerweise mit dem Schwerpunkt Klinische Psychologie, die sich bereits in verschiedenen Führungspositionen oder vergleichbaren Leitungsfunktionen in einer Therapieeinrichtung, idealerweise des Straf- oder Maßregelvollzugs, z.B. als Leitendende Psychologische Psychotherapeutin / Leitender Psychologischer Psychotherapeut, Leitende Psychologin / Leitender Psychologe bzw. Teamleiterin / Teamleiter, bewährt hat und über Kenntnisse oder Erfahrungen im Bereich der öffentlichen Verwaltung mit Personalverantwortung verfügt.
Eine Approbation als Psychologische/r Psychotherapeut/in ist erforderlich.
Sie verfügen darüber hinaus über Erfahrungen in der Entwicklung, Implementierung und Evaluierung von Behandlungskonzepten sowie in der Führung multiprofessioneller Teams. Zusatzqualifikationen, wie die Kenntnisse in der Begutachtung von Straftäterinnen und Straftätern, Fortbildungen im Bereich Kriminalpsychologie, Sozialtherapie, Traumatherapie oder die vertiefte Kenntnis relevanter Therapieverfahren wie z.B. dialektisch-behavioraler Therapie sind vorteilhaft.
Wir erwarten überdurchschnittliche Leistungsbereitschaft, hohe Motivation, strategisches Denkvermögen, umfassendes Fachwissen über moderne Ansätze der Behandlung insbesondere von Sexual- und Gewaltstraftätern, Organisations- und Verhandlungsgeschick, Durchsetzungsvermögen, Entscheidungsfreude und Kommunikationsstärke, wirtschaftliche Denk- und Handlungsweise sowie einen kooperativen Führungsstil, Integrationskraft und die Fähigkeit zur Reflexion eigener Entscheidungen. Wir erwarten weiter die Bereitschaft, sich auch in die verschiedenen juristischen Aufgaben- und Fragestellungen in der Anstaltsleitung einzuarbeiten.
Im Hinblick auf die geforderten mehrjährigen Erfahrungen mit Führungsaufgaben und die herausgehobene Position kommen nur Bewerberinnen oder Bewerber in Betracht, die bereits ein Amt der Besoldungsgruppe A 15 LBesG innehaben. Eine Beförderung bis zum Statusamt A16 ist bei Vorliegen der Voraussetzungen möglich. Neben der regulären Besoldung wird für Bedienstete in Justizvollzugseinrichtungen eine monatliche Zulage gemäß Nr. 8 der Vorbemerkungen zu den Landesbesoldungsordnungen A und B des Landesbesoldungsgesetzes gewährt. Diese beträgt in den ersten drei Dienstjahren 135 Euro und ab dem vierten Dienstjahr 180 Euro.
Ausgeschriebene Stellen können auch als Teilzeitstellen besetzt werden, soweit nicht im Einzelfall zwingende dienstliche Belange entgegenstehen (§ 75 Abs. 1 LBG). Bei Bewerbungen auf eine Stelle in Teilzeitform sind die sonstigen Erklärungen zum Vorliegen der Voraussetzungen nach § 75 LBG und die Dauer der beantragten Teilzeitbeschäftigung beizufügen. Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass bei Besetzung einer Vollzeitstelle mit einer Teilzeitkraft der andere Anteil der Stelle ohne weitere Ausschreibung gleichzeitig besetzt werden kann.
In Umsetzung der Selbstverpflichtung „Die Landesregierung – ein familienfreundlicher Arbeitgeber“ bieten wir sehr gute Rahmenbedingungen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Das Land fördert aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir wünschen uns daher ausdrücklich Bewerbungen aus allen Altersgruppen unabhängig von Geschlecht, einer Behinderung, dem ethnischen Hintergrund, der Religion, Weltanschauung oder sexuellen Identität.
Bewerbungen von Frauen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.
Schwerbehinderte werden bei sonst gleicher fachlicher und persönlicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Das Land Rheinland-Pfalz bietet die Möglichkeit des Dienstrad-Leasings.
Bewerbungen werden bis 15. April 2026 erbeten an das
Ministerium der Justiz
– Personalreferat Abteilung 5 – Justizvollzug –
Ernst-Ludwig-Str. 3
55116 Mainz
Bewerbungen gerne per E-Mail unter