Prüfer*in (m/w/d) im Prüfbereich Landtag
Tätigkeitsprofil:
Ihr zukünftiges Tätigkeitsfeld umfasst im Wesentlichen die Finanzkontrolle im Bereich der Fraktionen des Landtags.
Ihr neuer Aufgabenbereich ist vielfältig und abwechslungsreich. Sie können ihn aktiv mitgestalten. Dabei arbeiten Sie überwiegend im Team. Sie erstellen Prüfungskonzepte und analysieren auf dieser Grundlage – zum Teil vor Ort – das Verwaltungshandeln der geprüften Stellen. Nach Abschluss der Prüfung dokumentieren Sie gemeinsam mit Ihren Kolleginnen und Kollegen Ihre Ergebnisse in einem Prüfungsbericht sowie einen Beitrag zu unserem Jahresbericht. Weiterbildung und die Einarbeitung in neue Themenfelder machen Ihre Arbeit spannend. Darüber hinaus begleiten Sie Gesetzgebungs- und Richtlinienverfahren. Bei besonders bedeutsamen Themen wirken Sie an der Beratung der Ausschüsse des Landtages mit.
Durch Ihre Tätigkeit leisten Sie einen wichtigen Beitrag für die Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Haushaltsführung.
Anforderungsprofil:
Sie verfügen über
- einen Abschluss als Diplom-Verwaltungs(betriebs)wirtin bzw. Diplom-Verwaltungs(betriebs)wirt (FH), einen Abschluss als Diplom-Finanzwirtin bzw. Diplom-Finanzwirt (FH) oder
- einen Bachelorabschluss der in Verbindung mit einem Vorbereitungsdienst (ggf. zzgl. einer sechsmonatigen Einführungszeit) die Laufbahnbefähigung für die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt Fachrichtung Allgemeine Dienste vermittelt oder
- alternativ die Qualifikation durch die erfolgreiche Teilnahme an der Verwaltungsprüfung II (ehemals Angestelltenprüfung II) in den Fachrichtungen Allgemeine Dienste.
Oder Sie verfügen über
einen Bachelorabschluss im Bereich der Wirtschaftswissenschaften bzw. der Betriebswirtschaft (B.A.) oder der Volkswirtschaftslehre oder einen vergleichbaren Diplom- oder Bachelorabschluss, der in Verbindung mit einer mindestens zweijährigen Berufstätigkeit für eine Laufbahn der Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt qualifiziert. Erforderlich ist daher nachweislich eine mindestens einjährige Berufstätigkeit nach dem Hochschulstudium, vorzugsweise in der öffentlichen Verwaltung.
Für die Aufgabe ist eine einfache Sicherheitsüberprüfung (SÜ1) gemäß § 7 Abs. 1 des Nds. SÜG erforderlich. Sie können die ausgeschriebene Tätigkeit nur dann übernehmen, wenn nach der Überprüfung keine Bedenken bestehen.
Von Vorteil sind durch berufliche Praxis (vorzugsweise im öffentlichen Dienst) erworbene Kenntnisse in den o. g. Prüfungsbereichen sowie in den Fachgebieten:
- Rechnungswesen (Doppik, Kameralistik), sowie Haushaltsrecht,
- Projektmanagement,
- Zuwendungsrecht,
- Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen,
- allgemeines und besonderes Verwaltungsrecht (z. B. Vergaberecht, EU-Beihilferecht),
- kaufmännischen Buchführung, Analyse von Jahresabschlüssen (Bilanzanalyse).
Wir suchen Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter, die eigenverantwortlich und selbständig, aber auch teamorientiert, präzise und gewissenhaft sind, überzeugend und sachlich argumentieren und vortragen können und die Bereitschaft mitbringen, sich exzellentes Fachwissen anzueignen.