Prüfer*in (m/w/d) im Prüfbereich Land- und Forstwirtschaft sowie Umwelt
Tätigkeitsprofil:
Ihr zukünftiges Tätigkeitsfeld umfasst im Wesentlichen die Finanzkontrolle im Bereich Land- und Forstwirtschaft sowie Umwelt.
Ihr neuer Aufgabenbereich ist vielfältig und abwechslungsreich. Sie können ihn aktiv mitgestalten. Dabei arbeiten Sie überwiegend im Team. Sie erstellen Prüfungskonzepte und analysieren auf dieser Grundlage – zum Teil vor Ort – das Verwaltungshandeln der geprüften Stellen. Nach Abschluss der Prüfung dokumentieren Sie gemeinsam mit Ihren Kolleginnen und Kollegen Ihre Ergebnisse in einem Prüfungsbericht sowie einen Beitrag zu unserem Jahresbericht. Weiterbildung und die Einarbeitung in neue Themenfelder machen Ihre Arbeit spannend. Darüber hinaus begleiten Sie Gesetzgebungs- und Richtlinienverfahren. Bei besonders bedeutsamen Themen wirken Sie an der Beratung der Ausschüsse des Landtages mit.
Durch Ihre Tätigkeit leisten Sie einen wichtigen Beitrag für die Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Haushaltsführung.
Anforderungsprofil:
Sie verfügen über
- einen Abschluss als Diplom-Verwaltungs(betriebs)wirtin bzw. Diplom-Verwaltungs(betriebs)wirt (FH), einen Abschluss als Diplom-Finanzwirtin bzw. Diplom-Finanzwirt (FH) oder
- einen Bachelorabschluss der in Verbindung mit einem Vorbereitungsdienst (ggf. zzgl. einer sechsmonatigen Einführungszeit) die Laufbahnbefähigung für die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt Fachrichtung Allgemeine Dienste vermittelt oder
- alternativ die Qualifikation durch die erfolgreiche Teilnahme an der Verwaltungsprüfung II in den Fachrichtung Allgemeine Dienste oder der erfolgreichen Teilnahme an einer Aufstiegsprüfung in der Fachrichtung Steuerverwaltung.
Oder Sie verfügen über
- einen Bachelorabschluss im Bereich der Agrar- oder Forstwissenschaften, der Wirtschaftswissenschaften oder der Betriebswirtschaft (B.A.), der Volkswirtschaftslehre oder des Wirtschaftsrechts oder einen vergleichbaren Diplom- oder Bachelorabschluss, der in Verbindung mit einer mindestens zweijährigen Berufstätigkeit für das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 qualifiziert, oder
- ein juristisches erstes Staatsexamen, das in Verbindung mit einer mindestens zweijährigen Berufstätigkeit für das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 qualifiziert.
Für die Aufgabe könnte zukünftig eine Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen (SÜ2) gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 2 des Nds. SÜG erforderlich werden.
Von Vorteil sind durch berufliche Praxis (vorzugsweise im öffentlichen Dienst) erworbene Kenntnisse in den o. g. Prüfungsbereichen sowie in den Fachgebieten:
- Verwaltungsrecht, insbesondere des Haushalts- und Zuwendungsrechts
- Prüfungswesen
- Datenanalyse und -visualisierung
- Sicherer Umgang mit MS Office-Anwendungen, insbesondere Word, Excel und PowerPoint.
Wir suchen Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter, die eigenverantwortlich und selbständig, aber auch teamorientiert, präzise und gewissenhaft sind, überzeugend und sachlich argumentieren und vortragen können und die Bereitschaft mitbringen, sich exzellentes Fachwissen anzueignen.