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Personenkraftfahrer/in (w/m/d)

Tätigkeitsprofil:

Ihr Aufgabengebiet umfasst neben allgemeinen Fahrtätigkeiten, wie Akten- und sonstiger Gütertransport, insbesondere die Personenbeförderung von Beschäftigten, auch zu Gerichts-
verhandlungen im gesamten Bundesgebiet.

Anforderungsprofil:

  • Sie verfügen über eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zur/zum Berufskraftfahrer/in;Bewerbungen von Quereinsteigerinnen/Quereinsteigern mit einer mehrjährigen, möglichst unfallfreien, Fahrpraxis und einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung in einem Kraftfahrzeug-handwerkoder einer vergleichbaren Qualifikation sind ebenfalls willkommen.
  • Sie besitzen einen Führerschein der Klassen B und C 1.
  • Sie haben gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift.
  • Sie sind mit den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung und der Straßenverkehrszulassungsverordnung bestens vertraut.
  • Sie zeichnen sich durch absolute Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit und Verschwiegenheit aus.
  • Sie beherrschen professionelle Umgangsformen und treten stets höflich, sicher und gewandt auf.
  • Sie verfügen über ein hohes Maß an Einsatzbereitschaft und Flexibilität, insbesondere auch zur Arbeit in den Abendstunden, an Wochenenden und an Feiertagen.
  • Sie bringen außerdem die Bereitschaft zur Leistung von Überstunden, ein- und mehrtägigen Dienstreisen sowie regelmäßig einwöchigen Rufbereitschaften mit.
  • Sie sind bereit, sich einer Überprüfung nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) des Bundes sowie einer Untersuchung zur Feststellung der gesundheitlichen Eignung gemäß § 6 Absatz 2 Satz 1 der Richtlinien für die Nutzung von Dienstkraftfahrzeugen in der Bundesverwaltung zu unterziehen.
  • Der Besitz eines gültigen Personenbeförderungsscheins (Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung) ist von Vorteil.
  • Wenn Sie Ihre vorausschauende und defensive Fahrweise durch Teilnahmen an Fahrsicherheitstrainings regelmäßig auffrischen, runden Sie das Profil ab.