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Notfallsanitäter*in (m/w/d)

Kolpingstadt Kerpen
location50 Kerpen, Deutschland
VeröffentlichtVeröffentlicht: vor 2 Tagen

Die Kolpingstadt Kerpen ist mit knapp 70.000 Einwohnenden die größte Stadt im Rhein-Erft-Kreis und liegt nur wenige Kilometer westlich von Köln. Über ein gut ausgebautes Verkehrswegenetz sowie den öffentlichen Personennahverkehr besteht auch eine gute Anbindung zu den im nahen Umfeld liegenden Großstädten Aachen, Düsseldorf, Köln und Bonn sowie der Eifel und dem Bergischen Land.

Das Amt für Feuerschutz, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Leitstelle des Rhein-Erft-Kreises der Kolpingstadt Kerpen mit rund 150 hauptamtlichen Mitarbeitenden sucht zur Verstärkung des Rettungsdienstes

Notfallsanitäter*innen (m/w/d) in Teil- und Vollzeit.

Die Feuer- und Rettungswache der Kolpingstadt Kerpen verfügt über mehrere Rettungswagen sowie ein Notarzteinsatzfahrzeug. Neben der Hauptfeuer- und Rettungswache in Kerpen werden derzeit zwei dezentrale Rettungswachen in den Stadtteilen Blatzheim und Brüggen betrieben. Ein moderner Neubau der Rettungswache in Kerpen ist in Planung.

Das Einsatzaufkommen beträgt im Jahr ca. 14.000 Notfalleinsätze im Stadtgebiet Kerpen und über die Stadtgrenzen hinaus.

Ihre persönlichen Voraussetzungen

  • Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum/zur Notfallsanitäter*in
  • Fahrerlaubnis der Klasse B
  • Physische und psychische Belastbarkeit, besonders in kritischen Situationen
  • Einfühlungsvermögen, Sensibilität und Sensitivität
  • Einsatzbereitschaft, Zuverlässigkeit und ein hohes Maß an Motivation
  • Gesundheitliche und körperliche Eignung für die Ausübung des Berufs Notfallsanitäter*in nach arbeitsmedizinischer Untersuchung
  • Ein bestehender Impfschutz bzw. Immunität gegen Masern muss im Rahmen der Einstellungsuntersuchung gem. § 20 Absatz 9 Satz 1 IfSG nachgewiesen werden
  • Ihr Führungszeugnis der Belegart „O“ ist eintragsfrei

Ihre beruflichen Perspektiven

Die Feuerwehr Kerpen gewährleistet eine qualitativ hochwertige, fundierte und strukturierte Einarbeitung durch kompetente und erfahrene Mitarbeiter*innen und eigenes notärztliches Personal.

Ein moderner Fahrzeugpark, hochwertige medizinische Gerätschaften sowie eine umfassende Ausstattung an Lehr- und Ausbildungsmitteln stehen zur Verfügung.

Es erwartet Sie ein vielfältiges Einsatzspektrum, beispielsweise auf den im Stadtgebiet liegenden Bundesautobahnabschnitten der BAB 4 und 61.

Sie haben Interesse an der Ausbildung neuer Notfallsanitäter*innen? Als Praxisanleiter*in haben Sie die Möglichkeit Ihr Fachwissen an Auszubildende weiterzugeben und sind somit fester Bestandteil des Ausbildungsteams.

Darüber hinaus haben Sie perspektivisch die Möglichkeit, bei fachlicher und persönlicher Eignung als Fahrer*in des Notarzteinsatzfahrzeuges eingesetzt und zum/zur Gruppenführerin im Rettungsdienst qualifiziert zu werden.

Sofern der Personalbedarf gegeben ist, besteht – bei Nachweis der körperlichen und gesundheitlichen Eignung – die Möglichkeit der Ausbildung zum/zur Brandmeister*in im Rahmen einer Laufbahnausbildung (Grundausbildung).

Die Bezahlung während der Grundausbildung erfolgt im Rahmen der monatlichen Anwärterbezüge (aktuell ca. 1.299,00 €/Brutto) zuzüglich eines monatlichen Anwärtersonderzuschlages (nach aktueller Gesetzeslage 90% der Anwärterbezüge) sowie, je nach Voraussetzung, eines Familienzuschlags.

Nach erfolgreich abgeschlossener Grundausbildung erfolgt der Einsatz im entsprechenden Beamtenverhältnis als Brandmeister*in in Vollzeit im 24-Stunden-Einsatzdienst für die Bereiche Rettungsdienst und Brandschutz. Die Besoldung erfolgt zunächst nach Besoldungsgruppe A 7 des Landesbesoldungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LBesG NRW).

Neben verschiedensten Funktionen im Rettungsdienst (z.B. Fahrer*in Notarzteinsatzfahrzeug oder Transportführer*in Rettungswagen) sind zahlreiche Funktionen im Brandschutz zu besetzen und Weiterentwicklungsmöglichkeiten (bspw. zum/zur Gruppenführer*in) möglich.

Die Leitstelle des Rhein-Erft-Kreises ist seit dem Frühjahr 2005 an die Hauptfeuerwache der Kolpingstadt Kerpen angegliedert und wird durch Beamtinnen und Beamte der Feuerwehr Kerpen besetzt. Ein späterer regelmäßiger Einsatz als Disponent*in in der Kreisleitstelle ist bei entsprechendem Bedarf sowie bei entsprechender Leistung und Qualifizierung ebenfalls möglich.

Unsere Angebote im Rahmen Ihrer Beschäftigung

  • Leistungsgerechte und attraktive Vergütung nach Tarifvertrag (EG N) einschl. der jährlichen Sonderzahlung („Weihnachtsgeld“) und vermögenswirksamer Leistungen
  • Leistungsorientierte Bezahlung nach Tarifvertrag
  • Einsatz im 12 oder 24-Stunden-Dienst (Wahlmöglichkeit über eine Dienstvereinbarung)
  • Optimale Möglichkeit der Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch Beschäftigung in Teilzeit oder Vollzeit und eine onlinebasierte flexible Dienstplanung
  • Die Anerkennung von Vordienstzeiten ist möglich
  • Steigende Vergütung mit zunehmender Zugehörigkeit
  • Zuschläge für die Arbeit an Wochenenden, Feiertagen und in der Nacht
  • Tarifvertraglich geregelte betriebliche Altersvorsorge („Betriebsrente“) zur Ergänzung der gesetzlichen Rente
  • Zum zusätzlichen Aufbau der Altersvorsorge haben Sie die Möglichkeit der Entgeltumwandlung
  • Durch einen Kooperationsvertrag der Kolpingstadt Kerpen mit dem „Urban Sports Club“ steht Ihnen ein günstiges Angebot an einem vielfältigen Netzwerk von Sport- und Fitnessanbietern im Stadtgebiet Kerpen und darüber hinaus zur Verfügung
  • Kostenfreie Nutzung der onlinebasierten Work Life Plattform Evermood mit Informationen rund um den Aufbau gesunder Routinen, Entspannungsübungen und wertvollem Wissen zum Umgang mit Konflikten, Stress oder Druck
  • Als Mitarbeiter*in der Feuerwehr Kerpen haben Sie während der regulären Öffnungszeiten freien Zugang zu den Schwimmbädern der Kolpingstadt Kerpen
  • Darüber hinaus bietet die Kolpingstadt Kerpen im Rahmen einer Vereinbarung mit einer Leasinggesellschaft ein attraktives Leasing eines Fahrrades oder eines E-Bikes (Jobradleasing) per Entgeltumwandlung an
  • Über die durch die Wachgruppen selbstorganisierte Verpflegung besteht die Möglichkeit zur Teilnahme an einem kostengünstigen Mittagessen zum Selbstkostenpreis

Bewerbung

Interesse geweckt? Dann reichen Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung unter folgender E-Mail-Adresse ein:

bewerbung-feuerwehr@stadt-kerpen.de (mailto:bewerbung-feuerwehr@stadt-kerpen.de)

Was gehört zur Bewerbung:

  • Bewerbungsschreiben inkl. Hinweise zur Erreichbarkeit per E-Mail und Telefonnummer
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Kopie der Urkunde Notfallsanitäter*in sowie Kopie des Schulabschlusszeugnisses (höchster Schulabschluss)
  • Immunitätsnachweis bzw. Impfnachweis gegen Masern gemäß § 20 IfSG
  • Kopie des Führerscheins
  • Ausgefüllte und unterschriebene Einwilligungserklärung gemäß EU-DSGVO (den Vordruck finden Sie auf der Internetseite der Feuerwehr Kerpen)
  • Das Führungszeugnis ist erst vorzulegen, wenn ein Auswahlverfahren erfolgreich durchlaufen wurde und Sie zur Beantragung aufgefordert werden

Die Kolpingstadt Kerpen fördert die berufliche Zukunft von Frauen. Bewerbungen von Frauen werden daher ausdrücklich erwünscht und nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetztes NRW bevorzugt berücksichtigt.

Die Besetzung der Stellen ist sowohl in Teilzeit als auch in Vollzeit möglich.

Die Kolpingstadt Kerpen verwirklicht die interkulturelle Öffnung der Verwaltung und ermuntert deshalb auch Bewerber*innen mit Zuwanderungsbiografie zur Bewerbung.

Menschen mit Schwerbehinderung werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Digitale Bewerbungsunterlagen reichen Sie bitte ausschließlich als pdf-Datei(en) ein, da andere Dateiformate ggfls. nicht geöffnet und nicht eingesehen werden können.

Bitte verzichten Sie auf jegliche Arten von Bewerbungsmappen und senden Sie nur Kopien Ihrer Unterlagen. Sofern Sie eine Rücksendung Ihrer in Papierform eingereichten Bewerbungsunterlagen wünschen, fügen Sie bitte einen passenden, an sich adressierten und ausreichend frankierten Briefumschlag bei. Andernfalls werden die Unterlagen nach Abschluss des Verfahrens zuverlässig und datengeschützt vernichtet. Mit der Einreichung Ihrer Bewerbung erklären Sie hierzu Ihr Einverständnis.

Sie erklären sich gleichzeitig damit einverstanden, dass die erforderlichen Daten im Rahmen des Bewerbungsverfahrens vorübergehend gespeichert werden. Die Daten werden nach Abschluss eines Auswahlverfahrens gelöscht. Die Löschung erfolgt automatisch. Eine gesonderte Information erfolgt nicht.

Kosten, die Ihnen im Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung und ggfls. einer Teilnahme an einem Auswahlverfahren entstehen, werden durch die Kolpingstadt Kerpen nicht erstattet.

Weitergehende Informationen rund um die Feuerwehr Kerpen finden Sie auf der Homepage der Feuerwehr Kerpen sowie bei Facebook und Twitter.