Musikschullehrkraft Elementare Musikpädagogik (m/w/d)
Stellenausschreibung des Bezirksamtes Neukölln von Berlin.
Musikschullehrkraft Elementare Musikpädagogik (m/w/d)
KENNZIFFER: 26_118_MSL-EMP
Eingruppierung:E 10 TV Musikschullehrkräfte Land Berlin
Stellenumfang: Teilzeit (19,70 WoStd. / entsprechen 12 Unterrichtsstunden à 60 Minuten)
Besetzbar ab: 01.09.2026
Bewerbungsfrist:12.06.2026
Arbeitsgebiet:
Instrumentales Hauptfach: Elementare Musikpädagogik
- regelmäßige Erteilung von Musikunterricht im Rahmen von Einzel-, Gruppen- bzw. Kursunterricht im Auftrag der Musikschule
- Vor- und Nachbereitung des Unterrichts inkl. Unterrichtsplanung auf der Grundlage abgestimmter Lehrpläne
- fachinterne und fächerübergreifende Zusammenarbeit mit Ansprechpartner/-innen allgemeinbildender Schulen, Kindertagestätten sowie anderen Musikschullehrer/-innen
- Mitwirkung bei der Durchführung von Veranstaltungen der Musikschule sowie der Kooperationsschulen, wie Klassenvorspiele, Fach- und Großveranstaltungen, Lehrproben und Wettbewerbe
Das Bezirksamt Neukölln von Berlin bildet in vielen Bereichen Nachwuchskräfte aus, um diese auf ihre zukünftige Arbeit vorzubereiten. Bei Bedarf wird die Bereitschaft zur Anleitung von Nachwuchskräften (Auszubildende, Praktikant/-innen, Dual Studierende usw.) vorausgesetzt.
Qualifikation/Formale Voraussetzungen:
berufsfachliche Ausbildung an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule für Musik, einer Musikakademie oder einer Universität (erfolgreicher Abschluss nach mindestens sechssemestrigen Studium als Bachelor of Music, als Bachelor of Arts oder als Bachelor of Education, jeweils mit einem künstlerischen oder künstlerisch-pädagogischen Profil) gemäß Vorbemerkung zu § 2 TV Musikschullehrkräfte
oder
gemäß Protokollerklärung Nr. 1 Abs. 1 zur Vorbemerkung zu den Tätigkeitsmerkmalen des TV Musikschullehrkräfte eine entsprechende Ausbildung, die nicht in den Vorbemerkungen zu § 2 TV Musikschullehrkräfte genannt wird und aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und Erfahrungen nachgewiesen werden können
oder
Abschlüsse gemäß Protokollerklärung Nr. 1 Abs. 2 a) – e) zur Vorbemerkung zu den Tätigkeitsmerkmalen des TV Musikschullehrkräfte
oder
Erfüllung der Voraussetzung gemäß Protokollerklärung Nr. 1 Abs. 3 zur Vorbemerkung zu den Tätigkeitsmerkmalen des TV Musikschullehrkräfte (Eingruppierung in die nächstniedrigere Entgeltgruppe)
Bewerbende, die einen nächsthöheren Abschluss nachweisen, welcher gleichzeitig inhaltlich gleichwertig zum geforderten Abschluss entsprechend der formalen Voraussetzungen ist, werden für das Verfahren ebenfalls berücksichtigt.
Ansprechpersonen für Ihre Fragen:
Rund um das Bewerbungsverfahren
Frau Schulte, Tel. (030) 90239-1224
Rund um das Aufgabengebiet
Herr Wirner, Tel. (030) 90239-4441
Nähere Informationen und die Möglichkeit sich direkt zu bewerben, finden Sie unter folgendem Link:
https://www.karriereportal-stellen.berlin.de/musikschullehrkraft-elemen… (https://www.karriereportal-stellen.berlin.de/musikschullehrkraft-elemen…)