Mitarbeiterstelle (w/m/d) im Referat "Straßenbau Bundes-, Landes-, Kreisstraßen"
Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine / einen Mitarbeiterin / Mitarbeiter (w/m/d)für das Referat VI 2„Straßenbau Bundes-, Landes-, Kreisstraßen“ bis EntgGr. E 8 TV-H.
Das Referat ist Teil der Abteilung „Straßen und Verkehrswesen“ und ist zuständig für Grundsatzfragen der Straßenbaupolitik. Im Referat wird die Fachaufsicht über Hessen Mobil hinsichtlich Planung, Bau und Erhaltung der Bundes-, Landes- und Kreisstraßen wahrgenommen. Ein Schwerpunkt des Referates ist die konzeptionelle Vorbereitung der Programmplanungen in der Straßenplanung und dem Straßenbau. Das Referat beschäftigt sich ferner mit Fachfragen der Straßenplanung und des Straßenbaus.
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AUFGABENBEREICH
- Unterstützung der Beschäftigten sowie der Referatsleitung im Aufgabengebiet des Referates in der administrativen Vorbereitung von Gesprächsterminen und beim Unterlagenmanagement
- Unterstützung der Organisation und die Kommunikation im Referat
- Terminkoordination und -abstimmungen mit nachgeordneten Behörden, dem Bundesverkehrsministerium, kommunalen Gebietskörperschaften und Verbänden
- Assistenztätigkeiten und Unterstützung des Referats bei der Aktenführung
- Vertretung des Abteilungssekretariats (Büroorganisation, Bestellungen, Post-bearbeitung, Besuchermanagement, etc.)
- Vertretung der Registratur (Bereitstellung von Akten aus dem Hauptstaatsarchiv)
AUSBILDUNG / KENNTNISSE
- Sie haben eine abgeschlossene Berufsausbildung als Verwaltungsfachangestellte bzw. Verwaltungsfachangestellter oder Kauffrau bzw. Kaufmann für Büromanagement oder eine vergleichbare kaufmännische Ausbildung mit mindestens 3-jähriger Berufserfahrung im Bereich Büroorganisation.
- Wünschenswert ist eine mehrjährige Tätigkeit in der öffentlichen Verwaltung.
- Von Vorteil ist Berufserfahrung in einer obersten Landesbehörde.
SIE BRINGEN MIT
- Die Fähigkeit, sich schnell in neue Themenfelder und Aufgabenbereiche einzuarbeiten
- Eine sehr gute mündliche und schriftliche Ausdrucksweise in deutscher Sprache
- Ein sicheres Auftreten, Kontaktfreude, Organisationsgeschick und Kreativität
- Ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein und Einsatzbereitschaft
- Eine lösungsorientierte und strukturierte Arbeitsweise, selbständig und zugleich auch gerne im Team, auch unter engen Terminvorgaben
- Freude an vielfältigen und komplexen Aufgaben
WIR BIETEN IHNEN
- Einen attraktiven Arbeitsplatz mit vielfältigen Aufgaben und Entwicklungsperspektiven im Zentrum der Landespolitik
- Die Möglichkeit, Verantwortung in gesellschaftlich relevanten Bereichen zu übernehmen
- Flexible Arbeitszeiten gepaart mit Jobsicherheit und Angebote zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- Besonders flexible Möglichkeiten zum mobilen Arbeiten
- Kostenfreie Nutzung des ÖPNV im Rahmen des “LandesTickets”
- Kostenfreie Kfz- und Fahrradstellplätze direkt im Ministerium
- Gezielte, attraktive Weiterbildungsmöglichkeiten
- Vielfältige Angebote im Rahmen des Gesundheitsmanagements und der Personalentwicklung, z.B. Firmenfitness mit Kooperationspartnern und externe Personalberatung
Die tatsächliche Eingruppierung und Stufenzuordnung werden individuell nach dem Tarifrecht des Landes Hessen festgelegt. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich. Die Bewerbung von Menschen mit Migrationsgeschichte wird ausdrücklich begrüßt.
Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte bis 31.03.2026 per E-Mail (mit einer Datei im pdf-Format) an bewerbungen@wirtschaft.hessen.de (mailto:bewerbungen@wirtschaft.hessen.de) unter Angabe der Kennung VI2_wM.
Mit der Bewerbung in einer PDF-Datei sind vorzulegen:
- Motivationsschreiben
- Lebenslauf
- Berufsausbildungszeugnis (bei Kammerabschlüssen das Kammerzeugnis)
Bei ausländischen Bildungsabschlüssen ist die Vorlage im Original und Übersetzung auf Deutsch für die Prüfung der Äquivalenz zu deutschen Bildungsabschlüssen erforderlich. Sollte eine Prüfung durch das HMWVW mithilfe der durch die Kultusministerkonferenz zur Verfügung gestellten Datenbank „anabin“ nicht möglich sein, können Sie im konkreten Einzelfall gebeten werden, eine kostenpflichtige Zeugnisbewertung bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen nachzureichen.
- Schulabschlusszeugnisse / Abschlusszeugnis der Berufsschule
- Arbeitszeugnisse