Mitarbeiter/in (m/w/d) für den Städtischen Wirtschaftshof
Tätigkeitsprofil:
Verstärken Sie unser Team! Die Stadt Ketzin/Havel sucht zum 01.04.2026 eine engagierte Persönlichkeit für eine
unbefristete Stelle als Mitarbeiter/in (m/w/d) im Städtischen Wirtschaftshof.
Der Wirtschaftshof sorgt täglich dafür, dass Ketzin/Havel und die Ortsteile Etzin, Falkenrehde, Paretz, Tremmen und Zachow sauber, sicher und lebenswert bleiben. Werden Sie Teil eines Teams, das sichtbar etwas für die Stadt und ihre Bürgerinnen und Bürger bewegt.
Arbeitsaufgaben
- Pflaster- und Wegebauarbeiten
- Straßenreinigungsarbeiten
- Pflege von Grünflächen, Gehölzen und Spielplätzen
- Laubarbeiten im Herbst
- Reinigung öffentlicher Flächen (Papierkörbe leeren, Beseitigung illegaler Müllablagerungen, Reinigung von Bushaltestellen etc.)
- Winterdienst per Hand und mit Großtechnik
- Kleinreparaturen an und in städtischen Einrichtungen
- Transportarbeiten
- Bedienung mobile Arbeitsmittel (z.B. Freischneider, Rasenmäher)
Anforderungsprofil:
- Eine abgeschlossene mindestens 3-jährige Berufsausbildung in einem technischen Handwerk – idealerweise als Straßenwärter/in, Straßenbauer/in oder Garten- und Landschaftsbauer/in
- Bereitschaft zur Übernahme aller im Wirtschaftshof anfallenden Tätigkeiten
- Teamfähigkeit, Flexibilität und hohe Einsatzbereitschaft – insbesondere für Mehrarbeit, Winterdienst und Rufbereitschaft außerhalb der regulären Arbeitszeiten
- Führerschein der Klasse B bis 7,5 t (Multicar) oder C1/C1E, C/CE
- Verantwortungsbewusstsein, Kommunikationsfähigkeit und Bürgerorientierung
Leistungen:
- Unbefristetes Arbeitsverhältnis
- Eingruppierung je nach persönlichen und tarifrechtlichen Voraussetzungen bis zur Entgeltgruppe 5 TVöD
- Eine Wochenarbeitszeit von 36 Wochenstunden
- 30 Tage Urlaub (ab 2027: 31 Tage Urlaub) bei einer 5-Tage-Woche
- Jahressonderzahlung und Leistungsorientierte Bezahlung (LOB)
- Betriebliche Altersvorsorge (ZVK)
- Attraktive Arbeitsbedingungen nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes
- Ein wertschätzendes Arbeitsumfeld
- Betriebliches Gesundheitsmanagement
Einzureichen sind folgende Unterlagen:
- Bewerbungsanschreiben
- Tabellarischer Lebenslauf
- Zertifikate oder Weiterbildungsnachweise
- Arbeitszeugnisse
- Nachweis der Fahrerlaubnis
Wenn Sie Freude an praktischer Arbeit im Freien haben und aktiv zur Lebensqualität unserer Stadt beitragen möchten, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung.
Senden Sie Ihre aussagekräftigen Unterlagen bitte bis zum 22.03.2026, vorzugsweise per E-Mail (in einer zusammenhängenden PDF-Datei), an:
oder postalisch an die
Stadt Ketzin/Havel
Die Bürgermeisterin
Kennwort „Wirtschaftshof“
Rathausstraße 7
14669 Ketzin/Havel
Hinweise:
Ihre personenbezogenen Daten werden zur Durchführung des Auswahlverfahrens verarbeitet und gespeichert. Dies erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1b, Art. 88 DSGVO i. V. m. § 26 BbgDSG.
Eingereichte Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgesandt, wenn ein ausreichend frankierter, adressierter Rückumschlag beigefügt ist. Alle anderen Bewerbungsunterlagen werden unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen vernichtet.
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass Reisekosten und sonstige Kosten im Zusammenhang mit der Bewerbung nicht erstattet werden.
Verspätete Bewerbungen können im weiteren Verfahren nicht mehr berücksichtigt werden.
Sollte es zu einer Einstellung kommen, werden die erhobenen Daten, vor allem die Bewerbungsunterlagen in die Personalakte übernommen. Nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses werden diejenigen personenbezogenen Daten weiterhin gespeichert, zu deren Aufbewahrung die Stadt Ketzin/Havel gesetzlich verpflichtet ist.
Die Stadt Ketzin/Havel fördert aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeitenden. Diese Stelle ist für jedes Geschlecht geeignet. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Interessierten, unabhängig von deren kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität.
Für schwerbehinderte Menschen gelten bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistungen die Bestimmungen des SGB IX.