Mitarbeiter/in Betriebskostenabrechnung (m/w/d)
Inmitten der Metropolregion Rheinland ist Krefeld eine Großstadt mit Charakter, viel Grün und hoher Lebensqualität – kulturell lebendig, wirtschaftlich dynamisch, mit einer engagierten Stadtgesellschaft. Unsere lange Tradition der Kreativität und Weltoffenheit wird auch in der Gegenwart spürbar.
Das zentrale Gebäudemanagement leistet als eigenbetriebsähnliche Einrichtung technische, kaufmännische und infrastrukturelle Dienste im Rahmen der kommunalen Immobilienwirtschaft. Um die städtischen Immobilien ganzheitlich, strategisch und lebenszyklusbezogen zu errichten und funktionsfähig zu erhalten, müssen die Gebäude kontinuierlich an die wechselnden Bedürfnisse angepasst werden. Die stadteigenen Immobilien gliedern sich u.a. in Verwaltungsgebäude, Kindergärten, Schulen, Museen und Wohnhäuser.
Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir eine/n
„Mitarbeiter/in Betriebskostenabrechnung (m/w/d)“
Kennziffer E-3/26/ZGM I Beginn: 01.06.2026 I befristet für ein Jahr I
Teilzeit 16 Wochenstunden I EG 9a TVöD VKA
Bewerbungsfrist: 10. April 2026
Die Stadtverwaltung Krefeld sucht Sie als Mitarbeiter/in Betriebskostenabrechnung (m/w/d).
Wenn Sie übereine im Profil genannte Qualifikationverfügen,freuen wir uns auf Ihre Online-Bewerbung!
Ihr Profil
- erfolgreicher Abschluss als Verwaltungsfachangestellte/r bzw. des Verwaltungslehrgangs I oder
- eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung alsImmobilienkauffrau/mann oder
- eine dreijährige kaufmännische Ausbildung (vorzugsweise Bankkaufleute, Kaufleute für Büromanagement, Industriekaufleute) mit mehrjähriger Berufserfahrung in der Betriebskostenabrechnung
Darüber hinaus wünschenswert
- Fachkenntnisse im Mietrecht (BGB)
- Fachkenntnisse in der Betriebskostenverordnung, der Heizkostenverordnung, der Dienstwohnungsverordnung und dem Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (WEG)
- selbstständige und eigenverantwortliche Arbeitsweise
- Erfahrung in der Erstellung und Prüfung von Betriebskostenabrechnungen
- ausgeprägte Teamfähigkeit
- Bereitschaft zur Fort- und Weiterbildung
Ihre Aufgaben
- Fertigung und Prüfung der jährlichen Nebenkostenabrech-nungen entsprechend der gesetzlichen und vertraglichen Regelungen für Wohn- und Gewerbeimmobilien in Absprache mit dem/der Objektmanager/in
- Zusammenstellung und Aufbereitung der Daten für die Abrechnung
- Prüfung und Anpassung der Nebenkostenvorauszahlungen und Pauschalen
- Prüfung von Widersprüchen
- Fertigung von Sollstellungen
- systemische Erfassung und Pflege der entsprechenden Vertragsdaten
Wir bieten Ihnen
- Gesundheitsmanagement/Sport
- 30 Tage Urlaub
- Moderne Arbeitsplatzausstattung
- Homeoffice (Stellenabhängig)/flexible Arbeitszeiten
- Betriebliche Altersvorsorge
- Personalentwicklung/Coaching / Mentoring
- Onboarding
- Sicherer Arbeitsplatz
- Feedback/Ideenmanagement
- Mitarbeitendenevents
- Moderne Mobilitätsangebote, wie Jobrad, AG-Darlehen und Dienstfahrkarten
- Leistungsorientierte Bezahlung
Für fachliche Fragen hinsichtlich der ausgeschriebenen Stelle steht Ihnen in der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Zentrales Gebäudemanagement Krefeld Frau Danja Rothke (Tel. 02151 86-1838) zur Verfügung. Für allgemeine Anfragen zum Stellenbesetzungsverfahren steht Ihnen im Zentralen Gebäudemanagement Krefeld Frau Kathrin Jahn (Tel. 02151 86-4180) zur Verfügung.
Die Stadt Krefeld fördert aktiv die Gleichstellung der Geschlechter und setzt sich für Chancengleichheit und Diversität ein. Wir erwarten von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, dass Sie an der Erreichung dieser Ziele aktiv mitwirken und begrüßen die Bewerbungen von Menschen unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität.
Die Stadtverwaltung Krefeld hat sich verpflichtet, einen ausgewogenen Anteil von Frauen und Männern gegenwärtig und in Zukunft sicherzustellen. Frauen sind deshalb ausdrücklich angesprochen, sich zu bewerben. Die Auswahlentscheidungen erfolgen unter Berücksichtigung der Regelungen im Sozialgesetzbuch IX, im Landesgleichstellungsgesetz NRW sowie unseres aktuellen Gleichstellungsplans.