Mitarbeiter/in Bauhof
Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen/eine
Mitarbeiter/in des Bauhofes (m/w/d)
unbefristet | 39 Stunden/Woche | Entgeltgruppe 5 TVöD
IHRE AUFGABENGEBIETE
- Elektroarbeiten in städtischen Gebäuden und Anlagen u.a. Sicherstellen der Stromversorgung bei städtischen Veranstaltungen, sowie Wartung und Reparatur von elektronischen Objekten
- Unterhaltung städtischer Gebäude und Einrichtungen
- Durchführung des Winterdienstes mit Fahrzeugen und Handräumdienst
- Mitarbeit bei allen anfallenden Tätigkeiten des Bauhofes
Idealerweise erfüllen Sie folgende Voraussetzungen:
- Abgeschlossene Berufsausbildung als Elektroniker – Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik (ehem. Elektriker oder Elektroinstallateur) oder Mechatroniker
- Besitz des Führerscheins der Klasse B
- Wünschenswert, wäre ein Führerschein der Klasse C1, C, CE
- Erfahrung im Umgang mit Steuer- und Regelungstechnik
- Bereitschaft zur Mehrarbeit und Rufbereitschaft, Arbeitsleistung an Wochenend- und Feiertagen
- Persönliche Eigenschaften wie Zuverlässigkeit, Leistungsbereitschaft, kooperatives Verhalten, Eigeninitiative sowie Freude an der Arbeit im Freien
WIR BIETEN
- Gemeinwohl orientierte Aufgaben vor Ort
- Abwechslungsreiches, eigenverantwortliches Arbeiten
- 30 Tage Urlaub
- Umfangreiche Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten und teambildende Maßnahmen
- Leistungsentgelt und Jahressonderzahlung
- Vergütung von Bereitschaftszeiten nach TVöD
- Vermögenswirksame Leistungen und betriebliche Altersvorsorge
- Nebentätigkeiten grundsätzlich erlaubt
IHRE BEWERBUNG
Ihre aussagefähige Bewerbung richten Sie bitte bis zum 30.04.2026 mit dem Vermerk
„Stellenausschreibung Mitarbeiter/in des Bauhofes" an:
Stadt Grevesmühlen
Haupt- und Ordnungsamt/ Personal
Frau Eggert persönlich
Rathausplatz 1
23936 Grevesmühlen
oder per E-Mail unter personal@grevesmuehlen.de (mailto:personal@grevesmuehlen.de) .
Schwerbehinderte Bewerber/-innen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens werden die Daten nach den Bestimmungen des Datenschutzes vernichtet. Mit der Bewerbung verbundene Kosten können leider nicht erstattet werden.
Stadt Grevesmühlen, den 10.04.2026