Mitarbeitende für die Stadtpolizei und die Kommunale Verkehrsüberwachung (m/w/d)
Der Magistrat der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe sucht für den Fachbereich Öffentliche Ordnung
Sieals
Mitarbeitende für die Stadtpolizei und die Kommunale Verkehrsüberwachung(m/w/d)
Wer wir sind
Die Stadtverwaltung Bad Homburg v. d. Höhe als moderne Dienstleisterin liegt am Rande des Taunus. Als Kurstadt mit etwa 57.000 Einwohnerinnen und Einwohner zeichnet sie sich als Gesundheitsstandort und Kongressstadt aus sowie durch ein breites Kultur-, Sport- und Freizeitangebot, viel Grün und kurze Wege. In der Kommunalverwaltung arbeiten rund 1.000 Personen, denn als Sonderstatusstadt müssen vielfältige Aufgaben bewältigt werden. Digitalisierung und bereichsübergreifendes, vernetztes Arbeiten sind uns wichtig.
Ihr Aufgabengebiet
Das Aufgabengebiet umfasst nach entsprechender Ausbildung neben dem präventiven Streifendienst u. a.:
Stadtpolizei/Kommunale Verkehrsüberwachung
- Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs
- Überwachung von Geschwindigkeitsüberschreitungen mittels Geschwindigkeitsmessgerät
- Manuelle Verkehrsregelung
Stadtpolizei
- Überwachung der Einhaltung von Gefahrenabwehrverordnungen
- Erledigung verschiedener Ermittlungsaufträge
- Maßnahmen nach dem Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (PsychKHG)
- Kontrollen nach dem Hess. Straßengesetz
- Gewerbekontrollen
Was wir bieten
- Die Eingruppierung richtet sich je nach Tätigkeitsfeld nach Entgeltgruppe 6 oder Entgeltgruppe 9 a TVöD zuzüglich einer Schichtzulage.
- Es stehen mehrere Vollzeitarbeitsplätze mit einer wöchentlichen Arbeitzseit von jeweils 39 Stunden zur Verfügung, die grundsätzlich geteilt werden können.
- Die Einstellung erfolgt voraussichtlich zum 01.08.2026. Bewerbende, die bereits über den Sonderlehrgang zur Ausbildung von Hilfspolizeibeamtinnen und Hilfspolizeibeamte verfügen, können zum nächstmöglichen Zeitpunkt eingestellt werden.
- Erbringung der Arbeitszeit nach einem gesonderten Dienstplan, der u. a. auch Spät-, Nacht-, Wochenend- und Feiertagsdienste bestimmt
- Unterstützung bei der Vereinbarkeit von Sorgearbeit und Beruf.
- Jobticket des Rhein-Main-Verkehrsverbundes (RMV) mit Eigenanteil.
Was wir erwarten
- Bewerbende sollen das 21. Lebensjahr vollendet haben.
- Neben der persönlichen Zuverlässigkeit wird die körperliche Eignung vorausgesetzt. Diese wird im Rahmen eines Sporttests ermittelt, der erfolgreich absolviert werden muss.
Stadtpolizei
- Für eine Beschäftigung als Stadtpolizistin bzw. Stadtpolizist ist die erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten bzw. die Verwaltungsprüfung I oder eine inhaltlich vergleichbare Ausbildung, z. B. bei der Polizei erforderlich; alternativ eine erfolgreich abgeschlossene kaufmännische Ausbildung mit lanjähriger sachbearbeitungsorientierter Berufserfahrung, vorzugsweise in der Kommunalverwaltung.
Kommunale Verkehrsüberwachung
- Für eine Beschäftigung in der Kommunalen Verkehrsüberwachung ist zumindest eine abgeschlossene Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) und mehrjährige Berufserfahrung erforderlich. Wünschenswert sind Erfahrungen in einer Kommunalverwaltung.
Hinweis: Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit im Rahmen einer Personalentwicklung sich über den erfolgreichen Abschluss eines Verwaltungsbasislehrgangs und des anschließenden erfolgreichen Abschlusses eines Verwaltungslehrgangs I zur Stadtpolizistin bzw. zum Stadtpolizisten fortzuentwickeln.
- Von Vorteil ist der erfolgreiche Abschluss des "Sonderlehrgangs zur Ausbildung von Hilfspolizeibeamtinnen und Hilfspolizeibeamten".
- Voraussetzung ist weiterhin die Fahrerlaubnis der Klasse B.
- Das Aufgabengebiet erfordert die Fähigkeit, mit Menschen umzugehen, die Bereitschaft im Team zusammenzuarbeiten sowie ein hohes Maß an Kommunikationsfähigkeit, Belastbarkeit und Durchsetzungsvermögen.
- Wir erwarten fundierte Kenntnisse und Erfahrungen im Umgang mit Microsoft-Office-Standardprodukten sowie die Bereitschaft, sich in unserer Dokumentenmanagementsoftware Fabasoft einzuarbeiten.
- Durch das Aufgabengebiet ist die Flexibilität in Bezug auf Arbeitszeit und Arbeitseinsatz erforderlich, weil die Arbeitszeit zum Teil in den Abendstunden sowie am Wochenende wahrgenommen werden müssen.
- Ein guter Umgangston, Serviceorientierung und Konfliktfähigkeit runden Ihr persönliches Profil ab.
- Vor Einstellung erfolgt eine Zuverlässigkeitsprüfung nach § 13 a Hessisches Gesetz über die öffentlichen Sicherheit und Ordnung (HSOG) für die Hilfs- und Ordnungspolizei beim Hessischen Landeskriminalamt und die Einholung eines Führungszeugnisses.
Weitere Informationen
Wir begrüßen Ihre Bewerbung unabhängig Ihrer kulturellen und sozialen Herkunft, Ihres Alters, Ihrer Weltanschauung, Ihres Geschlechts, Ihrer sexuellen Identität oder einer möglichen Behinderung. Schwerbehinderte Personen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Der Frauenförder- und Gleichstellungsplan der Stadtverwaltung Bad Homburg v. d. Höhe sieht zudem vor, den Anteil von Frauen in der Entgeltgruppe 6 TVöD zu erhöhen. Frauen werden daher bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt.
Die Bewerbungsfrist endet am 12.03.2026
Das Vorstellungsgespräch findet voraussichtlich am 30.03.2026 statt.
Weitere Fragen? Wir helfen gerne weiter:
Martin Hake
Leitung Sicherheit und Ordnung
06172 100 3210
martin.hake@bad-homburg.de
Tanja Pulver
Personalservice
06172 100 1106
tanja.pulver@bad-homburg.de
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung, welche Sie uns direkt über unser Bewerberportal auf unserer Homepage mit allen Anlagen übermitteln können.
Bewerben Sie sich direkt hier:
Stellenangebot Stadtverwaltung | Fach- und Führungskräfte | Bad Homburg v. d. Höhe (https://www.bad-homburg.de/de/stadt/karriere-im-stadtkonzern/Stadtverwa…)
Über das Onlineformular können Sie uns direkt Ihre Bewerbungsunterlagen zur Verfügung stellen. Sie erhalten im Anschluss Ihre Zugangsdaten für das BewerberWeb per E-Mail übermittelt. Sie möchten uns noch Unterlagen nachreichen? Sie haben noch eine Frage zum weiteren Ablauf oder zum Status Ihrer Bewerbung? Kein Problem. Im BewerberWeb können Sie mit uns kommunizieren oder aber auch weitere Unterlagen hochladen.
Hinweis Staatsangehörigkeit
Wenn Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder aufgrund einer Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Mitgliedsstaates freizügigkeitsberechtigt sind, wird um Übermittlung eines gültigen Aufenthaltsdokuments (z. B. elektronischer Aufenthaltstitel) gebeten, aus dem hervorgeht, ob und inwieweit die Erwerbstätigkeit erlaubt ist.