Leitung Amt 1 - Zentrale Dienste & Innere Verwaltung (m/w/d)
Tätigkeitsprofil:
Es handelt sich um eine verantwortungsvolle Führungsposition unmittelbar unterhalb der Verwaltungsleitung. Die Stelle ist dem Amtsdirektor unterstellt und umfasst die fachliche, organisatorische und strategische Leitung des Amt 1 – Zentrale Dienste und Innere Verwaltung. Dem Amt 1 sind nach der vorliegenden Organisationsstruktur insbesondere die Sachgebiete Bürgerservice und Sitzungsdienst, Personal und Organisation, Bildung, Soziales, Jugend und Kita sowie Kultur und Tourismus zugeordnet.
Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen:
- Leitung, Steuerung und Weiterentwicklung des Amt 1 als eigenständige Organisationseinheit.
- Fachliche und organisatorische Koordination der zugeordneten Sachgebiete und Sicherstellung rechtskonformer, einheitlicher und effizienter Verwaltungsabläufe.
- Wahrnehmung von Führungsaufgaben, insbesondere Arbeitsorganisation, Prioritätensetzung, Koordination der Aufgabenerledigung und Begleitung personeller Führungsprozesse im übertragenen Umfang.
- Bearbeitung und Steuerung von Querschnitts- und Grundsatzaufgaben in den Bereichen Organisation, Personal und innere Verwaltung.
- Beratung des Amtsdirektors sowie Erstellung von Vorlagen, Vermerken, Stellungnahmen und Konzepten zu organisatorischen, personalbezogenen und verwaltungsstrategischen Fragestellungen.
- Steuerung ämterübergreifender Abstimmungsprozesse sowie Begleitung von Projekten, Modernisierungsvorhaben und organisatorischen Sonderaufgaben.
Die Aufzählung ist nicht abschließend, Änderungen der Struktur und Aufgabenbereiche sind möglich.
Anforderungsprofil:
Anforderungen:
- Abgeschlossenes Hochschulstudium auf Bachelor- oder Diplom-(FH)-Niveau in Öffentlicher Verwaltung, Verwaltungsbetriebswirtschaft, Public Management, Rechtswissenschaft mit verwaltungsbezogener Ausrichtung oder einem vergleichbaren einschlägigen Studiengang; alternativ erfolgreicher Abschluss des Angestelltenlehrgangs II bzw. Verwaltungsfachwirt/in mit einschlägiger beruflicher Verwaltungserfahrung.
- Mehrjährige einschlägige Berufserfahrung in einer öffentlichen Verwaltung.
- Erfahrung in koordinierenden, leitenden oder vergleichbar verantwortlichen Funktionen sowie mindestens fünf Jahre nachweisbare Berufserfahrung in der Personalführung.
- Fundierte Kenntnisse im allgemeinen Verwaltungsrecht, Kommunalrecht, Organisationsrecht, Personalrecht des öffentlichen Dienstes und im Tarifrecht des TVöD.
- Ausgeprägte Organisationsfähigkeit, rechtssichere Arbeitsweise, sichere schriftliche Ausdrucksfähigkeit sowie die Fähigkeit, komplexe Abstimmungs- und Entscheidungsprozesse zu strukturieren.
- Hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein, Integrität, Kommunikationsstärke, Konfliktfähigkeit und Durchsetzungsvermögen bei gleichzeitig kooperativem Führungsstil.
Schwerbehinderte Menschen werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt eingestellt.