Leiter/in (m/w/d) des Referats „Gesundheitswesens“
Tätigkeitsprofil:
Aufgabenschwerpunkte
Leitung, Steuerung und Koordination des Referats 234 „Gesundheitswesen“
im Thüringer Landesverwaltungsamt mit gegenwärtig neun Mitarbeiter/innen
am Standort Weimar
Hierzu gehören insbesondere:
• die Wahrnehmung der Personalverantwortung und -führung,
• die Wahrnehmung der Finanzverantwortung,
• die Wahrnehmung der Organisationsverantwortung,
• die fachlich-inhaltliche Leitung des Referates mit folgenden Aufgabenbereichen
o Fachaufsicht über die Gesundheitsämter in den Gebieten der Umwelt- und
Infektionshygiene, Amtsärztliches Gutachterwesen, Medizinalaufsicht, Bestattungswesen,
Gesundheitliche Beratung nach Prostituiertenschutzgesetz,
Kinder- und Jugend(zahn)ärztlicher Dienst, Sozialpsychiatrischer
Dienst
o Angelegenheiten des Infektionsschutzes (Erlaubniserteilung nach §§ 44 ff.
IfsG, Bearbeitung von Entschädigungsanträgen nach §§ 56 ff. IfsG)
o Angelegenheiten auf dem Gebiet der Gesundheitsvorsorge und Gesundheitsfürsorge
o Erstellung der Statistiken des öffentlichen Gesundheitsdienstes zur Kinderund
Jugendgesundheit einschließlich der Herausgabe von Gesundheitsberichten
und der Weitergabe von Daten an das Robert-Koch-Institut
o Bearbeitung von Anfragen zu den im TLVwA archivierten Totenscheinen
o Bearbeitung von Anträgen gemäß § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz auf
Umsatzsteuerbefreiung von Bildungseinrichtungen des Gesundheits- und
Sozialwesens
o Entscheidungen übe Anträge auf Zulassung privater Krankenanstalten gemäß
§ 30 Gewerbeordnung
o Vollzug der Richtlinie zur Rahmenvereinbarung des Pakts für den Öffentlichen
Gesundheitsdienst
• Entwicklung strategischer Ziele für das Referat sowie Konzeption, Umsetzung
und Evaluation geeigneter Maßnahmen bezüglich der Aufgabenwahrnehmung
• Berichtspflichten, Beratung und Abstimmung mit der Abteilungsleitung
und/oder dem fachlich übergeordneten Ministerium den Aufgabenbereich
betreffen
Anforderungsprofil:
die Befähigung zum Richteramt (beide Staatsexamina mit der Note „befriedigend“ oder besser)