Leiter der Gemeindekasse (m/w/d)
Gemeinde Neuenhagen bei Berlin
15 Neuenhagen bei Berlin, Deutschland
Heute
Vollzeit
Tätigkeitsprofil:
Verwaltung der Gemeindekasse entsprechend der gesetzlichen Regelungen in der jeweils geltenden Fassung:
- fachliche Führung eines Teams mit zwei Mitarbeitenden
- Buchführung einschließlich digitaler Archivierung der Belege
- Liquiditätsmanagement
- Durchführung des Zahlungsverkehrs
- Verwahrung der Finanzmittel
- Verwaltung und Verwahrung von Wertgegenständen
- fachliche Betreuung der für die Aufgabenstellungen relevanten Schnittstellen (z.B. Kassenautomat, S-Firm, PayOne, PayPal)
- Mitwirkung bei der Umsetzung der Anforderungen des OZG
- Kreditoren- und Debitorenbuchhaltung
- Forderungsmanagement inklusive Beitreibung von Forderungen; zentrale Forderungsbewertung
- monatliche Erstellung und Abstimmung der Finanzrechnung
- Sicherstellung der Tagesabschlüsse, Monatsabschlüsse sowie des Jahresabschlusses der Kasse
- interkommunale Zusammenarbeit sowie Vertretung der Gemeinde im Fachverband
Anforderungsprofil:
- Abschluss als Verwaltungsfachwirt/in, Studium mit dem Schwerpunkt Finanz- und Rechnungswesen oder vergleichbare Qualifikation
- einschlägige Berufserfahrung im beschriebenen Aufgabengebiet
- fundierte Kenntnisse im Haushalts- und Kassenrecht sowie der einschlägigen Verwaltungsgesetze im Land Brandenburg
- sorgfältige, eigenverantwortliche, lösungsorientierte, analytische und strukturierte Arbeitsweise
- anwendungssichere Kenntnisse bei der Umsetzung digitaler Prozesse
- kooperativer und selbständiger Arbeitsstil mit hohem Qualitätsanspruch
Wir bieten Ihnen:
- ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis in Vollzeit (39 Std./Woche) an einem attraktiven Arbeitsplatz
- flexibles Arbeitszeitmodell zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- mobiles Arbeiten nach Absprache möglich
- 30 Tage Jahresurlaub (31 Tage ab 2027); tariflich frei am 24.12. und 31.12.
- Vergütung nach TVöD-V (VKA), Entgeltgruppe 9c
- Zahlung eines Leistungsentgeltes nach § 18 TVöD-V sowie eine Jahressonderzahlung nach § 20 TVöD-V
- individuelle Qualifizierungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten