Lehrkraft Atemschutz/CBRN/Sprengen (m/w/d) - befristet - THW-2026-139
Tätigkeitsprofil:
Jetzt, hier und überall auf der Welt ist das Technische Hilfswerk im Einsatz. Mit rund 88.000 ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern sowie rund 2.200 hauptamtlichen Beschäftigten helfen wir Menschen in Notsituationen, Katastrophen- und Zivilschutzfällen – technisch, logistisch oder humanitär. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bewähren sich in Extremsituationen vor Ort genauso gut wie in der Ausbildung oder der Verwaltung. Wollen Sie Teil dieser einzigartigen Gemeinschaft sein? Dann bewerben Sie sich. Jetzt!
Lehrkraft Atemschutz/CBRN/Sprengen (m/w/d)
am THW-Ausbildungszentrum in Neuhausen a. d. F.
EG 8-9a TVöD (Bund) – Befristet für zwei Jahre
Kennnummer THW-2026-139
Sofern Sie Beamtin/Beamter sind, kann ggf. eine befristete Abordnung bis zur Besoldungsgruppe A 9m BBesO erfolgen. Eine Versetzung ist nicht möglich.
Folgende Aufgaben übernehmen Sie:
- Theoretische und praktische Ausbildung im Bereich Atemschutz/CBRN und Sprengen
- Vorbereiten und Aufbauen der Ausbildungs- und Hilfsmittel
- Evaluieren und Nachbereiten der Lehrgänge
- Erstellen und Fortschreiben von Lehr- und Lernunterlagen sowie Prüfen von Unterlagen und Vorschriften
Anforderungsprofil:
Sie bringen mit:
- Staatlich geprüfte/-r Techniker/-in oder Abschluss als Meister/-in im chemisch-naturwissenschaftlich-technischen Fachbereich mit CBRN-Bezug oder Bergbautechnologie alternativ
- Abgeschlossene Berufsausbildung in einem der o. g. Fachbereiche
- Pädagogische Kenntnisse und sicherer Umgang mit MS-Office-Anwendungen
- Diversity-Kompetenz
- Kommunikations- und Teamfähigkeit
- Deutschkenntnisse mindestens Niveau C2, Englischkenntnisse mindestens Niveau A2
- Führerschein der Klasse B/BE; Klasse C/CE ist wünschenswert
- Qualifikation zum/zur Atemschutzgerätewart/-in oder die Bereitschaft, diese Qualifikation im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses zu erwerben; uneingeschränkte Atemschutztauglichkeit
- Bereitschaft zur Zuverlässigkeitsüberprüfung nach SprengG sowie zur Sicherheitsüberprüfung nach SÜ1 Sicherheitsüberprüfungsgesetz
- Bereitschaft zu gut planbaren Dienstreisen, zur Teilnahme an der Grundausbildung, bei Bedarf auch außerhalb der üblichen Arbeitszeit Dienst zu leisten und erreichbar zu sein (z. B. im Einsatzfall), zur Mitarbeit im Leitungs- und Koordinierungsstab (LuK) sowie zum Tragen von Dienst- bzw. Einsatzkleidung zu bestimmten Anlässen
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