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Lebensmittelkontrolleur (m/w/d)

Landkreis Wittenberg
location06 Lutherstadt Wittenberg, Deutschland
VeröffentlichtVeröffentlicht: Gestern
Sicherheit und Ordnung
Vollzeit

Tätigkeitsprofil:

Stellenausschreibung Landkreis Wittenberg

Beim Landkreis Wittenberg ist im Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als

Lebensmittelkontrolleur (m/w/d)

unbefristet zu besetzen. Die Stelle ist mit Entgeltgruppe 9b TVöD/ VKA ausgewiesen. Es handelt sich hierbei um eine Vollzeitstelle.

Ausführliche Informationen sind unter www.landkreis-wittenberg.de (Karriere in der Kreisverwaltung) verfügbar.

Zu den wesentlichen Aufgabenbereichen gehören:

  • Überwachung des Verkehrs mit Lebensmitteln, Lebensmittel-Zusatzstoffen, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen sowie Tabakerzeugnissen
  • Durchführung von Betriebskontrollen, Prüfungen und Messungen
  • Überprüfung von Getränkeschankanlagen
  • Durchführung von amtlichen Probenahmen
  • Dokumentation der Kontrolle, Probenahmen und aller damit im Zusammenhang stehenden Vorgänge
  • Auswertung der Kontrolltätigkeit und Übermittlung von Probenergebnissen
  • Durchsetzung amtlicher Vollzugsmaßnahmen
  • Ahndung von Verstößen
  • Bearbeitung von Verbraucherbeschwerden
  • Überprüfung des Eigenkontrollsystems
  • Dokumentation der Kontrollen, Statistik, Analysen

Anforderungsprofil:

Welche fachlichen Voraussetzungen sind erforderlich?

  • abgeschlossene Ausbildung als Lebensmittelkontrolleur gemäß Lebensmittelkontrolleurverordnung oder
  • die Bereitschaft zur Absolvierung der Fortbildung zum Lebensmittelkontrolleur

Bewerber, die bereits über einen Abschluss als Lebensmittelkontrolleur verfügen, werden im Auswahlverfahren bevorzugt berücksichtigt.

Welche Voraussetzungen sind für die Absolvierung der Fortbildung zum Lebensmittelkontrolleur erforderlich?

  • Berufsabschluss mit zusätzlicher Fortbildungsprüfung auf Grund des Berufsbildungsgesetzes oder der Handwerksordnung (Meister) in einem Lebensmittelberuf oder
  • Techniker mit staatlicher Prüfung in einem Lebensmittelberuf oder
  • Fachhochschulabschluss mit Diplomprüfung in einem Studiengang, der Kenntnisse und Fähigkeiten auf dem Gebiet der Lebensmittel, Tabakerzeugnisse, kosmetischen Mittel oder Bedarfsgegenstände vermittelt
  • bei im Ausland erworbenen Bildungsabschlüssen benötigen wir einen Nachweis über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss

Der Fortbildungslehrgang dauert in der Regel 24 Monate. Der tätigkeitsbezogene theoretische Unterricht findet voraussichtlich an der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen am Standort Berlin statt. Sofern dort kein Fortbildungsplatz zur Verfügung steht, kommt nachrangig auch die Fortbildung an der Berufsakademie Sachsen am Standort Plauen in Frage.

Bis zum erfolgreichen Abschluss der Fortbildung wird der Beschäftigte zunächst vorübergehend in EG 6 TVöD/ VKA eingruppiert. Die dauerhafte Übertragung der Tätigkeit als Lebensmittelkontrolleur und die damit verbundene Eingruppierung in EG 9b TVöD/ VKA kann erst bei Vorliegen aller fachlichen Voraussetzungen vollzogen werden.

Was erwarten wir?

  • Kenntnisse des EU-Hygienepakets und des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches, einschließlich der Folgevorschriften
  • Kenntnisse im allgemeinen Verwaltungsrecht
  • Bereitschaft zu flexiblen Arbeitszeiten, auch außerhalb der normalen Dienstzeit und an Wochenenden
  • Befähigung zum eigenständigen Arbeiten und zur Teamarbeit
  • Belastbarkeit, Kommunikations- und Konfliktfähigkeit sowie Flexibilität
  • EDV-Kenntnisse (Fachanwendung BALVI iP, IT-Standardprogramme), Fähigkeit, sich in weitere spezifische EDV-Programme einzuarbeiten
  • mindestens eine kompetente Verwendung der deutschen Sprache entsprechend der Stufe C1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (Nachweis erforderlich)
  • Führerschein der Klasse B