Wir, die Stadtverwaltung Jüchen und unsere 360 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sorgen dafür, dass die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Jüchen in einer lebenswerten, abwechslungsreichen und ländlich geprägten Kleinstadt im Rhein-Kreis Neuss wohnen.
Die Stadt Jüchen sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt Kitahelfer/innen (m/w/d) für die städt. Kitas!
Ihe Aufgaben
- Unterstützung des Kita-Personals bei der Einhaltung und Umsetzung von Hygieneregeln, z. B. gemeinsames Händewaschen mit den Kindern
- Hilfe bei den Bring- und Abholzeiten der Kinder, Begleitung bei Ausflügen, Vorbereitung von Veranstaltungen
- Aushelfen beim Küchendienst
Ihr Profil
- Vorzugsweise eine abgeschlossene Berufsausbildung
- Vorzugsweise Erfahrung in der Kinderbetreuung
- Freude an der Arbeit mit Kindern
- Freundliches Auftreten und Teamorientierung
- Sie verfügen über gute Deutschkenntnisse und sind in der Lage gut zu kommunizieren und Gespräche zu verstehen.
- Einwandfreies erweitertes Führungszeugnis
Wir bieten
- bis zum 31.07.2027 befristete Teilzeitstellen bis 14 Std. wöchentlich
- Bezahlung im Rahmen der tariflichen Bestimmungen nach Entgeltgruppe 2 TVöD-VKA, auch als geringfügige Beschäftigung möglich.
- attraktive Vergütungsbestandteile im Rahmen des Tarifvertrages für den Öffentlichen Dienst, z.B. Jahressonderzahlung, jährliches Leistungsentgelt, betriebliche Altersversorgung
- Betriebliches Gesundheitsmanagement
- modern ausgestattete Arbeitsplätze
- 30 Urlaubstage zzgl. Freistellung an Heiligabend und Silvester
- Fortbildungsmöglichkeiten im zugewiesenen Aufgabenbereich
- Mitarbeitervorteil mit "Corporate Benefits"
Haben Sie fachliche Fragen? Wenden Sie sich gerne an:
Herr Jürgen Hansen
KiTa-Koordinator
02165 915 4040
Haben Sie Fragen zur Stellenausschreibung? Wenden Sie sich gerne an:
Frau Stefanie Fleer
Sachbearbeiterin Personal
02165 915 1003
Bitte bewerben Sie sich online über das Karriereportal der Stadt Jüchen. Zur online-Bewerbung geht es HIER (https://karriere.juechen.de/Kitahelferin-wmd-in-den-staedt-Kitas-de-j33…)!
Auswahlentscheidungen erfolgen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und diesen im Sinne von § 2 Abs. 2 SGB IX gleichgestellte Personen sind ausdrücklich erwünscht und werden bei sonst gleicher Eignung vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigt.