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Kita-Sozialarbeiterin/Kita-Sozialarbeiter (m/w/d)

Stadt Bad Kreuznach
location55 Bad Kreuznach, Deutschland
VeröffentlichtVeröffentlicht: Heute
Teilzeit

Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt für unsere Kindertagesstätte Jungstraße

eine Kita-Sozialarbeiterin/einen Kita-Sozialarbeiter (m/w/d)

Die Stelle ist unbefristet in Teilzeit mit einer durchschnittlichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 29Stunden zu besetzen. Bei sich ergänzenden Bewerbungen ist auch eine Besetzung in Teilzeit möglich.

Der zentrale Auftrag von Kita-Sozialarbeit ist die Erhöhung der Chancengerechtigkeit, indem sie unterschiedliche Ressourcen und Bedarfe von Familien erkennt, diese nutzt und angeht und so gleiche Entwicklungs- und Bildungschancen fördert. Dabei ergänzt die Kita-Sozialarbeit die pädagogische Arbeit der Kita durch ihre sozialpädagogische Perspektive innerhalb des multiprofessionellen Teams. Dazu gehören auch die Stärkung der Zusammenarbeit mit Eltern in sozial benachteiligten Lebenslagen, die Vernetzung im Sozialraum sowie die Verbesserung des Zugangs zu Beratungs- und Unterstützungsangeboten. Für die Kita-Sozialarbeit von Bedeutung sind strukturelle Benachteiligungen hinsichtlich des frühzeitigen Zugangs zu präventiven und unterstützenden Beratungs- und Bildungsangeboten für Familien.

Zu den wesentlichen Aufgaben gehören:

  • niedrigschwellige Beratung und Unterstützung von Familien,
  • niedrigschwelligen Zugang zu Beratungs- und Unterstützungsangeboten, Ämtern und Behörden (Lotsenfunktion) ermöglichen,
  • Zusammenarbeit innerhalb der Kindertagesstätte in einem multiprofessionellen Team,
  • Arbeit an der konzeptionellen Weiterentwicklung von Kita-Sozialarbeit im Sozialraum,
  • Kooperation im Sozialraum,
  • regelmäßige Bedarfs- und Sozialraumanalysen,
  • Dokumentation und Evaluation.

Anforderungsprofil:

  • Studium (grundständig) der Sozialen Arbeit, der Sozialpädagogik der Erziehungswissenschaften (Bachelor, Diplom mit staatlicher Anerkennung) oder Fachhochschulstudium der Sozialpädagogik oder Sozialarbeit mit staatlicher Anerken­nung,
  • Kompetenz in lösungsorientierter Gesprächsführung und systematischer Beratung,
  • Methodenkompetenz,
  • Kenntnisse in ressourcenorientierter Arbeit,
  • Vernetzungskompetenz,
  • strukturierte Arbeitsweise und Organisationsvermögen,
  • Engagement, Belastbarkeit und Verantwortungsbewusstsein,
  • rechtliche Grundkenntnisse des SGBVIII, Kitazukunftsgesetz, BGB, BTHG sowie angrenzender Rechtsgebiete,
  • EDV-Kenntnisse (Microsoft Office),
  • Offenheit und Kooperationsbereitschaft innerhalb des Amtes und anderer Verwaltungsabteilungen,
  • Konfliktmanagement,
  • Kenntnisse des Ablaufs im Umgang mit Kindeswohlgefährdung.

Als professionelle Trägerin bieten wir eigenverantwortliches Arbeiten, kollegiale Fallberatung, Superversion, Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten, betriebliche Altersvorsorge (ZVK) und verlässliche Regelungen für den öffentlichen Dienst.

Das Beschäftigungsverhältnis richtet sich nach den Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD). Die Eingruppierung erfolgt nach Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen bis Entgeltgruppe S12 TVöD SuE.

Schwerbehinderte Bewerber/-innen werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt eingestellt (Nachweis über die Schwer­behinderung erforderlich).

Bitte richten Sie Ihre Bewerbung unter Angabe der Kennziffer 68-26 bis spätestens 26.05.2026 gerne per Mail (ausschließlich PDF-Format) an bewerbung@bad-kreuznach.de (mailto:bewerbung@bad-kreuznach.de) oder schriftlich an die Stadtverwaltung Bad Kreuznach, Abteilung Personalwesen, Postfach 563, 55529 Bad Kreuznach.

Wir bitten um die Zusendung von Kopien, da die Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt werden. Nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens werden die Unterlagen nach den Bestimmungen des Daten­schutzes vernichtet. Wir versenden keine Eingangsbestätigungen. Selbstverständlich können die Bewer­bungsunterlagen bei Nichtberücksichtigung zurückgesandt werden, wenn ein frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Auch ist es möglich, die Bewerbungsunterlagen persönlich innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens abzuholen.