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Justizhelfer (m/w/d)

VeröffentlichtVeröffentlicht: Gestern
Verwaltung

Bei demLandessozialgericht Nordrhein-Westfalen

Justizhelfer (m/w/d) - (Entgeltgruppe 4 TV-L)

in Vollzeit befristet

Der Dienstort ist Essen.

Eine spätere Verbeamtung ist derzeit nicht

Aufgabenschwerpunkte der zu besetzenden Stelle:

  • Postbearbeitung (Posteingang und -ausgang, auch in elektronischer Form)
  • Aktentransport/Botengänge
  • Fahrdienst
  • Pfortendienst/Telefondienst bei Bedarf
  • Sicherheitsdienst bei Bedarf
  • Kopierarbeiten

An persönlicher und sozialer Kompetenz werden erwartet:

  • Mindestens ein Hauptschulabschluss mit guten schulischen Leistungen
  • Abgeschlossene Berufsausbildung
  • Führerschein Klasse B (ehemals 3)
  • Freude am Arbeiten im Team
  • Fortbildungsbereitschaft
  • Kenntnisse und Freude am Umgang mit der elektronischen Datenverarbeitung (Hard- und Software)
  • Sicheres Auftreten und gute Kommunikationsfähigkeit
  • Physische und psychische Belastbarkeit

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Das Land Nordrhein-Westfalen bemüht sich bevorzugt um die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und diesen gleichgestellten im Sinne von § 2 SGB IX sind daher ausdrücklich erwünscht. Die Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund.

Die Stelle kann auch mit jeweils zwei Teilzeitkräften besetzt werden.

Für weitere Informationen0201/7992 - 7262

Ihre Bewerbung31.08.2026

Präsidenten des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen- Verwaltung – Zweigertstraße 54 45130 Essen

Hinweis zum Datenschutz:

Mit Abgabe einer Bewerbung erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Daten während des laufenden Bewerbungsverfahrens elektronisch gespeichert werden. Sofern Sie nicht ausdrücklich widersprechen, bleiben Ihre Daten für einen eventuellen späteren Gebrauch für die Dauer von zwei Jahren nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens gespeichert und werden erst dann automatisch gelöscht. Im Falle eines Widerspruchs erfolgt die Löschung gemäß den gesetzlichen Löschungsfristen bereits zwei Monate nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens.