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Jurist/-in als Professor/-in (Bekämpfung Schwarzarbeit)

Generalzolldirektion
location48 Münster, Deutschland
VeröffentlichtVeröffentlicht: Heute

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Stellenangebot

  • Ort: : Münster
  • Frist: : 14.07.2026

Die Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung - Fachbereich Finanzen - in Münster sucht zum nächstmöglichen Termin

eine Volljuristin oder einen Volljuristen (weiblich/männlich/divers)
als Professorin oder Professor (Besoldungsgruppe W 3)
für die Leitung des Studienbereichs "Recht der Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung"

Der Fachbereich Finanzen der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung gehört zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen und ist organisatorisch bei der Generalzolldirektion in Münster angegliedert. Am Fachbereich Finanzen wird im dualen Bachelorstudiengang “Zolldienst des Bundes (LL.B.)“ der Nachwuchs des gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienstes der Zollverwaltung und im dualen Studiengang “Verwaltungsinformatikdienst des Bundes (B.Sc.)“ der gehobene Verwaltungsinformatikdienst für die öffentliche Verwaltung ausgebildet.

Ihre Berufung erfolgt zunächst für die Dauer von sechs Jahren im Beamtenverhältnis auf Zeit mit dem Ziel der Entfristung.

Wesentliche Aufgaben

Sie sind mit der Lehre sowie den lehrimmanenten Tätigkeiten im dualen Studiengang "Zolldienst des Bundes (LL.B.)" betraut. Die Tätigkeit umfasst insbesondere:

  • Führung und Steuerung des Studienbereichs “Recht der Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung“
  • inhaltliche Koordinierung mit anderen Studienbereichen
  • fachliche Kooperation mit zuständigen Fachdirektionen der Generalzolldirektion zur adressatenorientierten Fortentwicklung der Lehre
  • Weiterentwicklung der Ausbildungsinhalte, insbesondere hinsichtlich der interdisziplinären Ausrichtung auch mit überfachlichen Querschnittskompetenzen wie Ökonomie, Verwaltungspsychologie und Informatik
  • Steuerung der Verzahnung von Theorie und Praxis
  • Vorbereiten, Halten und Nachbereiten von Vorlesungen in den Lehrveranstaltungen des Studienbereichs (Allgemeines Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht, Prüfungen und Ermittlungen nach Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, Illegale Erwerbstätigkeit und Arbeitnehmerüberlassung)
  • Erstellen und Korrigieren von Leistungsnachweisen, Betreuung und Korrektur von Bachelorarbeiten sowie Abnahme anderer Prüfungsleistungen
  • Konzipieren und Fortentwickeln von (Fern-)Lehrveranstaltungen
  • Entwicklung von digitalen und B-Learning-Formaten und Materialien
  • Steuern der Betreuung, Pflege und Fortentwicklung von Lehrmaterialien des Studiengebiets unter Einbeziehung der Möglichkeiten der digitalen Lehre
  • Betreuung und Anleitung von Lehrbeauftragten und neuen Lehrenden

Anforderungen

  • Volljuristin oder Volljurist (weiblich/männlich/divers) mit Abschluss beider Staatsexamina mindestens mit der Note "befriedigend"
  • Erfüllung der Eignungs- und Befähigungsmerkmale des § 131 Abs. 1 Bundesbeamtengesetz in Verbindung mit § 19 der Grundordnung der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung vom 21. August 2018 (GMBl. 2018 S. 662), insbesondere
    • eine juristische Promotion,
    • eine fünfjährige Berufspraxis (davon drei Jahre außerhalb der Hochschule gemäß § 36 Abs. 1 Nr. 5 Hochschulgesetz Nordrhein-Westfalen) sowie
    • pädagogische Eignung (möglichst nachgewiesen durch Evaluationsergebnisse).
  • mindestens fünfjährige Lehrerfahrung in den jeweiligen Fächern des Studienbereichs
  • Besitz der Deutschen Staatsangehörigkeit gemäß Artikel 116 Grundgesetz oder Besitz der Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union beziehungsweise von Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz
  • jederzeit Eintritt für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes

Darüber hinaus sind die folgenden Kriterien wünschenswert und werden bei der Auswahl entsprechend berücksichtigt:

  • mehrjährige Erfahrungen in der Führung von Organisationseinheiten im akademischen Kontext
  • Kenntnisse der Aufgaben und Strukturen der Bundesfinanzverwaltung
  • ausgeprägte Führungsorientierung und Motivationsfähigkeit
  • einschlägige Erfahrungen mit digitaler Lehre/Lehre auf Distanz
  • einschlägige Erfahrungen in der berufsfeldbezogenen Lehre
  • die Fähigkeit, sich schnell mit neuen Sachproblemen vertraut zu machen
  • die Bereitschaft, intensiv mit der Praxis zusammenzuarbeiten,
  • die Bereitschaft, sich kontinuierlich weiterzuentwickeln
  • die Bereitschaft zur Teilnahme an hochschuldidaktischen Fortbildungen
  • hohe Sozialkompetenz in der Kooperation, Kollaboration und Kommunikation
  • hohe Innovationskraft den Studienbereich insbesondere im Kontext der digitalen Transformation der Verwaltung weiterzuentwickeln

Die besondere Aufgabenstellung der Hochschule des Bundes erfordert eine praxisnahe Ausbildung. Es wird daher die Bereitschaft erwartet, durch regelmäßige Praxiseinsätze in der Zollverwaltung die notwendige praktische Berufserfahrung zu erwerben beziehungsweise zu erhalten und zu vertiefen. Bei Bedarf soll auch die Durchführung von Veranstaltungen zu anderen Themenbereichen und Fortbildungsveranstaltungen übernommen werden.

Die Besetzung der Stellen richtet sich nach den hochschulrechtlichen Bestimmungen. Der Fachbereichsrat des Fachbereichs Finanzen führt ein Berufungsverfahren durch. Der Besetzungsvorschlag des Fachbereichsrates bedarf der Stellungnahme des Senats der Hochschule des Bundes. Die Bestellung erfolgt durch das Bundesministerium der Finanzen.

Unser Angebot

Wir ermöglichen Ihnen ein Beamtenverhältnis beim Bund in der Besoldungsgruppe W 3. Die Berufung erfolgt für die Dauer von sechs Jahren im Beamtenverhältnis auf Zeit, wobei § 48 Bundeshaushaltsordnung zu berücksichtigen ist. Die anschließende Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit ist grundsätzlich möglich.

Die Zollverwaltung ist ein familienfreundlicher Arbeitgeber und wurde erfolgreich zum audit berufundfamilie zertifiziert. Wir fördern die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Es ist grundsätzlich möglich, die Aufgaben in Teilzeit wahrzunehmen. Gehen entsprechende Bewerbungen ein, wird geprüft, ob den Teilzeitwünschen im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten entsprochen werden kann.

Wir streben eine Gleichstellung von Frauen und Männern an und sind daher an Bewerbungen von Frauen besonders interessiert.

Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Menschen sind beim Zoll willkommen und werden bei gleicher Qualifikation nach Maßgabe der geltenden Rahmeninklusionsvereinbarung bevorzugt berücksichtigt. Nachteilsausgleiche können bei Vorliegen der Voraussetzungen nach Anzeige der Schwerbehinderung gewährt werden.

Bewerbung

Haben wir Ihr Interesse geweckt, dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung bis zum 14. Juli 2026 an:

Generalzolldirektion
Arbeitsbereich DI.A.12 (DI.A.121.20)
Gescherweg 100
48161 Münster
E-Mail: bewerbungen-hd-ms.gzd­@zoll.bund.de

Bitte geben Sie bei Ihrer Bewerbung die Referenznummer "2026/W3/Stb24/Münster" an und fügen Sie bitte die folgenden Anlagen bei: tabellarischer Lebenslauf sowie Kopien der Schulabgangs-, Prüfungs-, Promotions- und Beschäftigungszeugnisse sowie Nachweise zur Lehrtätigkeit und zu wissenschaftlichen Veröffentlichungen.

Bitte beachten Sie, dass elektronisch eingereichte Bewerbungsunterlagen aus IT-sicherheitstechnischen Gründen nur im PDF-Format ohne Hyperlinks akzeptiert werden können. Bitte fassen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen möglichst zu einer einzigen PDF-Datei zusammen.

Ansprechperson

Haben Sie Fragen zu dieser Stellenausschreibung?

Als Ansprechpartner steht Ihnen der Fachabteilungsleiter Rechtswissenschaften - Ausbildung gehobener Dienst zur Verfügung:

Prof. Dr. Benjamin Küchenhoff
E-Mail: benjamin.kuechenhoff­@bwz.bund.de

Hinweis zum Datenschutz

Zur Bearbeitung der Bewerbung werden Ihre personenbezogenen Daten unter Beachtung der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) in maschinenlesbarer Form auf unserem Rechner bis zur Beendigung des Auswahl-verfahrens gespeichert und ausschließlich für den Zweck dieses Verfahrens verarbeitet und genutzt. Ihre persönlichen Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt.

Zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte werden alle zur Verfügung gestellten Unterlagen nach Abschluss des Auswahlverfahrens gelöscht beziehungsweise vernichtet, soweit diese im Fall einer Einstellung nicht zur Aufnahme in die Personalakte vorzusehen sind (§ 106 Bundesbeamtengesetz).

Weitere Informationen

Weitere Informationen über die Zollverwaltung finden Sie auf unserer Website in der Rubrik "Der Zoll" oder auf der Homepage des Bundesministeriums der Finanzen. Informationen über die Hochschule des Bundes und Informationen über den Fachbereich Finanzen finden Sie auf deren Website.