IT-Systemadministrator/in (m/w/d) in Teilzeit
Die Stadt
Schloß Holte-Stukenbrock
sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt
eine/n IT-Systemadministrator/in (m/w/d) in Teilzeit
Ihre Qualifikation:
- Abgeschlossene Ausbildung zum / zur Fachinformatiker/in Systemintegration oder vergleichbare technische Ausbildung im IT-Bereich
- Sehr gute Kenntnisse in der Administration von Windows Client- und Serverbetriebssystemen
- Grundlegende Kenntnisse in der Active-Directory Administration
- Grundlegendes Verständnis von Netzwerkprotokollen und -systemen
- Optional Erfahrung mit Skriptsprachen
- Optional Kenntnisse in der Administration von Linux Systemen
Ihr Aufgabenbereich umfasst u. a.:
- Installation und Betreuung der Windows Clients
- Betrieb und Verwaltung der System- und Fachanwendungen
- Unterstützung der Mitarbeitenden bei IT-Problemen
- Betrieb und Wartung der Serversysteme und der Netzwerkinfrastruktur
- Begleitung und Umsetzung von IT-Projekten
Wir erwarten folgende Kompetenzen:
- Strukturierte, sorgfältige und selbständige Arbeitsweise
- Eigeninitiative und Verantwortungsbewusstsein
- Kommunikativer Umgang mit Kollegen und Geschäftspartnern
- Teamfähigkeit und Zuverlässigkeit
Wir bieten Ihnen:
- Eine unbefristete Teilzeitstelle mit 19,5 Wochenstunden
- Entgelt nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD), Entgeltgruppe 9 a
- Sonstige Leistungen nach dem TVöD
- Eine arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersversorgung
- Regelmäßige Fortbildungsangebote
- Betriebliches Gesundheitsmanagement mit Sport- und Wellnessangeboten und der Möglichkeit des E-Bike-Leasings
- Vereinbarkeit von Familie und Beruf (Home-Office, flexible Arbeitszeiten u.w.)
Weitere Auskünfte zu
- fachlichen Aspekten bei Herrn Pohle(05207 8905-5150) oder bei
- personalrechtlichen Fragen bei Frau Klein(05207 8905-5229).
Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen nehmen Sie bitte bis zum 30.09.2026 über www.interamt.de (https://interamt.de/koop/app/crypt.c9AuHXIvwk2P5qg-vEaxkQ/c9A2a) (Stellenangebots-ID: 1485170) vor.
Die Stadt Schloß Holte-Stukenbrock setzt sich für die berufliche Gleichstellung von Frau und Mann ein. Die Auswahlentscheidung erfolgt unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Landesgleichstellungsgesetzes NRW. Für Schwerbehinderte gelten die Bestimmungen des SGB IX.