IT-Projektmanager/IT-Projektmanagerin (m/w/d) für das Referat D 2.4 „Business Solutions“ im Sachgebiet …
Tätigkeitsprofil:
- Fachliche Führung von mehreren Beschäftigten für einen Arbeitsbereich mit den Schwerpunkten Personal, Haushalt, Arbeitsschutz oder Liegenschaften
- Stellvertretende Sachgebietsleitung
- Konzeptionierung und Einführung neuer IT Business Solutions im Agilen Projektmanagement
- Durchführen des Key-Account-Managements
- Durchführen des Anforderungsmanagements
- Sicherstellung des reibungslosen und rechtskonformen Betriebs der IT Business Solutions im THW
Anforderungsprofil:
- Abgeschlossenes Bachelorstudium oder höher an einer (Fach-)Hochschule in den Fachrichtungen Informatik, technische Informatik, Verwaltungs- oder Wirtschaftsinformatik bzw. in einem vergleichbaren Studiengang mit IT-Bezug oder
- Abgeschlossenes Bachelorstudium oder höher an einer (Fach-)Hochschule in einer anderen Fachrichtung verbunden mit sechs Jahren nachgewiesener Berufserfahrung in der IT (für Beamtinnen und Beamte nicht anwendbar; es gelten die laufbahnrechtlichen Bestimmungen)
- Fähigkeit zur Analyse, Modellierung und Optimierung von Geschäftsprozessen
- Kenntnisse im Bereich IT-Projektmanagement sind von Vorteil
- Wissen in den Bereichen Datenbanken, Microsoft Betriebssystemen, Schnittstellen und Netzwerktechnik sind von Vorteil
- Kenntnisse von Linux-Betriebssystemen sind von Vorteil
- Kenntnisse von ERP-Systemen sind von Vorteil
- Deutsche Sprachkenntnisse (mind. Niveau C1)
- Gender- und Diversity-Kompetenz
- Gute Kommunikationsstärke und Teamfähigkeit
- Breit aufgestelltes Fachwissen und Interesse an Weiterbildung
- Improvisationstalent und ausgeprägte Lösungsorientierung
- Grundsätzliche Bereitschaft zu gelegentlichen und in der Regel gut planbaren Dienstreisen
- Bereitschaft bei Bedarf auch außerhalb der üblichen Arbeitszeit Dienst zu leisten und erreichbar zu sein (z. B. im Einsatzfall), zur Mitarbeit im Leitungs- und Koordinierungsstab (LuK) sowie zum Tragen von Dienst- bzw. Einsatzkleidung zu bestimmten Anlässen
- Das Einverständnis zur Durchführung einer Sicherheitsüberprüfung nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) ist Voraussetzung für eine Bewerbung. Diese Sicherheitsüberprüfung darf nicht zum Ergebnis haben, dass ein Sicherheitsrisiko vorliegt, das der sicherheitsempfindlichen Tätigkeit entgegensteht (§ 14 SÜG)
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