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Islamische Theologie/Islamwissenschaften (m/w/d) für die muslimische Seelsorge im Justizvollzug des Landes …

Land Rheinland-Pfalz - Justizvollzug -
location65 Diez, Deutschland
VeröffentlichtVeröffentlicht: vor 3 Tagen
Sicherheit und Ordnung

Tätigkeitsprofil:

Es wird Bewerbungen entgegengesehen für eine ab dem nächstmöglichen Termin zu besetzende Stelle für

Islamische Theologie/Islamwissenschaften (m/w/d) für die muslimische Seelsorgeim Justizvollzug des Landes Rheinland-Pfalz.

Um dem gesetzlichen Auftrag sowie einem zunehmenden Bedürfnis der muslimischen Gefangenen gerecht zu werden, bietet das Land Rheinland-Pfalz eine flächendeckende seelsorgerische Versorgung muslimischer Gefangener in allen Justizvollzugseinrichtungen des Landes unabhängig von Nationalität oder Glaubensrichtung an.

Zur Betreuung der Gefangenen und Verwahrten der Justizvollzugs- und Sicherungsverwahrungsanstalt Diez und ggf. weiterer Justizvollzugseinrichtungen im Land Rheinland-Pfalz wird eine geeignete Person (m/w/d) für die seelsorgerische Betreuung muslimischer Gefangener gesucht.

Grundlage hierfür ist das Konzept „Religiöse Betreuung muslimischer Gefangener im Justizvollzug Rheinland-Pfalz“ vom 30.11.2017, abrufbar unter:

https://jm.rlp.de/fileadmin/05/Publikationen/barrierefreie_Broschueren/…

Ihre Aufgaben sind insbesondere:

Gegenstand der muslimischen Seelsorge soll neben Einzelgesprächen und der Arbeit in Gruppen die Durchführung des Freitagsgebets sein. Alle Angebote sollen grundsätzlich in deutscher Sprache stattfinden. Die Angebote sind so auszurichten und zu strukturieren, dass möglichst viele muslimische Gefangene Zugang hierzu haben und sich angesprochen fühlen können. Im Einzelfall sollen muslimische Seelsorgende auch für nicht-muslimische Gefangene ansprechbar sein.

Muslimische Seelsorgende beraten und informieren darüber hinaus die Anstaltsleitung, die Bediensteten des Justizvollzugs einschließlich der Angehörigen der Aufsichtsbehörde zu Fragen des Islams und des Umgangs mit muslimischen Gefangenen.

Anforderungsprofil:

Sie verfügen über:

Master-, Diplom- oder vergleichbarer Abschluss in islamischer Theologie. Kenntnisse in praktischer Seelsorge sind von Vorteil.

Bei Studienabschlüssen anderer Fachrichtungen, wie z.B. Islamwissenschaften oder islamischen Studien, ist ein inhaltlicher Bezug zur Seelsorge sowie darüber hinaus Kenntnisse bzw. Weiterbildungen oder praktische Erfahrungen im Bereich der Seelsorge (grundständige Seelsorgeausbildung) erforderlich.

Für einen im Ausland erworbenen Abschluss ist spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist ein Anerkennungsbescheid vorzulegen, aus dem hervorgeht, mit welchem deutschen Hochschulabschluss Ihr Abschluss vergleichbar ist.

Wir erwarten:

  • sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (mindestens auf dem Sprachniveau C1)
  • überdurchschnittliche soziale und interkulturelle Kompetenzen
  • vertieftes Verständnis für unterschiedliche kulturelle Kontexte und sich daraus ergebende Konflikte
  • fundierte theologische Kenntnisse
  • hohe persönliche Belastbarkeit, emotionale Stabilität und ein reflektierender Umgang mit Nähe und Distanz
  • Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit den verschiedenen Fachgruppen der

jeweiligen Justizvollzugsanstalt

  • Bereitschaft zu interreligiöser Zusammenarbeit
  • Grundverständnis für die Belange inhaftierter Menschen
  • Bereitschaft zu tätigkeitsrelevanter Fortbildung
  • nützlich sind Erfahrungen in der Arbeit mit benachteiligten Menschen oder Menschen mit Migrationshintergrund
  • Führerschein Klasse B
  • Bereitschaft zu regelmäßigen Dienstreisen in Rheinland-Pfalz

Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 20.03.2026 mit den üblichen Unterlagen an das

Ministerium der Justiz

Personalreferat Abteilung 5 – Justizvollzug –

Ernst-Ludwig-Straße 3

55116 Mainz

(gerne auch per Mail an bewerbung-justizvollzug@jm.rlp.de)

Die Eingruppierung orientiert sich an der Qualifikation und dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder TV-L (Entgeltgruppe 13 TV-L).

Ausgeschriebene Stellen können auch als Teilzeitstellen (75 v.H. oder 50 v.H.) besetzt werden, soweit nicht im Einzelfall zwingende dienstliche Belange entgegenstehen (§ 75 Abs. 1 LBG). Bei Bewerbungen auf eine Stelle in Teilzeitform sind die sonstigen Erklärungen zum Vorliegen der Voraussetzungen nach § 75 LBG und die Dauer der beantragten Teilzeitbeschäftigung beizufügen. Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass bei Besetzung einer Vollzeitstelle mit einer Teilzeitkraft (50 v.H.) die zweite Hälfte der Stelle ohne weitere Ausschreibung gleichzeitig besetzt werden kann. Entsprechendes gilt für sich anderweitig ergebende Bruchteile (z.B. 75 v.H.).

In Umsetzung der Selbstverpflichtung „Die Landesregierung – ein familienfreundlicher Arbeitgeber“ bieten wir sehr gute Rahmenbedingungen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Das Land fördert aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir wünschen uns daher ausdrücklich Bewerbungen aus allen Altersgruppen unabhängig von Geschlecht, einer Behinderung, dem ethnischen Hintergrund, der Religion, Weltanschauung oder sexuellen Identität. Bewerbungen von Frauen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt. Schwerbehinderte werden bei sonst gleicher fachlicher und persönlicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Nähere Auskünfte erteilen gerne:

Herr Michael Ruch 06131 16-4913 – michael.ruch@jm.rlp.de

Frau Ulrike Gräf 06131 16-4921 – ulrike.graef@jm.rlp.de