Ingenieurin / Ingenieur (m/w/d) Bachelor / Diplom (FH) (m/w/d)
Stelleninformationen
Unternehmen
Bundeswehr - Mach was wirklich zählt.
BESCHÄFTIGUNGSDIENSTSELLE
Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw)
Ihre Karriere, Ihre Chancen, Ihr Tag: Werfen Sie einen Blick hinter die Kulissen unserer Arbeitswelt und finden Sie heraus, welche einzigartigen Möglichkeiten hier auf Sie warten.
- Karrieretag BAAINBw „Engineering The Future”
- am 19. September 2026
- in der Zeit von 10:00 bis 18:00 Uhr
- im BAAINBw, Konrad-Adenauer-Ufer 4 in 56068 Koblenz
- https://www.bundeswehrkarriere.de/entdecker/events/ziviler-karrieretag-…
BESCHÄFTIGUNGSORT
Bundesweit, beispielsweise in Koblenz, Lahnstein, Bonn, Erding, Wilhelmshaven, Eckernförde, Rostock, Munster, Greding, Manching, Oberjettenberg, Trier und Meppen
Stellenbeschreibung
Arbeitsbeginn: zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Arbeitszeit: Vollzeit oder Teilzeit
Beschäftigungsdauer: Unbefristet
Laufbahn: Gehobener technischer Verwaltungsdienst
Besoldungsgruppe: A 10 - A 11 BBesO
Ihre Aufgaben:
- Sie koordinieren die Entwicklung neuer Wehrtechnik in der Industrie, prüfen Prototypen, bewerten diese und begleiten das Projekt bis hin zur Abnahme des fertigen Produkts.
- Sie sorgen dafür, dass die eingesetzte Ausrüstung technisch aktuell bleibt und betreuen diese im laufenden Betrieb.
- Sie übernehmen Verantwortung in der Projektleitung von der Planung bis zur Einführung neuer Systeme.
- Sie wirken aktiv im Beschaffungsprozess mit, legen technische Forderungen fest und bestimmen, was die Ausrüstung leisten muss.
- Sie stellen die Qualität sicher, indem Sie die Produktion von der Vorbereitung über die Serienfertigung bis hin zur Endkontrolle überwachen.
WAS FÜR SIE ZÄHLT
- Sie werden als Beamtin oder Beamter oder mit dem Ziel der Verbeamtung in ein befristetes Arbeitsverhältnis eingestellt.
- Die Einstellung oder Übernahme in ein Beamtenverhältnis des gehobenen technischen Verwaltungsdienstes erfolgt bis in ein Amt der Besoldungsgruppe A 11 BBesG und ist abhängig von der Erfüllung laufbahnrechtlicher Voraussetzungen und Ihren hauptberuflichen Erfahrungszeiten.
- Bei einer Einstellung in einem Arbeitnehmerverhältnis erfolgt die Eingruppierung bis in die Entgeltgruppe 11 unter Beachtung des § 12 TVöD im Hinblick auf die tatsächlich nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeiten und die Erfüllung der persönlichen und tariflichen Anforderungen.
- Für die Besetzung der ausgeschriebenen Stellen kann bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen eine Personalgewinnungsprämie nach Maßgabe des § 43 BBesG bzw. eine Personalgewinnungszulage gemäß § 16 Absatz 6 TVöD gewährt werden.
- Sie profitieren von einer gezielten Personalentwicklung und einem umfangreichen Fort- und Ausbildungsangebot.
- Sie haben die Möglichkeit, an Angeboten der betrieblichen Gesundheitsförderung teilzunehmen.
- Die Bundeswehr fördert die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf beispielsweise durch die Beschäftigung in Form von mobilem Arbeiten (Homeoffice) oder in Teilzeit. Zudem ist das BAAINBw ein mit dem Audit berufundfamilie zertifizierter Arbeitgeber.
Für weitergehende Informationen folgen Sie dem anliegenden Link:
https://ynside.extranet-bw.de/de/organisation/ain/ain-wir-im-orgber/baa…
Qualifikationserfordernisse
WAS FÜR UNS ZÄHLT
- Sie verfügen über ein abgeschlossenes technisches Bachelor- oder Fachhochschulstudium, in den Bereichen Informationstechnik, (Technische) Informatik, Allgemeine Elektrotechnik, Elektrotechnik mit Schwerpunkt Nachrichtentechnik, Elektronik, Hochfrequenztechnik, Kommunikationstechnik, Schiffbau, Schiffstechnik, Flugzeug- und Flugtriebwerksbau, Luft- und Raumfahrttechnik, Physikalische Technik oder Mikrosystemtechnik.
und
- Sie verfügen nach Möglichkeit über fachlich einschlägige und auf Ihrem Studienabschluss aufbauende Berufserfahrung von mindestens 1,5 Jahren
oder
- Sie verfügen über die Befähigung für die Laufbahn des gehobenen technischen Verwaltungsdienstes.
- Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit.
- Sie bekennen sich durch Ihr gesamtes Verhalten zur freiheitlichen demokrati-schen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und treten für deren Einhaltung ein.
- Sie stimmen zu, an einer ärztlichen Einststellungsuntersuchung teilzunehmen.
- Sie stimmen zu an einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz teilzunehmen. Aufgrund dieses Erfordernisses werden Sie bei Vorliegen aller sonstigen Voraussetzungen zunächst in ein befristetes Arbeitsverhältnis eingestellt. Bei Nichtbestehen der Sicherheitsüberprüfung erfolgt keine Entfristung des Arbeitsverhältnisses.
- Für die Einstellung gibt es keine Altersgrenze, aber im Hinblick auf eine mögliche Verbeamtung dürfen Sie zum Zeitpunkt der Ernennung grundsätzlich das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Andernfalls können Sie ggf. in ein Arbeitsverhältnis eingestellt werden.
sonstige Informationen
- Einstellungen erfolgen fortlaufend während des gesamten Kalenderjahres ohne feste Einstellungstermine.
- Die Bundeswehr fördert die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern und begrüßt deshalb besonders Bewerbungen von Frauen.
- Nach Maßgabe des Sozialgesetzbuchs IX und des Behindertengleichstellungsgesetzes begrüßen wir ausdrücklich Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen; hinsichtlich der Erfüllung der Ausschreibungsvoraussetzungen erfolgt eine individuelle Betrachtung.
- Die Bundeswehr unterstützt die Ziele des Nationalen Integrationsplans und begrüßt Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund.
Erfahrungen in bzw. mit der Bundeswehr werden begrüßt - Binnenarbeitsmarkt (BIAMBw) z.B. für ausscheidende Soldaten!
Ergänzende Informationen
Bitte laden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen als PDF-Druckversion in Ihr Bewerbungsprofil unter https://bewerbung.bundeswehr-karriere.de hoch und betätigen den Button „Karriere starten“ unten rechts.
Ihre Bewerbung umfasst:
• Anschreiben
• Lebenslauf (tabellarisch)
• Zeugnisse und Nachweise über den Bildungs- und Berufsweg
Zusätzlich erforderlich:
- Bei fremdsprachigen Bewerbungsunterlagen muss eine beglaubigte deutsche Übersetzung beigefügt werden.
- Bei ausländischen Bildungsabschlüssen ist ein Nachweis der Anerkennung in Deutschland beizufügen.
- Der Nachweis der Deutschen-Eigenschaft im Sinne des Art. 116 Grundgesetz ist spätestens vor der Teilnahme am Assessmentverfahren zu erbringen. Hierzu ist die Vorlage eines gültigen Personalausweises, gegebenenfalls eines Vertriebenen-Ausweises, einer Bescheinigung nach § 15 Gesetz über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (Bundesvertriebenengesetz) oder vergleichbarer Unterlagen erforderlich.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das:
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Assessmentcenter für Führungskräfte
Referat 1 - Ziviles Bewerbungsmanagement
Kölner Straße 262
51149 Köln
+49 2203 105 2509 (Herr Wittig)
AC-Bewerbung-Direkteinstieg@Bundeswehr.org