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Ingenieur/-in für Verkehrsplanung

Hansestadt Wismar
locationWismar, Deutschland
VeröffentlichtVeröffentlicht: Gestern
Verwaltung
Vollzeit

Stellenausschreibung

Kennziffer 58/2025

Die Hansestadt Wismar sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n

Ingenieur/-in für Verkehrsplanung (w/m/d)

im Bauamt, Abteilung Planung.

Die Einstellung erfolgt unbefristet und in Vollzeit bei einer Vergütung nach der Entgeltgruppe
E 11 TVöD-VKA (Bereich Verwaltung). Beim Vorliegen einschlägiger beruflicher Vorerfahrungen ist eine Einstellung bis zu einem jährlichen Bruttoverdienst von 75.900 € möglich.

Die Hansestadt Wismar mit rund 44.000 Einwohnern ist nicht nur UNESCO-Weltkulturerbe direkt an der Ostsee, sie ist auch ein attraktiver Wohn-, Wirtschafts- und Hochschulstandort. Die Stadtverwaltung mit ihren rund 450 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern präsentiert sich in der Hansestadt Wismar als attraktiver und sehr gefragter Arbeitgeber. Werden Sie ein Teil davon!

Die Stelle der Ingenieur/-in für Verkehrsplanung umfasst vielseitige projektbezogene und übergreifende Planungsaufgaben in der Objekt- und Fachplanung von Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen gemäß HOAI. Dazu gehören u.a. die Planung von neuen öffentlichen Straßen und Um- und Ausbaumaßnahmen sowie Unterhaltungsmaßnahmen von bestehenden öffentlichen Straßen und Brücken, die Entwicklung und Fortschreibung von Verkehrskonzepten zur Verbesserung des Verkehrsflusses für alle Verkehrsteilnehmer, die Mitwirkung an Parkraum- und Parkleitsystemen sowie die Planung von Verkehrsanlagen im Rahmen der Bauleitplanung. Ergänzend werden Aufgaben der Straßenbaulastträgerschaft wahrgenommen, insbesondere die Erstellung verkehrstechnischer Stellungnahmen in Genehmigungsverfahren sowie die Leitung und Vertretung in fachlichen Arbeits- und Planungsgruppen, unter anderem im Bereich Radverkehr.

Wir bieten Ihnen:

  • eine unbefristete und krisensichere Vollzeitbeschäftigung
  • eigenverantwortliches Arbeiten im Rahmen einer sinnstiftenden Tätigkeit für dasGemeinwohl
  • flexible Arbeitszeitgestaltung in Form einer Gleitzeit-Regelung ohne Kernarbeitszeiten zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • einen modernen Arbeitsplatz mit der Möglichkeit zur teilweisen mobilen Arbeit
  • umfangreiche Qualifizierungsmaßnahmen
  • betriebliches Gesundheitsmanagement und ein freiwilliger Gesundheits-Check-Up
  • Möglichkeit des Bikeleasings
  • attraktive, betriebliche Altersvorsorge
  • sowie weitere Vorteile des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst wie
    • 30 Tage Urlaub sowie 2 Tage Arbeitsbefreiung im Jahr am 24.12. und 31.12.
    • eine tarifgemäße Berücksichtigung bisheriger Berufserfahrung

Ihr Anforderungsprofil:

  • ein erfolgreicher Abschluss eines technisch-ingenieurwissenschaftlichen Studiengangs der Fachrichtungen Verkehrsplanung / Verkehrswesen, Mobilitätsmanagement, Infrastrukturmanagement oder des Bauingenieurwesens oder eine vergleichbare Qualifikation mit verkehrsplanerischer Vertiefung
  • idealerweise mit einschlägiger Berufserfahrung und Fachkenntnissen in Bezug auf die Planung und den Entwurf von Verkehrsanlagen unter Berücksichtigung der einschlägigen Vorschriften und Planungsrichtlinien oder die Bereitschaft, sich diese Fachkenntnisse durch entsprechende Weiterbildungen anzueignen
  • fachkundige Sprachkenntnisse der deutschen Sprache (mindestens Sprachniveau C1)

Haben wir Ihr Interesse geweckt und Sie erfüllen das Anforderungsprofil, freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme per E-Mail an Bewerbung@wismar.de. Zur Abstimmung der nächsten Schritte setzen wir uns anschließend mit Ihnen in Verbindung.

Bei Fragen zum Stellenprofil wenden Sie sich gerne unter der Telefonnummer 03841-251-6020 an Herrn Groth und bei Fragen zum Bewerbungsverfahren an Herrn Meyer unter der Telefonnummer 03841-251-1127.

Eingangsbestätigungen und sonstiger Schriftverkehr erfolgen ausschließlich in digitaler Form. Geben Sie daher bitte unbedingt Ihre E-Mail-Adresse an. Sofern Ihnen eine Absage zugeht, werden Ihre Bewerbungsunterlagen bis zum Ablauf der 2-Monatsfrist gemäß § 15 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz aufbewahrt und anschließend vernichtet.

Bei ausländischen Hochschulabschlüssen ist eine Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen erforderlich ( Zentralstelle-fuer-auslaendisches-bildungswesen/kontakt (https://www.kmk.org/zab/zentralstelle-fuer-auslaendisches-bildungswesen…) )

Die Hansestadt Wismar setzt sich aktiv für Chancengleichheit und Teilhabe ein. Wir sehen Vielfalt als Bereicherung an und freuen uns ausdrücklich auf Bewerbungen von Menschen mit Migrationsgeschichte.

Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Entstehende Bewerbungs- und Fahrkosten sowie ggf. anfallende Umzugskosten können von der Hansestadt Wismar nicht übernommen werden. Datenschutzhinweise zur Personalsach-bearbeitung in Stellenbesetzungsverfahren finden Sie hier: https://www.wismar.de/Datenschutz