Tätigkeitsprofil:
Ihre Aufgaben
- Umsetzung der Kernaufgabe Infektionsschutz in medizinischen Einrichtungen einschließlich der Prüfungen von Hygieneplänen bzw. Hygienekonzepten
- Umsetzung der Kernaufgabe Infektionsschutz in Sachthemen sowie Einrichtungen der Siedlungshygiene
- Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Vollzug des Infektionsschutzgesetz)
Anforderungsprofil:
Ihr Profil
- Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum Hygienekontrolleur/zur Hygienekontrolleurin, Gesundheitsaufseher*in oder Fachkraft für Hygieneüberwachung
- Mehrjährige Berufserfahrung auf Grundlage der geforderten Qualifikation ist von Vorteil
- Gültige Fahrerlaubnis der Klasse B
- Kommunikationskompetenz
- Kritik- und Konfliktfähigkeit
- Teamfähigkeit
- Arbeitssorgfalt
Sie können sich auch bewerben, wenn Sie die geforderte Ausbildung zum Hygienekontrolleur/zur Hygienekontrolleurin, Gesundheitsaufseher*in oder Fachkraft für Hygieneüberwachung in Kürze erwerben werden.
Hinweis: Für in diesem Bereich Beschäftigte gilt die Impfpflicht gegen Masern. Alle nach dem 31.12.1970 geborenen Personen müssen einen ausreichenden Masernimpfschutz oder Masernimmunität nachweisen.