Historiker:in / Kunsthistoriker:in (m/w/d)
Bei der Stiftung Deutsches Zentrum Kulturgutverluste ist in der Schiedsstelle der Schiedsgerichtsbarkeit NS-Raubgut ab dem 01.10.2026 die Stelle
Historiker:in / Kunsthistoriker:in (m/w/d)
unbefristet in Vollzeit zu besetzen. Der Tätigkeitsort ist Berlin.
Bund, Länder und kommunale Spitzenverbände haben mit Verwaltungsabkommen vom 26. März 2025 die Einrichtung einer Schiedsgerichtsbarkeit NS-Raubgut beschlossen. Verfahren vor einem Schiedsgericht der Schiedsgerichtsbarkeit NS-Raubgut dienen der Umsetzung der Washingtoner Prinzipien und damit der Rückgabe von oder der Findung anderer gerechter und fairer Lösungen in Bezug auf NS-Raubgut. Die Stiftung Deutsches Zentrum Kulturgutverluste ist Trägerin der Schiedsgerichtsbarkeit und der dieser dienenden Schiedsstelle. Die Schiedsgerichtsbarkeit NS-Raubgut hat zum 01.12.2025 ihre Arbeit aufgenommen.
Das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste ist eine Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Magdeburg, die zum 1. Januar 2015 von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden gegründet wurde. Zweck der Stiftung ist vor allem die Förderung von Wissenschaft und Forschung im Hinblick auf Kulturgutverluste (insbesondere sogenanntes „NS-Raubgut“). Weitere Informationen zur Stiftung finden Sie unter www.kulturgutverluste.de.
Das Aufgabengebiet umfasst insbesondere:
- fachlich-inhaltliche Unterstützung der Schiedsgerichte und der Parteien bei der Führung der Schiedsverfahren
- Historische Recherchen und Analysen zu den eingereichten Schriftsätzen der Parteien
- Fallspezifische Ermittlung und Bewertung von Quellen und Literatur inkl. Archivrecherchen
- Verfassen von wissenschaftlichen Sachstandsberichten zu anhängigen Verfahren
- Aufbereitung und Dokumentation der Arbeit der Schiedsgerichtsbarkeit und allgemeiner Diskurse die Rückgabepraxis betreffend
- Vor- und Nachbereitung von Terminen, insbes. Beratungen und Verhandlungen
Anforderungen:
- Abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium der Geschichte bzw. der Kunstgeschichte
- Vertiefte nachweisbare Kenntnisse zu den Themen Holocaust, NS-Raubgut und Restitutionspraxis und wissenschaftliche Veröffentlichungen auf diesem Gebiet
- Nachweisbare Erfahrungen in der Provenienzforschung und -recherche
- Sehr gute zielgruppengerechte kommunikative Fähigkeiten
- Selbständige, engagierte und strukturierte Arbeitsweise
- Verhandlungssichere Kenntnisse der deutschen und englischen Sprache in Wort und Schrift
- Quellen- und Archivkompetenz wünschenswert
- Kenntnisse der deutschen Museumslandschaft und ihrer Struktur von Vorteil
Wir bieten:
- Arbeit in einem interessanten und politisch sensiblen Aufgabengebiet
- Vergütung nach E 13 TVöD (Bund), sofern die persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind
- flexible Modelle der Arbeitszeitgestaltung und des mobilen Arbeitens
Zur Steigerung der Repräsentanz kultureller Vielfalt sind Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten ausdrücklich erwünscht. Die Stiftung Deutsches Zentrum Kulturgutverluste fördert die berufliche Gleichstellung aller Geschlechter nach dem Bundesgleichstellungsgesetz sowie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Eine diskriminierungsfreie Arbeitsumgebung hat für uns absolute Priorität. Bei gleicher Eignung werden schwerbehinderte Menschen und ihnen Gleichgestellte nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen besonders berücksichtigt.
Bitte senden Sie Ihre vollständigen und aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse, Beurteilungen, fachliche Nachweise) unter Angabe der Kennziffer 2026-03 bis zum 11.10.2026 ausschließlich elektronisch (PDF-Datei) an das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste: bewerbung@kulturgutverluste.de.
Für inhaltliche Auskünfte zur Stellenausschreibung steht Ihnen die Leiterin der Schiedsstelle der Schiedsgerichtsbarkeit NS-Raubgut, Julia Albrecht, unter 030-233849393 oder julia.albrecht@schiedsgerichtsbarkeit-ns-raubgut.de gerne zur Verfügung.
Ihre Bewerbungsunterlagen werden nach Ablauf von sechs Monaten nach Beendigung des Bewerbungsverfahrens gelöscht.
Kosten aus Anlass des Bewerbungsverfahrens, insbesondere des Vorstellungsgesprächs (wie Reise- und Übernachtungskosten), werden nicht erstattet.