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Hallenwart (m/w/d)

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Verwaltung

Stellenausschreibung der Stadt Penzlin

Die Stadt Penzlin sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Krankheitsvertretung für die Stelle

Hallenwart (m/w/d).

Einsatzgebiet:

Turnhalle und Bürgerzentrum Stadt Penzlin, Willhelm-Scharff-Allee 6.

Aufgabenbereich:

Das Tätigkeitsfeld umfasst insbesondere:

  • allgemeine Hausmeistertätigkeiten;
  • Durchfügung kleinerer Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten;
  • pflege und Instandhaltung des Inventars und der anliegenden Grünflächen;
  • Überwachung des Hallenbetriebes und Sicherstellung der Einhaltung der Hausordnung;
  • Koordinierung der Hallenbelegung sowie Abstimmung und Überwachung der Nutzungszeiten.

Wir erwarten eine selbstständige, sorgfältige und verantwortungsbewusste Arbeitsweise.

Voraussetzungen:

  • Handwerkliches Geschick und technisches Verständnis;
  • Erfahrung in der Grünanlagenpflege;
  • Zügige, umsichtige und zuverlässige Arbeitsweise;
  • Bereitschaft zur Arbeit außerhalb der üblichen Arbeitszeiten, einschließlich Wochenend-, Feiertags- und Nachtarbeit;
  • Führerschein Klasse B.

Arbeitszeit und Vergütung:

  • Wöchentliche Arbeitszeit: 39 Stunden;
  • Arbeitszeiten: Einsätze auch in den Abendstunden sowie an Wochenenden und Feiertagen;
  • Vergütung: Nach dem TVöD, Entgeltgruppe 3;
  • Beschäftigungsdauer: befristet auf ein Jahr.

Wir bieten:

eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit mit allen Vorteilen eines öffentlichen Arbeitgebers:

  • 30 Tage Urlaub/Jahr;
  • eine Jahressonderzahlung;
  • monatliche Zahlung von 50 € auf eine Gutscheinkarte gem. § 18a TVöD;
  • Führen eines Arbeitszeitkontos;
  • eine betriebliche Altersvorsorge;
  • Fortbildungsangebote und Qualifizierung.

Bewerbung:

Bitte senden Sie Ihre vollständigen und aussagekräftigen Unterlagen (Lebenslauf, beruflicher Werdegang, Zeugnisse etc.) bis zum 06.11.2026 an:

Stadt Penzlin

Warener Chaussee 55a,

17217 Penzlin

oder per E-Mail an a.heldt@penzlin.de.

Hinweis:

Auf unserer Website www.amt-penzliner-land.de/Bürgerinfos/Datenschutzinformationen (http://www.amt-penzliner-land.de/Bürgerinfos/Datenschutzinformationen) informieren wir Sie über die durch das Amt Penzliner Land durchgeführte Verarbeitung personenbezogener Daten nach Maßgabe der DSGVO und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG 2018). Bewerbungs- und Fahrtkosten werden nicht erstattet. Die Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgesandt, wenn der Bewerbung ein adressierter und frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Alle nicht zurückgesandten oder abgeholten Bewerbungen werden nach Ablauf von 4 Monaten nach Ende der Bewerbungsfrist vernichtet.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!