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Gesundheitsaufseher/ Hygienekontrolleur (m/w/d)

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Bildung und Soziales

Beim Landkreis Wittenberg ist im Fachdienst Gesundheit zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als

Gesundheitsaufseher/ Hygienekontrolleur (m/w/d)

unbefristet zu besetzen. Die Stelle ist mit Entgeltgruppe 9a TVöD/ VKA ausgewiesen. Es handelt sich hierbei um eine Vollzeitstelle.

Was erwartet Sie?

In der Lutherstadt Wittenberg, dem Ausgangsort der Reformation, ist der Landkreis Wittenberg einer der größten Arbeitgeber. Die historische Universitätsstadt an der Elbe liegt zwischen Leipzig und Berlin und ist über die ICE- und Autobahnanbindung verkehrstechnisch gut zu erreichen.

Auf Sie wartet eine interessante, verantwortungsvolle und abwechslungsreiche Tätigkeit, mit guter Vereinbarkeit von Familie und Beruf, sowie selbständiges und eigenverantwortliches Arbeiten.

Ihre Aufgabenbereiche sind im Wesentlichen folgende:

1. Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung auf Menschen übertragbarer Krankheiten nach dem Infektionsschutzgesetz, u.a.

  • Entgegennahme und Auswertung von Meldungen und Laborbefunden nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG); Durchführung von Ermittlungen sowie bedarfsorientierte Umgebungsuntersuchungen
  • Anordnung von Maßnahmen nach dem IfSG zur Gefahrenabwehr und Eindämmung von Ausbruchsgeschehen, Koordinierung weiterführender Diagnostik
  • Dokumentation unter Anwendung der Fachsoftware Mikropro Health und SurvNet
  • Beratung von Bürgern, Einrichtungs- und Unternehmensleitungen zur Infektionsverhütung und -bekämpfung
  • fachliche Anleitung und Aufsicht über Auszubildende und andere fachfremde Mitarbeitende
  • Berichterstattung im Infektionsschutz an das Landesamt für Verbraucherschutz
  • Aufgabenschwerpunkte im Zusammenhang mit Tuberkulose (Betreuung, Beratung und Vermittlung von Hilfen bei Betroffenen, Angehörigen und Kontaktpersonen, Sicherstellung der ärztlichen Versorgung, Umgebungsuntersuchungen, Veranlassung weiterführender Diagnostik bzw. Verlaufskontrollen)
  • Durchführung von Beratungen nach dem Prostituiertenschutzgesetz
  • Aufgaben nach dem Masernschutzgesetz

2. Überwachung der Infektions- und Umwelthygienischen Verhältnisse in öffentlichen und privaten Einrichtungen, u.a.

  • Überwachung der (infektions-) hygienischen Verhältnisse und angeordneten Maßnahmen im Sinne des § 15a IfSG, insbesondere Arzt- und Zahnarztpraxen, psychosoziale Tageskliniken, sowie anlassbezogen in Sportstätten, Kinderspielplätzen, Einrichtungen des Zivil- und Katastrophenschutzes, Hotels und Pensionen, öffentliche WC-Anlagen u. ä.
  • hygienerechtliche Stellungnahmen zu Bauanträgen, Bauprojekten und Bauleitplanungen
  • Erstellung von Begehungsprotokollen/ -berichten
  • Dokumentation der Begehungen und Pflege von Datenbanken zu Überwachungsobjekten mittels Fachsoftware
  • Beratung von Bürgern, Einrichtungs- und Unternehmensleitungen

3. Durchführung von Belehrungen nach § 43 IfSG zum gewerblichen Umgang mit Lebensmitteln

Welche fachlichen Voraussetzungen sind erforderlich?

  • abgeschlossene Berufsausbildung zum Gesundheitsaufseher bzw. Hygienekontrolleur oder vergleichbarer Abschluss oder
  • abgeschlossene Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten bzw. abgeschlossener Beschäftigtenlehrgang I oder
  • abgeschlossene Berufsausbildung zum Sozialversicherungs-, Steuer-, Rechtsanwalts- oder Notarfachangestellten oder
  • abgeschlossene Berufsausbildung im medizinisch-technischen Bereich (vorzugsweise pharmazeutisch-technische Assistentin, Laborant oder Chemikant) oder
  • abgeschlossene Berufsausbildung als Pflegefachmann mit mehrjähriger Berufserfahrung oder Weiterbildung im Bereich Hygiene oder im Bereich Qualitätsmanagement
  • bei im Ausland erworbenen Bildungsabschlüssen benötigen wir einen Nachweis über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss

Was erwarten wir?

  • Nachweis Masernimpfschutz gemäß § 20 Absatz 8 IfSG vor der Einstellung
  • Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung des IfSG
  • konzeptionelles Denken und kreatives Handeln
  • gute Kenntnisse in MS Excel, Word, PowerPoint, Statistik und Epidemiologie
  • sehr gute Kommunikationsfähigkeiten
  • interkulturelle Kompetenz
  • selbständiges Arbeiten
  • Einsatzbereitschaft, Durchsetzungsvermögen und Belastbarkeit
  • kooperative Zusammenarbeit mit Behörden und Institutionen
  • Belastbarkeit und Flexibilität
  • Führerschein der Klasse B

Was bieten wir?

  • eine Eingruppierung in der Entgeltgruppe 9a TVöD/ VKA in Vollzeit (von 3.658,61 € bis 4.979,97 € je nach anrechenbarer Berufserfahrung)
  • ein gutes Arbeitsklima in einem interdisziplinären Team
  • eine gute Vereinbarkeit von Beruf und Familie aufgrund flexibler Arbeitszeitregelungen
  • Bezahlung nach dem TVöD/ VKA sowie eine zusätzliche Altersvorsorge (ZVK)
  • gezielte und umfassende Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten inkl. Freistellung und Kostenübernahme
  • attraktive Zusatzleistungen: Gesundheitsmanagement, Betriebssport, Fahrradleasing u.v.m.
  • eine verkehrstechnisch günstige Lage zwischen Berlin und Leipzig mit ICE- und Autobahnanbindung

Hinweise:

Die dienstliche Nutzung eines eigenen PKW, inklusive des Transportes der benötigten Geräte und Materialien, gegen Kostenerstattung wird vorausgesetzt, sofern kein Fahrzeug aus dem Fuhrpark der Kreisverwaltung zur Verfügung steht.

Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Personen- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils in weiblicher, männlicher und divers geschlechtlicher Form.

Bewerber, die nicht über den geforderten Berufsabschluss verfügen oder diesen nicht in geeigneter Form nachweisen, sind vom Auswahlverfahren ausgeschlossen.

Wenn Sie Bewerber außerhalb der EU, des EWR oder der Schweiz sind, ist die Vorlage eines unbefristeten Aufenthaltstitels und Arbeitserlaubnis erforderlich.

Darüber hinaus ist für Bewerber, deren Muttersprache nicht Deutsch im Sinne von § 23 (1) des Verwaltungsverfahrensgesetzes ist, ein Nachweis über das Vorhandensein der deutschen Sprachkenntnisse entsprechend der Stufe C1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen erforderlich.

Bei Interesse bewerben Sie sich bitte mit Ihren aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen bis zum 22. Oktober 2026 vorzugsweise über unser Bewerberportal INTERAMT.

Kosten im Zusammenhang mit dem Bewerbungsverfahren können nicht erstattet werden.