GESUNDHEITS- UND KRANKENPFLEGER / -INNEN (M/W/D), FACHKRANKENPFLEGEKRÄFTE FÜR PSYCHIATRIE (M/W/D), ALTENPFLEGER / -INNEN …
Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt
GESUNDHEITS- UND KRANKENPFLEGER / -INNEN (M/W/D), FACHKRANKENPFLEGEKRÄFTE FÜR PSYCHIATRIE (M/W/D), ALTENPFLEGER / -INNEN (M/W/D) FÜR DIE ABTEILUNG GERONTOPSYCHIATRIE UND -PSYCHOTHERAPIE
in der LVR-Klinik Köln.
STELLENINFORMATIONEN
- Standort: Köln
- Befristung: unbefristet
- Arbeitszeit: Voll-/ oder Teilzeit
- Vergütung: Eingruppierung erfolgt in P8 oder P9 TVöD-K je nach persönlichen Voraussetzungen.
KONTAKTINFORMATIONEN
- Ansprechperson: Herr Depiereux (Pflegedienstleitung und stv. Pflegedirektor)
- Telefon: 0221 8993-640
- E-Mail:bewerbungen-klinik-koeln@lvr.de (mailto:bewerbungen-klinik-koeln@lvr.de)
- Bewerbungsfrist: fortlaufend
IHRE AUFGABEN
- Umsetzung aktueller Pflegekonzepte und Anwendung einer fachlich fundierten Pflegediagnostik nach NANDA-Systematik
- Mitgestaltung des Behandlungsprozesses als Teil eines multiprofessionellen Teams
- Umsetzung des Bezugspflegesystems und der Pflegevisiten
- Engagement bei der Umsetzung von patientenorientierten Inhalten
- Mitwirkung in der ressourcenorientierten gerontopsychiatrischen Gesundheitsversorgung/ Gesundheitsförderung
IHR PROFIL
Voraussetzung für die Besetzung:
- Staatliche Anerkennung als Gesundheits- und Krankenpfleger*in bzw. Altenpfleger*in
Wünschenswert sind:
- Ein hohes Maß an Selbstständigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Kommunikationsfähigkeit, Eigeninitiative, Empathie und interkultureller Kompetenz, um die Patient*innen der Station zu begleiten
- Interesse an einer interdisziplinären Zusammenarbeit mit allen Berufsgruppen und Institutionen
- EDV-Kenntnisse (für die Unterstützung in der Stationsorganisation und Verlaufsdokumentation)
- Bereitschaft zur praktischen Anwendung der Beziehungsarbeit
- Bereitschaft, im Dreischichtsystem zu arbeiten
Vor der Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages ist gemäß dem Masernschutzgesetz ein Nachweis über einen ausreichenden Schutz gegen Masern (soweit Sie nicht vor 1971 geboren sind oder nachweislich nicht der gesetzlichen Impfpflicht unterliegen) sowie ein Impf- oder Genesenennachweis gemäß CoronaSchAusnahmVO gegen COVID-19 vorzulegen. Mit Ihrer Bewerbung erklären Sie sich mit dem Verfahren ausdrücklich einverstanden.
WIR BIETEN IHNEN
- 30 Tage Urlaub bei einer 5-Tage-Woche
- Flexible Arbeitszeit
- Renten- und Lebensphasen Beratung
- Verschiedene Dienstplanmodelle
- Kantine
- Sicherer Arbeitsplatz
- Vielfältiges Aufgabengebiet
- Betriebsnahe Kita
- Betriebliche Gesundheitsförderung und Sozialberatung
- Kostenlose Grippeschutzimpfung
- Betriebliche Zusatzversorgung im Tarifbereich
- Freier Eintritt in die LVR-Museen
- Jahressonderzahlung zu Weihnachten
- Jährliche leistungsorientierte Einmalzahlung (LoB)
- Rabattaktionen für Mitarbeitende
- Tarifliche Bezahlung (TVöD)
- Vermögenswirksame Leistungen
- Vielfältige Entwicklungs- und Fortbildungsmöglichkeiten
- Kostenlose Parkplätze
- Parkplätze
WER WIR SIND
Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) arbeitet als Kommunalverband mit rund 20.000 Beschäftigten für die 9,7 Millionen Menschen im Rheinland. Mit seinen 41 Schulen, zehn Kliniken, 20 Museen und Kultureinrichtungen, vier Jugendhilfeeinrichtungen, dem Landesjugendamt sowie dem Verbund Heilpädagogischer Hilfen erfüllt er Aufgaben, die rheinlandweit wahrgenommen werden. Der LVR ist Deutschlands größter Leistungsträger für Menschen mit Behinderungen und engagiert sich für Inklusion in allen Lebensbereichen. „Qualität für Menschen“ ist sein Leitgedanke.
Die 13 kreisfreien Städte und die zwölf Kreise im Rheinland sowie die StädteRegion Aachen sind die Mitgliedskörperschaften des LVR. In der Landschaftsversammlung Rheinland gestalten gewählte Mitglieder aus den rheinischen Kommunen die Arbeit des Verbandes.
Mit insgesamt mehr als 5.900 stationären und tagesklinischen Behandlungs- und Betreuungsplätzen ist der LVR-Klinikverbund einer der größten Anbieter von Versorgungsleistungen für psychisch kranke Menschen in Deutschland. In unserem gemeindenah und bedürfnisorientiert ausgerichteten Klinikverbund werden jährlich etwa 60.000 Patient*innen behandelt.
Die LVR-Klinik Köln ist ein modernes Fachkrankenhaus für Psychiatrie und Psychotherapie. Sie gliedert sich in zwei Abteilungen für Psychiatrie und Psychotherapie, eine Abteilung für Gerontopsychiatrie und -psychotherapie, eine Abteilung für Abhängigkeitserkrankungen, Psychiatrie und Psychotherapie, zwei Abteilungen für Forensische Psychiatrie und Psychotherapie sowie eine Abteilung für Psychosomatische Medizin und Psychotraumatologie. Der Versorgungsauftrag umfasst ca. 600.000 Kölner Bürgerinnen und Bürger. Es besteht eine enge Kooperation mit dem LVR-Institut für Versorgungsforschung, das räumlich in der LVR-Klinik Köln untergebracht ist.
Die Gerontopsychiatrische Abteilung versorgt mit 80 stationären und 36 teilstationären Behandlungsplätzen sowie seinen Ambulanzen etwa 600.000 Einwohner der Stadt Köln. Zu der Abteilung gehören vier Stationen, zwei Gerontopsychiatrische Zentren sowie insgesamt vier Ambulanzstandorte.
Mehr Informationen über die LVR-Klinik Köln sowie über den LVR finden Sie unter www.rk-koeln.lvr.de bzw. www.lvr.de.
WIR HABEN IHR INTERESSE GEWECKT?
Bitte schicken Sie Ihre Bewerbung in deutscher Sprache mit Anschreiben, Lebenslauf, Nachweise über den Ausbildungs-/ Studienabschluss und Arbeitszeugnisse bzw. dienstliche Beurteilungen bevorzugt per E-Mail (Anlagen bitte in einem pdf-Dokument zusammenfassen, max. 4 MB) mit Angabe des Stellenfundortes an:
Bewerbungen-klinik-koeln@lvr.de (mailto:%20Bewerbungen-klinik-koeln@lvr.de)
Nur bei Stellen mit gefordertem (wissenschaftlichen) Hochschulstudium: Falls Sie Ihren Studienabschluss im Ausland erlangt haben, fügen Sie bitte auch eine Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) bei. Weitere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Internetseite www.kmk.org/zab (https://www.kmk.org/zab/zentralstelle-fuer-auslaendisches-bildungswesen…) .
Bitte beachten Sie, dass das Einreichen einer aktuellen dienstlichen Beurteilung bzw. eines Arbeitszeugnisses (jeweils nicht älter als ein Jahr) verpflichtend ist.
Menschen mit Schwerbehinderung werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.