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Gemeindearbeiter/in Neu Darchau

Technik und Handwerk

Die Gemeinde Neu Darchau beabsichtigt, zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle des/der

Gemeindearbeiter*in (w/m/d)

neu zu besetzen.

Es handelt sich um eine unbefristete Vollzeitstelle mit 39 Stunden wöchentlich. Die Entlohnung erfolgt in Anlehnung an dieEG 5 TVöD (ab 3.038,99 brutto).

Ihre Aufgaben

  • Pflege und Unterhaltung von Grün- und Parkanlagen sowie Spielplätzen,
  • Unterhaltung der Straßen und Wege, einschließlich Wegeseitenräume,
  • Winterdienst und Straßenreinigung für die gemeindlichen Flächen,
  • sonstige Dienstleistungen eines kommunalen Mitarbeitenden wie Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten nach Bedarf,
  • Pflicht zur Teilnahme an Arbeitseinsätzen außerhalb der Regelarbeitszeit (Nachtstunden, Wochenende, Feiertage), vor allem im Winterdienst nach entsprechender Anordnung.

Ihr Profil

  • Abgeschlossene handwerkliche Berufsausbildung oder vergleichbare Berufserfahrungen,
    bevorzugt im Bereich Garten- und Landschaftsbau,
  • Führerschein der Klasse B,
  • Fachkundenachweis AS Baum I und II" (Motorsägeschein) bzw. die Bereitschaft, diesen zu erwerben, ist wünschenswert,
  • Zuverlässigkeit und selbständige Arbeitsweise,
  • Einsatzbereitschaft, Flexibilität und körperliche Belastbarkeit,
  • Wohnortnähe im Umkreis von 30 Fahrminuten zum Gemeindebüro der Gemeinde Neu Darchau. (Die zeitnahe Erreichbarkeit muss aufgrund der Teilnahme am Winterdienst gewährleistet sein.)

Wir bieten

  • ein interessantes und abwechslungsreiches Arbeitsgebiet,
  • Urlaubsanspruch von 30 Tagen im Jahr.

Bei gleicher Eignung und Befähigung werden Bewerbungen von Schwerbehinderten vorrangig berücksichtigt.

Kontakt

Ihre vollständige und aussagekräftige schriftliche Bewerbung senden Sie bitte bis zum 04.09.2026 an die


Gemeinde Neu Darchau
Hauptstraße 15
29490 Neu Darchau


oder per E-Mail in PDF-Format an gemeindeneudarchau@t-online.de .
Bitte reichen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen nur in Kopie ein, da diese nach Abschluss des Auswahlverfahrens nicht zurückgesandt werden können. Sie werden unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Bestimmungen vernichtet.