Fahrer*in (m/w/d) für die Mensa an der Grundschule "An der Sandmühle" in Heidesheim
Zum 01.07.2026 suchen wir eine*n Fahrer*in (m/w/d), in Teilzeit (10 Wochenstunden), unbefristet, für die Essensauslieferungen der Mensa an der Grundschule „An der Sandmühle“ in Heidesheim an mehrere Kindertageseinrichtungen. Die Arbeitszeit wird in der Regel am Vormittag/Mittag erbracht.
Das Aufgabengebiet
- sicheres und hygienisches Be- und Entladen des Transporters der Mensa mit den Essenstransportboxen
- pünktliche Lieferung an die zu beliefernden Stellen am Vormittag
- sichere Rückführung der Transportboxen
- gegebenfalls Abholen von Essenswaren im näheren Umfeld für die Mensa
- verantwortungsvolles, rücksichtsvolles und ordnungsgemäßes Führen sowie Pflege des Transporters
- Organisation und u.a. Terminierung von regelhaften Wartungs-/ Inspektionsterminen des Transporters oder dem Betanken
- Eindecken sowie Vor- und Nachbereitung der Essenstische in der Mensa
Ihre Kompetenzen/Fähigkeiten
- Führerschein Klasse B
- sichere Fahrweise
- strukturiertes Arbeiten
- freundliches Auftreten
- Teamfähigkeit
- Pünktlichkeit
- Selbstverständnis bei der Hygiene im Umgang mit Lebensmitteln
Wir bieten
- Arbeiten im Team
- umfangreiche Weiterbildungsmöglichkeiten
- eine betriebliche Altersvorsorge
- aktive Gesundheitsvorsorge durch unser Gesundheitsmanagement
- ADFC – Zertifizierter Fahrradfreundlicher Arbeitgeber
- ein vergünstigtes Deutschland Ticket als Jobticket
- Mitarbeiterrabatte (Corporate Benefits, ermäßigte Eintrittspreise bei der Rheinwelle)
- Möglichkeit zum Dienstrad-Leasing
- bei Vorliegen der persönlichen und sachlichen Voraussetzungen eine Vergütung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) Entgeltgruppe 1
Für weitere fachliche Fragen steht Ihnen Frau Schmidt, Leitung der Mensa an der Grundschule „An der Sandmühle“ unter der Telefonnummer (06132) 509918 gerne zur Verfügung.
Wichtig: Nach dem Infektionsschutzgesetz ist im Falle einer Einstellung ein Nachweis über ausreichenden Impfschutz oder eine Immunität gegen Masern für Bewerber (m/w/d), die nach dem 31.12.1970 geboren sind, erforderlich.
Zusätzlich haben „Personen beim Umgang mit Lebensmitteln“ gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz für ihre Tätigkeit eine Bescheinigung über die entsprechende Belehrung durch das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Mainz-Bingen vorzulegen.
Wir fördern aktiv die Gleichstellung von Frauen und Männern sowie die Vielfalt aller Menschen in unserer Stadtverwaltung.
Schwerbehinderte und gleichgestellte Bewerber*innen (m/w/d) werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Wenn Sie sich für die Stelle qualifiziert sehen und interessieren, bewerben Sie sich mit Ihren aussagefähigen Unterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse, Kopie des Führerscheins, gegebenenfalls Nachweis der Schwerbehinderung oder Gleichstellung) mit Angabe der Kennziffer 50-260-26 bis zum 24.05.2026
über www.interamt.de (http://www.interamt.de)
bzw. per E-Mail an bewerbung@ingelheim.de (mailto:bewerbung@ingelheim.de)
oder schriftlich an
Stadtverwaltung Ingelheim am Rhein
Hauptamt – 10/1 Personal, Fridtjof-Nansen-Platz 1, 55218 Ingelheim am Rhein