Fachkraft für Veranstaltungstechnik (m/w/d)
Fachkraft für Veranstaltungstechnik (m/w/d)
Fünf Bühnen, fünf Sparten, fünf Welten: Die Bühnen Halle bieten ein vielfältiges Theater- und Konzertangebot, beschäftigen ca. 470 Mitarbeiter*innen und suchen im zentralen Bereich, für die Sparte Puppentheater, ab sofort bis voraussichtlich Juli 2026 eine Fachkraft für Veranstaltungstechnik zur Vertretung.
Ihre Vorteile:
- Eine abwechslungsreiche Tätigkeit
- Ein erfahrenes Team
- Einen zentralen Arbeitsplatz im Zentrum der Stadt Halle
Ihre Aufgaben:
- Selbständige technische Betreuung aller Einsatzgebiete (Bühne, Ton, Licht, Video)
- Durchführung von Vorstellungen nach Textbuch
- Auf-, Um- und Abbau von Bühnendekorationen, Umgang mit Licht-, Ton- und Videotechnik
- Transport- und Ladearbeiten
- Kleinere Reparaturen an Dekorationselementen
Das bringen Sie mit:
- Eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als Fachkraft für Veranstaltungstechnik oder eine vergleichbare Qualifikation
- Körperliche Belastbarkeit und Einsatzbereitschaft
- Bereitschaft zur Arbeit an Wochenenden und Feiertagen
- Berufserfahrung im Bereich Theater oder Veranstaltungstechnik sind wünschenswert
- Teamfähigkeit
Das Arbeitsverhältnis richtet sich nach den Bestimmungen des TVöD VKA. Die Eingruppierung kann je nach Übertragung entsprechender Aufgaben bis zu Entgeltgruppe 6 erfolgen. Vorgesehen ist eine Anstellung zur Vertretung in Vollzeit, zunächst befristet bis voraussichtlich Juli 2026. Eine Verlängerung des befristeten Arbeitsverhältnisses ist bei Fortbestehen des Vertretungsbedarfs möglich.
Bitte senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen in einer PDF-Datei (Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse etc.) per E-Mail mit dem Stichwort „Veranstaltungstechnik“ bis zum 11.03.2026 an:
bewerbungen@buehnen-halle.de (mailto:bewerbungen@buehnen-halle.de)
Wir fördern die Gleichstellung aller Mitarbeiter*innen und begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Personen, unabhängig von deren ethnischer, kultureller oder sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität. Schwerbehinderte Bewerber werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt.
Fahrtkosten, die im Zusammenhang mit diesem Stellenbesetzungsverfahren entstehen, können leider nicht erstattet werden.