Fachkraft für Eingliederungshilfen (m/w/d) gem. § 35a SGB VIII
Das Sozialamt der Stadt Mülheim an der Ruhr hat 1 Vollzeitstelle (39 Wochenstunden für Tarifbeschäftigte) als
Fachkraft für Eingliederungshilfen (m/w/d) gem. § 35a SGB VIII
(Entgeltgruppe S 14 TVöD-SuE, mindestens 48.880,- € bis 67.824,- € im Jahr, je nach einschlägiger Berufserfahrung)
zu besetzen.
Wir bieten Ihnen
- eine interessante, anspruchsvolle und selbstständige Tätigkeit,
- einen sicheren Arbeitsplatz am Standort Mülheim an der Ruhr mit Tarifbindung sowie eine jährliche Sonderzahlung gemäß tarifvertraglicher Bestimmungen,
- eine monatliche Zulage in Höhe von 180,- €
- Vorschussmöglichkeiten und Rabatte durch Corporate Benefits,
- eine Betriebsrente ohne Eigenbeteiligung (Rheinische Zusatzversorgungskasse) und leistungsorientierte Bezahlung für tariflich Beschäftigte,
- flexible Arbeitszeit und 30 Tage Urlaub im Jahr sowie Bildungsurlaub,
- Fahrradleasing
- bis zu zwei zusätzliche Regenerationstage (bei einer 5-Tage-Woche)
- umfangreiche Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten, Interner Stellenmarkt und fit@job-Programme zur Gesundheitsförderung.
Das sind Ihre Aufgaben:
Die Aufgaben konzentrieren sich im Wesentlichen auf die fallverantwortliche Einleitung, Planung und Steuerung von ambulanten und stationären Eingliederungshilfen gem. § 35a SGB VIII:
- allgemeine Beratung zu Fragen der Eingliederungshilfe von Minderjährigen und jungen Volljährigen, sorgeberechtigten Eltern und Institutionen wie Schulen etc.
- Überprüfung der Zuordnung von Minderjährigen und jungen Volljährigen zum Personenkreis gemäß § 35a SGB VIII
- Prüfung der Notwendigkeit der Installierung von Hilfe in ambulanter, teilstationärer und stationärer Form nach § 35a SGB VIII
- Anfertigung von Stellungnahmen im Rahmen von verwaltungsgerichtlichen Verfahren (ggf. Begleitung solcher Termine)
- fachliche Weiterentwicklung der Fachstandards innerhalb der Eingliederungshilfe
- Kooperation mit verschiedenen Institutionen und Fachkräften (intern/extern) sowie Teilnahme an Arbeitskreisen (kommunal und überörtlich)
- Aufgaben im Rahmen des § 8a SGB VIII sowie Wahrnehmung der Rufbereitschaft (Kriseninterventionen und Durchführung von Inobhutnahmen)
Das bringen Sie mit:
- abgeschlossenes Studium als Dipl.-Sozialarbeiter*in oder Dipl.-Sozialpädagoge/-Sozialpädagogin oder
- einen Abschluss Bachelor of Arts (B.A.) Soziale Arbeit mit staatlicher Anerkennung oder
- einen Abschluss als Diplompädagoge/-pädagogin mit mindestens einem Jahr Berufserfahrung innerhalb der Jugendhilfe (Aufgaben nach dem SGB VIII)
- Fachkraft im Sinne der §§ 72, 72a SGB VIII
- fundierte Kenntnisse und sichere Anwendung rechtlicher und administrativer Vorschriften (u.a. SGB VIII, BGB, BKiSchG)
- Kompetenzen zur Erstellung gutachtlicher Stellungnahmen und Berichte
- umfangreiche fach- und methodenspezifische Kenntnisse im Bereich der Jugendhilfe, insbesondere der Hilfen zur Erziehung, der Krisenintervention und des Kinderschutzes
- Fähigkeit und Bereitschaft, differenzierte Sachverhalte zu ermitteln, schriftlich zu erfassen und verständlich darzustellen
- ausgeprägte Kommunikations-, Team- und Kooperationsfähigkeit
- Bereitschaft zur Fort- und Weiterbildung, Supervision
- souveräner Umgang mit moderner Bürokommunikation, Standard- und Anwendersoftware
Für fachliche Fragen steht Ihnen Frau Wilinski unter der Rufnummer (0208) 455-5140 zur Verfügung.
Wir freuen uns über Ihre aussagekräftigeOnline-Bewerbung (https://www.interamt.de/koop/app/stelle?id=1455125)über Interamt, Stellen-ID 1455125 bis spätestens zum 23.06.2026.
Hinweise:
Bewerbende, die nach 1970 geboren sind, müssen eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen einer Masernimmunität gem. Masernschutzgesetz vor Aufgabenübernahme vorlegen. Die Vorlage eines Impfausweises ist nicht ausreichend.
Die Stellen werden zeitlich intern veröffentlicht. Die externe Ausschreibung steht unter dem Vorbehalt, dass die Stellen intern nicht besetzt werden können.
Bitte geben Sie beim Wunsch einer Teilzeitbeschäftigung die maximal mögliche wöchentliche Arbeitszeit an.
Ihre eingereichten Bewerbungsunterlagen werden spätestens nach 6 Monaten datengeschützt vernichtet.
Die Stadt Mülheim an der Ruhr fördert aktiv die Gleichstellung von Mann und Frau im Beruf. Wir wünschen uns, dass sich die gesellschaftliche Vielfalt unserer Region auch bei den Beschäftigten widerspiegelt und begrüßen deshalb Bewerbungen von Frauen und Männern, unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion bzw. Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität. Wir freuen uns auch über Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund!Bewerbungen schwerbehinderter und gleichgestellter Menschen sind erwünscht.