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Fachkraft für Arbeitssicherheit (m/w/d)

Zentrale Abbildende Aufklärung
location53501 Grafschaft, Deutschland
VeröffentlichtVeröffentlicht: vor 4 Tagen
Vollzeit

Stelleninformationen

Unternehmen

Bundeswehr - Mach, was wirklich zählt.

BESCHÄFTIGUNGSDIENSTSTELLE

Zentrale Abbildende Aufklärung in Grafschaft

Stellenbeschreibung

  • Sie beraten die Dienststellenleitung und alle sonstigen Verantwortlichen in allen Fragen des Arbeits- und des Umweltschutzes unter Verwendung der zentralen Dienstvorschriften sowie der gesetzlichen Vorgaben.
  • Sie wirken im Auftrag der Dienststellenleitung auf die Einhaltung aller Vorschriften und auf die Umsetzung sicherheitstechnischer Erkenntnisse hin und organisieren den Arbeitsschutz in der Zentrale Abbildende Aufklärung.
  • Sie überprüfen alleinverantwortlich in regelmäßigen Abständen die Dienststelle bzgl. der Umsetzung der Maßnahmen im Arbeitsschutz und Unfallverhütung und überwachen die Untersuchungen von Unfällen am Arbeitsplatz sowie deren Auswertung und Erfassung.
  • Sie wirken bei der Erstellung von Arbeitsschutzbefehlen, Gefährdungsbeurteilungen, Arbeitsbereichsanalysen und Betriebsanweisungen mit.
  • Sie begehen regelmäßig die Dienststelle und bewerten neu eingerichtete Arbeitsstätten im Sinne des Arbeitsschutzes und bereiten die regelmäßig stattfindenden Arbeitsschutzausschusssitzungen und Weiterbildungsveranstaltungen im Arbeitsschutz vor.
  • Sie arbeiten eng mit der Betriebsärztin bzw. dem Betriebsarzt, der bzw. dem Strahlenschutzbeauftragten, der bzw. dem Brandschutzbeauftragten, dem Personalrat sowie den Vertrauenspersonen der Dienststelle zusammen.
  • Sie bereiten die Besuche der Aufsichtsbehörden und der Fachaufsicht im Arbeitsschutz vor und organisieren den Schriftverkehr mit diesen Dienststellen.
  • Die Bereitschaft zu regelmäßigen Vortragstätigkeiten wird vorausgesetzt.
  • Die Teilnahme an regelmäßigen und weiterführenden Aus- und Fortbildungen wird vorausgesetzt. Insbesondere ist bei Vorliegen der abgeschlossenen Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit der branchenspezifische Anteil „Bundeswehr“ nachzuholen.
  • Die Bereitschaft zum Erwerb der Ausbildung zur bzw. zum Brandschutzbeauftragten wird bei Nichtvorliegen der Qualifikation vorausgesetzt.
  • Die Bereitschaft zum Erwerb der Ausbildung zur bzw. zum Umweltschutzbeauftragten wird bei Nichtvorliegen der Qualifikation vorausgesetzt.

WAS FÜR SIE ZÄHLT

  • Sie werden als Beamtin oder Beamter oder mit dem Ziel der Verbeamtung in ein Arbeitsverhältnis eingestellt.
  • Die ausgeschriebene Stelle ist mit der Besoldungsgruppe A7 bis A8 Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) bewertet.
  • Eine Eingruppierung erfolgt bis in die Entgeltgruppe E8 Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD).
  • Für die Besetzung der ausgeschriebenen Stelle kann bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen eine Personalgewinnungsprämie nach Maßgabe des § 43 BBesG gewährt werden.
  • Sie arbeiten in Vollzeit oder Teilzeit. Die Tätigkeiten sind in der Dienststelle vor Ort wahrzunehmen.
  • Sie profitieren im Rahmen der Weiterentwicklung von vielseitigen Karriereperspektiven sowie einer Vielzahl spannender Aufgabengebiete an unterschiedlichen Beschäftigungsorten.
  • Sie haben die Möglichkeit, in einem festgelegten Rahmen an Sport- und Gesundheitsprogrammen während der Arbeitszeit teilzunehmen.

Qualifikationserfordernisse

WAS FÜR UNS ZÄHLT

  • Sie verfügen über eine abgeschlossene technische Berufsausbildung zur Elektronikerin bzw. zum Elektroniker, zur Mechatronikerin bzw. zum Mechatroniker oder in einer vergleichbaren Fachrichtung.
  • Sie können einen Abschluss zur Meisterin bzw. zum Meister in einem technischen Beruf vorweisen oder haben eine gleichwertige technische Ausbildung in der Bundeswehr erworben und danach in dieser Qualifikation mindestens eine zweijährige praktische technische Tätigkeit ausgeübt.
  • Sie verfügen über eine abgeschlossene Ausbildung als Fachkraft für Arbeitssicherheit oder zur Sicherheitsmeisterin bzw. zum Sicherheitsmeister der Bundeswehr. Bei Nichtvorliegen der abgeschlossenen Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit oder als Sicherheitsmeisterin bzw. Sicherheitsmeister der Bundeswehr und gleichzeitiger Erfüllung der sonstigen Qualifikationserfordernisse ist diese zwingend durch die Teilnahme an entsprechenden Lehrgängen nachzuholen. Bei Nichtbestehen der Lehrgänge endet die Verwendung auf dieser Stelle.
  • Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit.
  • Sie besitzen Gleichstellungskompetenz.
  • Sie bekennen sich durch Ihr gesamtes Verhalten zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und treten für deren Einhaltung ein.
  • Sie stimmen zu, an einer ärztlichen Einstellungsuntersuchung teilzunehmen.
  • Sie stimmen zu, an einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung teilzunehmen. Zum Dienstantritt muss mindestens eine gültige Sicherheitsüberprüfung der Stufe Ü2 vorliegen. Die erfolgreiche Sicherheitsüberprüfung der Stufe Ü3 ist verpflichtend zur Besetzung der ausgeschriebenen Stelle. Aufgrund dieses Erfordernisses werden Sie bei Vorliegen aller sonstigen Voraussetzungen zunächst in ein befristetes Arbeitsverhältnis eingestellt. Bei Nichtbestehen der Sicherheitsüberprüfung der Stufe Ü3 erfolgt keine Entfristung des Arbeitsverhältnisses.
  • Für die Einstellung gibt es keine Altersgrenze, aber im Hinblick auf eine mögliche Verbeamtung dürfen Sie zum Zeitpunkt der Ernennung grundsätzlich das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Andernfalls können Sie ggf. in ein Arbeitsverhältnis eingestellt werden.

sonstige Informationen

  • Bei dem genannten geplanten Besetzungsdatum bzw. dem genannten Datum zum "Beginn der Tätigkeit" handelt es sich um einen Termin, der sich bedingt durch den Ablauf des Ausschreibungsverfahrens ggf. ändern kann.
  • Die Einstellung bzw. Übernahme in ein Beamtenverhältnis erfolgt grundsätzlich im Eingangsamt der Laufbahn des mittleren technischen Verwaltungsdienstes. Die Einstellung in einem höheren Amt ist abhängig von der Erfüllung laufbahnrechtlicher Voraussetzungen und Ihren beruflichen Erfahrungszeiten.
  • Die Eingruppierung erfolgt unter Beachtung des § 12 TVöD im Hinblick auf die tatsächlich nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeiten und die Erfüllung der persönlichen bzw. tariflichen Anforderungen.
  • Die Bundeswehr fördert die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern und begrüßt deshalb besonders Bewerbungen von Frauen.
  • Nach Maßgabe des Sozialgesetzbuchs IX und des Behindertengleichstellungsgesetzes begrüßen wir ausdrücklich Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen; hinsichtlich der Erfüllung der Ausschreibungsvoraussetzungen erfolgt eine individuelle Betrachtung.
  • Die Bundeswehr unterstützt die Ziele des Nationalen Integrationsplans und begrüßt Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund.

Ergänzende Informationen

BEWERBUNG & KONTAKT

Registrieren Sie sich auf unserem Bewerbungsportal unter https://bewerbung.bundeswehr-karriere.de und betätigen Sie den Button "Karriere starten" unten rechts.

Ihre Bewerbungsunterlagen laden Sie bitte als PDF-Druckversion bis spätestens 11.05.2026 in Ihr Bewerbungsprofil hoch.

Ihre Bewerbung umfasst:

  • Anschreiben
  • Lebenslauf (tabellarisch)
  • Nachweis über die abgeschlossene Berufsausbildung
  • Nachweis über die abgeschlossene Ausbildung zur Meisterin bzw. Meister

und sofern vorhanden:

  • Nachweis über die abgeschlossene Ausbildung als Fachkraft für Arbeitssicherheit oder Sicherheitsmeisterin bzw. Sicherheitsmeister der Bundeswehr
  • Schwerbehindertenausweis oder Bescheid über die Gleichstellung als schwerbehinderter Mensch.

Zusätzlich erforderlich:

  • Bei fremdsprachigen Bewerbungsunterlagen muss eine beglaubigte deutsche Übersetzung beigefügt werden.
  • Bei ausländischen Bildungsabschlüssen ist ein Nachweis der Anerkennung in Deutschland beizufügen.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das:

Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr

Abteilung V - Servicezentrum West

0211-959-3503 Frau Meyer-Paesler

0211-959-2679 Herr Diecke