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Fachkraft für Arbeitssicherheit (m/w/d)

Zentrum für Geoinformationswesen der Bundeswehr
location53 Euskirchen, Deutschland
VeröffentlichtVeröffentlicht: Heute
Vollzeit

Stelleninformationen

Unternehmen

Bundeswehr - Mach, was wirklich zählt.

BESCHÄFTIGUNGSDIENSTSTELLE

Zentrum für Geoinformationswesen der Bundeswehr in Euskirchen

Stellenbeschreibung

  • Sie unterstützen und beraten die Führungskräfte und Beschäftigten in allen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie der Prävention.
  • Sie beraten und unterstützen die Dienststellenleitung und die Führungskräfte im personellen und technischen Arbeitsschutz und nehmen die Aufgaben gemäß § 6 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) wahr.
  • Sie beraten die Dienststelle in Fragen der Unfallverhütung sowie des Arbeits-, Brand- und Umweltschutzes.
  • Sie unterstützen die Führungskräfte bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen und bei den regelmäßigen Unterweisungen der Beschäftigten im Arbeits-, Brand-, Umwelt- und Gesundheitsschutzes.
  • Sie arbeiten mit der Betriebsärztin bzw. dem Betriebsarzt im Rahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes beratend zusammen.
  • Sie unterstützen die Auswertung und Umsetzung von Vorschriften des Arbeitsschutzes sowie deren Überwachung.
  • Sie erstellen Berichte im Bereich Arbeitssicherheit, Unfallverhütung und -bearbeitung und führen die diesbezüglichen Statistiken.
  • Sie unterstützen die Schulung der Unfallvertrauenspersonen (Sicherheitsbeauftragte) sowie die Planung und Umsetzung der Ausbildung von Brandschutzhelferinnen bzw. Brandschutzhelfern.
  • Die Bereitschaft zu regelmäßigen Dienstreisen im Inland und Vortragstätigkeiten wird vorausgesetzt.
  • Die Teilnahme an regelmäßigen und weiterführenden Aus- und Fortbildungen wird vorausgesetzt. Insbesondere ist bei Vorliegen der abgeschlossenen Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit der branchenspezifische Anteil „Bundeswehr“ nachzuholen.
  • Die Bereitschaft zum Erwerb der Ausbildung zur bzw. zum Brandschutzbeauftragten wird bei Nichtvorliegen der Qualifikation vorausgesetzt.
  • Die Bereitschaft zum Erwerb der Ausbildung zur bzw. zum Umweltschutzbeauftragten wird bei Nichtvorliegen der Qualifikation vorausgesetzt.

WAS FÜR SIE ZÄHLT

  • Sie werden als Beamtin oder Beamter oder mit dem Ziel der Verbeamtung in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis eingestellt.
  • Die ausgeschriebene Stelle ist mit der Besoldungsgruppe A7 bis A8 Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) bewertet.
  • Eine Eingruppierung erfolgt in die Entgeltgruppe E8 Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD).
  • Für die Besetzung der ausgeschriebenen Stelle kann bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen eine Personalgewinnungsprämie nach Maßgabe des § 43 BBesG gewährt werden.
  • Sie arbeiten in Vollzeit oder Teilzeit. Homeoffice ist möglich.
  • Sie profitieren im Rahmen der Weiterentwicklung von vielseitigen Karriereperspektiven sowie einer Vielzahl spannender Aufgabengebiete an unterschiedlichen Beschäftigungsorten.
  • Sie haben die Möglichkeit, in einem festgelegten Rahmen an Sport- und Gesundheitsprogrammen während der Arbeitszeit teilzunehmen.

Qualifikationserfordernisse

WAS FÜR UNS ZÄHLT

  • Sie verfügen über eine abgeschlossene technische Berufsausbildung als Elektronikerin bzw. Elektroniker, Mechatronikerin bzw. Mechatroniker oder in einer vergleichbaren Fachrichtung.
  • Sie können einen Abschluss als Meisterin bzw. Meister in einem technischen Beruf vorweisen oder haben eine gleichwertige technische Ausbildung in der Bundeswehr erworben und danach in dieser Qualifikation mindestens eine zweijährige praktische technische Tätigkeit ausgeübt.
  • Sie verfügen über eine abgeschlossene Ausbildung als Fachkraft für Arbeitssicherheit oder als Sicherheitsmeisterin bzw. Sicherheitsmeister der Bundeswehr. Bei Nichtvorliegen der abgeschlossenen Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit oder als Sicherheitsmeisterin bzw. Sicherheitsmeister der Bundeswehr und gleichzeitiger Erfüllung der sonstigen Qualifikationserfordernisse ist diese zwingend durch die Teilnahme an entsprechenden Lehrgängen nachzuholen. Bei Nichtbestehen der Lehrgänge endet die Verwendung auf dieser Stelle.
  • Für die Einstellung in ein Beamtenverhältnis sowie für eine spätere Übernahme in ein Beamtenverhältnis ist es u.a. notwendig im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit zu sein.
  • Sie besitzen Gleichstellungskompetenz.
  • Sie verfügen über eine Fahrerlaubnis der Klasse B und über die Bereitschaft zum Erwerb der Bundeswehr-Fahrerlaubnis B und zum Führen eines Dienst-Kfz.
  • Sie bekennen sich durch Ihr gesamtes Verhalten zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und treten für deren Einhaltung ein.
  • Sie stimmen zu, an einer ärztlichen Einstellungsuntersuchung teilzunehmen.
  • Für die Einstellung gibt es keine Altersgrenze, aber im Hinblick auf eine mögliche Verbeamtung dürfen Sie zum Zeitpunkt der Ernennung grundsätzlich das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Andernfalls können Sie ggf. in ein Arbeitsverhältnis eingestellt werden.

sonstige Informationen

  • Bei dem genannten geplanten Besetzungsdatum bzw. dem genannten Datum zum "Beginn der Tätigkeit" handelt es sich um einen Termin, der sich bedingt durch den Ablauf des Ausschreibungsverfahrens ggf. ändern kann.
  • Die Einstellung bzw. Übernahme in ein Beamtenverhältnis erfolgt grundsätzlich im Eingangsamt der Laufbahn des mittleren technischen Verwaltungsdienstes. Die Einstellung in einem höheren Amt ist abhängig von der Erfüllung laufbahnrechtlicher Voraussetzungen und Ihren beruflichen Erfahrungszeiten.
  • Die Eingruppierung erfolgt unter Beachtung des § 12 TVöD im Hinblick auf die tatsächlich nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeiten und die Erfüllung der persönlichen bzw. tariflichen Anforderungen.
  • Die Bundeswehr fördert die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern und begrüßt deshalb besonders Bewerbungen von Frauen.
  • Nach Maßgabe des Sozialgesetzbuchs IX und des Behindertengleichstellungsgesetzes begrüßen wir ausdrücklich Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen; hinsichtlich der Erfüllung der Ausschreibungsvoraussetzungen erfolgt eine individuelle Betrachtung.
  • Die Bundeswehr unterstützt die Ziele des Nationalen Integrationsplans und begrüßt Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund.

Ergänzende Informationen

BEWERBUNG & KONTAKT

Registrieren Sie sich auf unserem Bewerbungsportal unter https://bewerbung.bundeswehr-karriere.de und betätigen Sie den Button "Karriere starten" unten rechts.

Ihre Bewerbungsunterlagen laden Sie bitte als PDF-Druckversion bis spätestens 16.04.2026 in Ihr Bewerbungsprofil hoch.

Ihre Bewerbung umfasst:

  • Anschreiben
  • Lebenslauf (tabellarisch)
  • Nachweis über die abgeschlossene Berufsausbildung
  • Nachweis über die abgeschlossene Ausbildung zur Meisterin bzw. Meister

und sofern vorhanden:

  • Nachweis über die abgeschlossene Ausbildung als Fachkraft für Arbeitssicherheit oder Sicherheitsmeisterin bzw. Sicherheitsmeister der Bundeswehr
  • Schwerbehindertenausweis oder Bescheid über die Gleichstellung als schwerbehinderter Mensch.

Zusätzlich erforderlich:

  • Bei fremdsprachigen Bewerbungsunterlagen muss eine beglaubigte deutsche Übersetzung beigefügt werden.
  • Bei ausländischen Bildungsabschlüssen ist ein Nachweis der Anerkennung in Deutschland beizufügen.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das:

Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr

Abteilung V - Servicezentrum West

0211-959-2807 Herr Gielchen

0211-959-2679 Herr Diecke