Fachkoordination (m/w/d) Ukraine/ EU
Der Saalekreis, im Zuge der Kreisfusion im Jahr 2007 entstanden, schließt sich wie ein Ring um die kreisfreie Stadt Halle (Saale). In ihm verbinden sich Tradition und Moderne, werden vergangene Zeugen bewahrt und berichten futuristisch anmutende Industriekomplexe vom Ideenreichtum der Menschen. Er ist ein lebens- und vor allem liebenswerter Landkreis, den es zu entdecken gilt. So vielfältig wie unsere Aufgaben sind auch unsere Jobmöglichkeiten.
Im Ausländeramt ist am Dienstort Merseburg eine Stelle als
Fachkoordination (m/w/d) Ukraine/ EU
in Vollzeit zu besetzen.
Das Arbeitsverhältnis beginnt zum nächstmöglichen Zeitpunkt und ist zunächst befristet bis zum 31.12.2026. Eine unbefristete Weiterbeschäftigung wird vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für das Jahr 2027 angestrebt.
Ihre Aufgabenschwerpunkte
Fachkoordination
- Sachbearbeiter im Sachgebiet fachlich beraten
- an der Gestaltung von Dienstvereinbarungen/ Dienstanweisungen mitarbeiten
- herausgehobene, nicht klassische Fälle bearbeiten und darüber entscheiden
Entscheidung in Rechtsbehelfsverfahren und Verwaltungsrechtsstreitigkeiten
- Widersprüche prüfen
- Abhilfeentscheidungen erlassen
- Bei Nichtabhilfe - Vorlageberichte erstellen und Stellungnahmenan die Widerspruchsbehörden abgeben
- Verwaltungsrechtsstreitigkeiten
- Rechts- und Sachlage in Klage-, Beschwerde- und Antragsverfahren prüfen
- Stellungnahmen zu Klage-, Beschwerde- undAntragsverfahren an Gerichte, Petitionsausschuss des Landtages und die Härtefallkommission zuarbeiten
Entscheidungen über Freiheitsentziehungsmaßnahmen
- über Freiheitsentziehung gem. § 62 Abs. 5 AufenthG entscheiden
- über Freiheitsentziehung gem. § 62b AufenthG entscheiden
- Abschiebungshaft nach dem AufenthG beantragen
- die Länge der Abschiebehaft prüfen und ggf. die Verlängerung der Haft beantragen, Haftbedingungen in der jeweiligen Vollzugsanstalt prüfen
Aufenthaltsrechtliche Entscheidung über Anträge auf Erteilung, Beschränkung, Entziehung und Versagung von Aufenthaltstiteln sowie Feststellung über das Vorliegen oder des Verlustes von Freizügigkeitsrechten nach Vorlage des Verwaltungsvorganges durch den Sachbearbeiter
- Erteilungsvoraussetzungen prüfen
- Beteiligte zur Führung ehelicher Lebensgemeinschaft, Ausübung Personensorge bzw. Umgangsrecht mit Kindern anhören
- rechtliches Gehör bei beabsichtigter Ablehnung der Anträge gewähren
- sowohl eigenständig als auch in Zusammenarbeit mit anderen Behörden ermitteln
- Anträge unter Ausübung des eingeräumten Ermessens eigenständig bescheiden
- Bedingungen und Auflagen in den Aufenthaltstiteln festlegen
- Entschließungsermessens beim Entzug von Aufenthaltstiteln ausüben
- die Sicherung des Lebensunterhalts nach den Vorschriften des SGB II und des AufenthG prüfen
Entscheidungen und Durchführung aufenthaltsbeendender Maßnahmen
- das Vorliegen von inlandsbezogenen oder zielstaatsbezogenen Ausreisehindernissen auf Antrag oder von Amts wegen prüfen
- Beteiligte anhören, sowohl eigenständig als auch in Zusammenarbeit mit anderen Behörden ermitteln
- über die Gewährung der Aussetzung der Abschiebung einschließlich erforderlicher Bedingungen und Auflagen entscheiden
- Aussetzung der Abschiebung ablehnen, inkl. Bescheidung
- Abschiebungen in Zusammenarbeit mit beteiligten Behörden organisieren
- Koordinierung der Abschiebehaftverfahren mit beteiligten Behörden (Ausländerbehörden, Polizei, Gerichte, Zentrale Abschiebungsstelle, Haftanstalten)
- Passbeschaffungsmaßnahmen einleiten und durchführen, vor ausländischen Botschaften und Vertretungen persönlich vorsprechen und vertreten
- Passbeschaffung und Botschaftsvorsprachen anordnen, unter Anordnung von Sofortvollzug
- das Vorliegen der Voraussetzungen für Leistungseinschränkungen prüfen und die Leistungsbehörde nach dem AsylbLG unterrichten
Bekämpfung illegalen Aufenthalts und Ausweisung von Ausländern
- rechtliches Gehör gewähren
- Ausreiseaufforderungen erlassen
- Abschiebungsandrohungen oder Abschiebungsanordnungen erlassen
- Ausweisungstatbestände vom Amts wegen prüfen
- Ausweisungsinteresse und Bleibeinteresse in Zusammenarbeit mit Gerichten, Behörden, Haftanstalten Ärzten und anderen Beteiligten prüfen
- Ausweisungsverfügungen ggf. unter Androhung von Sofortvollzug erlassen
Ihr Profil
- Wir suchen eine engagierte Persönlichkeit mit einem abgeschlossenen Hochschulstudium in den Fachrichtungen Öffentliche Verwaltung oder Rechtswissenschaften mit erster juristischer Prüfung. Alternativ haben Sie erfolgreich einen Beschäftigtenlehrgang II abgeschlossen.
- Sie sind im Besitz einer Fahrerlaubnis der Führerscheinklasse B.
- Idealerweise haben Sie anwendungsbereite Kenntnisse im Verwaltungs- und Verwaltungsverfahrensrecht. Fachliche Erfahrungen und Spezialkenntnisse im Ausländerrecht sind vorteilhaft. Englische Sprachkenntnisse sind wünschenswert. Sie arbeiten gerne selbständig und sind zuverlässig, verfügen über ausgeprägte Kommunikations- und Durchsetzungsfähigkeit, Verhandlungsgeschick sowie Teamfähigkeit. Interkulturelle Kompetenzen sowie Kritik- und Konfliktfähigkeit runden Ihr Profil ab.
- Sie besitzen mündliche und schriftliche Kenntnisse der deutschen Sprache, mindestens auf Niveaustufe C1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens
Arbeitszeit und Vergütung/Eingruppierung
Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 39 Wochenstunden.
Die Eingruppierung erfolgt in die Entgeltgruppe 10 TVöD-VKA.
Sind Sie bereits im Öffentlichen Dienst tätig und wechseln zu uns, bieten wir Abordnungen zur Erprobung an. Diese Möglichkeit besteht bei Tarifbeschäftigten in Abstimmung mit der abgebenden Behörde.
Die Anerkennung von Berufserfahrungen für die Stufenzuordnungen erfolgen im Rahmen der Möglichkeiten des TVöD-VKA.
Bewerbung und Kontakt
Wenn Sie die Anforderungen erfüllen, dann freuen wir uns über Ihre Online-Bewerbung (www.saalekreis.de) bis zum 14.04.2026. Nähere Auskünfte zum Anforderungs- und Aufgabenprofil erteilt Ihnen Ihr zukünftiger Vorgesetzter Herr Biermann unter der Telefonnummer 03461 40-1234.
Für Verfahrensfragen im Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung steht Ihnen Frau Luhanek unter der Telefonnummer 03461 40-2123 gern zur Verfügung. Der Landkreis Saalekreis fördert die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern. Menschen mit Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung werden bei gleicher Eignung angemessen berücksichtigt.
Bitte nutzen Sie für Ihre Bewerbung ausschließlich unser Onlineportal. Für eine erfolgreiche Bewerbung können nur abgeschlossene Bewerbungsvorgänge mit vollständig hochgeladenen Unterlagen akzeptiert werden. Reise-/Bewerbungskosten und andere Aufwendungen werden nicht erstattet.
i.A. Nancy Schönfelder
Amtsleiterin Personalamt
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