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Fachdienstleitung Unterbringung/Asylbewerberleistungsrecht (m/w/d)

Landkreis Anhalt-Bitterfeld
location06 Köthen (Anhalt), Deutschland
VeröffentlichtVeröffentlicht: vor 2 Tagen
Verwaltung
Vollzeit

Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld liegt im Südosten des Bundeslandes Sachsen-Anhalt an den Flüssen Elbe und Mulde, zwischen der Dübener Heide und dem Fläming sowie im nördlichen Teil der Metropolregion Mitteldeutschland. In die Bundeshauptstadt Berlin oder den Ballungsraum Halle/Leipzig bietet die Region hervorragende Anbindungen, ob per Bahn oder Auto. Die Naturparks Dübener Heide und Fläming, das Biosphärenreservat Mittelelbe und die Goitzsche-Seenlandschaft sind Orte der Ruhe, des Erlebens und der Erholung. Etwa 160.000 Menschen leben hier und es dürfen gern noch mehr werden, denn es lässt sich gut leben in Anhalt-Bitterfeld. In unserem Landkreis fahren Kinder mit der Schüler-Regio-Card kostenlos Bus. Die Kreisverwaltung mit Hauptsitz in der Kreisstadt Köthen (Anhalt) und Nebenstandorten in Zerbst/Anhalt und Bitterfeld-Wolfen ist eine der größten Arbeitgeberinnen Anhalt-Bitterfelds. Mehr Informationen finden Sie auch auf unserer Homepage oder Facebook-Seite.

Öffentliche Stellenausschreibung

Beim Landkreis Anhalt-Bitterfeld ist im Fachbereich Ausländerangelegenheiten, Ordnung und Verkehr schnellstmöglich die Stelle

Fachdienstleitung Unterbringung/Asylbewerberleistungsrecht (m/w/d)

unbefristet in Vollzeit zu besetzen. Der Einsatzort ist derzeit in Bitterfeld.

Aufgabenschwerpunkte

  • Leitung des Fachdienstes und Wahrnehmung der Personal-, Finanz- und Organisationsverantwortung
  • im Rahmen der fachbezogenen Leitungsverantwortung:
    • Führung und Steuerung des Fachdienstes i. R. d. eingeräumten Befugnisse
    • Leitungs- und Führungsverantwortung für die Arbeit des Fachdienstes
    • fachliche Unterstützung der unterstellten Beschäftigten sowie die Bearbeitung bedeutsamer und schwieriger Einzelaufgaben im Fachdienst
    • Vertretung des Fachdienstes gegenüber anderen Fachbereichen, Behörden und Gremien (soweit nicht der Fachbereichsleitung vorbehalten)
    • Erstellung von Zuarbeiten, Berichten und Statistiken für übergeordnete Behörden
    • Kontrolle der bestimmungsgemäßen und effektiven Anwendung der im Fachdienst eingesetzten Software
    • Erstellen von Statistiken und Auswertungen aus dem Fachprogramm für den Fachdienst
  • Unterbringung nach AufnG
    • Koordinierung der Zusammenarbeit des Aufgabenbereiches Unterbringung und der sozialen Beratung und Betreuung eines Dienstleisters
    • Koordinierung der verschiedenen Unterbringungsmöglichkeiten der regelmäßig zugewiesenen aufzunehmenden Flüchtlinge
    • Erarbeitung und Fortschreibung eines Unterbringungskonzeptes
    • bei Bedarf Durchführen von Wirtschaftlichkeits- und Kostenvergleichsberechnungen hinsichtlich der verschiedenen Unterbringungsarten
  • Kostenerhebung nach dem AufnG
    • jährliches Erheben und Melden der Kosten für Unterbringung, Leistungen nach dem AsylblG sowie soziale Beratung und Betreuung an das Land Sachsen-Anhalt
  • Asylbewerberleistungsrecht
    • Koordinierung der Schaffung, Durchführung und Abrechnung von internen und externen Arbeitsgelegenheiten nach § 5 AsylblG im Landkreis Anhalt-Bitterfeld
    • Koordinierung der Anwendung der Bezahlkarten (Social Cards) sowie ggf. weitere vom Gesetzgeber geplanten Regelungen, Maßnahmen, Projekte
  • Widerspruchsbearbeitung
    • Bearbeitung der Widerspruchsverfahren des Fachdienstes einschließlich Abhilfeentscheidung bzw. Vorlage an die zuständige Widerspruchsbehörde (§ 72 VwGO)
    • Vertretung des Fachdienstes bei der Führung verwaltungs- und mietrechtlicher Streitigkeiten (Klageverfahren und vorläufiger Rechtschutz) durch fachliche Stellungahmen an den FD Recht und ggf. Teilnahme an diesbezüglichen Gerichtsverfahren
    • Bescheidung von Anträgen auf Aussetzung der sofortigen Vollziehung nach § 80 Abs. 4 VwGO und vergleichbaren Angelegenheiten

Für nähere Auskünfte und Rückfragen steht Ihnen die Fachbereichsleiterin, Frau Adam, unter der Telefonnummer 03493/ 341-430 gern zur Verfügung.

Anforderungsprofil

  • Laufbahnbefähigung für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt des Allgemeinen Verwaltungsdienst oder
  • abgeschlossenes grundständiges Studium Öffentliche Verwaltung, Verwaltungsökonomie oder
  • abgeschlossenes grundständiges Studium mit dem Schwerpunkt Recht (Diplom, Bachelor) oder
  • Abschluss des Beschäftigtenlehrgangs B II (Verwaltungsfachwirt/-in)
  • Bereitschaft zur Teilnahme am Fachrufbereitschaftsdienst

wünschenswert:

  • hohes Maß an Gesprächskompetenz, Kommunikationsfähigkeit und Konfliktfähigkeit
  • Durchsetzungsvermögen und zielorientierte Arbeitsweise
  • Verantwortungsbewusstsein, Motivationsfähigkeit
  • mehrjährige Erfahrung im öffentlichen Dienst und Führungserfahrung
  • Führerschein Klasse B sowie die Bereitschaft zur Nutzung des privaten PKW

Es handelt sich um eine unbefristete Vollzeitstelle. Die Stelle ist mit der Entgeltgruppe E11TVöD (TVöD/VKA-Tarifbereich Ost) bzw. Besoldungsgruppe A 11 Besoldungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (LBesG LSA) bewertet.

Wir bieten Ihnen

  • eine betriebliche Altersversorgung über den Kommunalen Versorgungsverband Sachsen- Anhalt (KVSA)
  • ein betriebliches Gesundheitsmanagement
  • flexible Arbeitszeitregelung
  • Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
  • Vielseitigkeit, Verantwortung und Gestaltungsspielraum innerhalb Ihres Aufgabenbereiches
  • eine umfassende Einarbeitung

Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld begrüßt alle Bewerbungen unabhängig von Geschlecht, kultureller Herkunft, Behinderung, Religion und Lebensweise.

Schwerbehinderte Bewerber/- innen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Bitte bewerben Sie sich bis zum 31.05.2026 über unser Bewerberportal.

Dies finden Sie unter: https://www.anhalt-bitterfeld.de/de/stellenangebote1.html (https://www.anhalt-bitterfeld.de/de/stellenangebote1.html) oder senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen im PDF-Format an stellenausschreibung@anhalt-bitterfeld.de (mailto:stellenausschreibung@anhalt-bitterfeld.de) .

Hinweis:

Die Bearbeitung der Bewerbung kann längere Zeit in Anspruch nehmen. Es werden keine Zwischennachrichten ausgefertigt.

Alle Kosten, die im Zusammenhang mit einem Vorstellungsgespräch entstehen, werden nicht übernommen.

G r a b n e r

Landrat