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Fachdienstleiter Brand-, Katastrophenschutz und Rettungswesen (m/w/d)

Landkreis Wittenberg
location06 Lutherstadt Wittenberg, Deutschland
VeröffentlichtVeröffentlicht: vor 3 Tagen
Sicherheit und Ordnung
Vollzeit

Tätigkeitsprofil:

Stellenausschreibung Landkreis Wittenberg

Beim Landkreis Wittenberg ist im Fachdienst Brand-, Katastrophenschutz und Rettungswesen zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle als

Fachdienstleiter (m/w/d)

unbefristet zu besetzen. Die Stelle wird - je nach fachlicher Vorbildung - bis zur Entgeltgruppe 13 TVöD/ VKA vergütet. Es handelt sich hierbei um eine Vollzeitstelle.

Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen besteht die Option der Verbeamtung. Als Beamtenstelle ist diese im Stellenplan mit Besoldungsgruppe A13 ausgewiesen.

Ausführliche Informationen sind unter www.landkreis-wittenberg.de (Karriere in der Kreisverwaltung) verfügbar.

Ihre Aufgabenbereiche sind im Wesentlichen folgende:

1. Leitung des Fachdienstes, u. a.

  • Entwicklung und Umsetzung von Zielvorgaben, Konzepten und Leitlinien für die Aufgabenerfüllung im Fachdienst mit den Aufgabenbereichen Brand- und Katastrophenschutz, Integrierte Leitstelle, Rettungsdienst und Fernmeldewesen
  • Qualitätsmanagement Feuerwehr/ Rettungsdienst
  • Steuerung und Koordinierung der Aufgabenerfüllung im Fachdienst
  • Sicherstellung einer recht-und zweckmäßigen Aufgabenerledigung
  • Anleitung und Führung der Mitarbeiter (fachliche Anleitung, Führung von Mitarbeitergesprächen, Leistungsziele vereinbaren sowie Leistungen bewerten, Dienst- und Fachaufsicht wahrnehmen, Fortbildungsbedarf ermitteln und umsetzen)
  • Finanzverantwortung gemäß behördeninterner Festlegung
  • Vertretung des Landkreises in politischen und anderen Gremien
  • Erarbeitung von Beschlussvorlagen

2. Wahrnehmung von Aufgaben mit besonderer Bedeutung für die Angelegenheiten des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes, Katastrophenschutzes, Zivilschutzes, Rettungsdienstes, der Integrierten Leitstelle und der Haushalts- und Budgetangelegenheiten, u. a

  • Bearbeitung wichtiger Vorgänge (z. B. Verfügungen von Aufsichtsbehörden, Anfragen aus politischem Raum, Klärung fachlicher Probleme mit höherem Schwierigkeitsgrad, Presseanfragen)
  • Koordinierung wichtiger Maßnahmen, ggf. in Abstimmung mit anderen Fachdiensten und Behörden

3. Wahrnehmung einer Stabsfunktion im Krisenstab des Hauptverwaltungsbeamten

Anforderungsprofil:

Welche fachlichen Voraussetzungen sind erforderlich?

  • langjährige Leitungserfahrung und
  • ein mindestens auf Bachelor-Niveau abgeschlossenes Studium/abgeschlossene Weiterbildung im Bereich Verwaltungs- oder Wirtschaftswissenschaften oder
  • abgeschlossener Beschäftigtenlehrgang II oder
  • ein mindestens auf Bachelor-Niveau abgeschlossenes geeignetes Studium/abgeschlossene Weiterbildung im Bereich Sicherheit und Gefahrenabwehr, Sicherheitstechnik/Security & Safety Engineering, Hazard Control, Rettungsingenieurwesen/Rescue Engineering oder
  • Laufbahnbefähigung für die Laufbahngruppe 2 des allgemeinen Verwaltungsdienstes in Sachsen-Anhalt
  • bei im Ausland erworbenen Bildungsabschlüssen benötigen wir einen Nachweis über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss

Was erwarten wir?

  • mehrjährige einschlägige Berufserfahrung
  • Mitgliedschaft freiwillige Feuerwehr oder einer Hilfsorganisation im Bereich des Katastrophenschutzes, Zivilschutzes oder Rettungsdienstes
  • Erfahrungen und Kenntnisse in verschiedenen Organisationsbereichen der Verwaltung und des Krisenmanagements bei Großschadenslagen und im Katastrophenfall
  • Projektmanagementerfahrung
  • ausgeprägte analytische Fähigkeiten und Abstraktionsvermögen
  • hohes Verantwortungsbewusstsein
  • Verhandlungsgeschick, hohe Belastbarkeit, Durchsetzungsvermögen und Entscheidungsstärke, Kritikfähigkeit, Konfliktbereitschaft, adressatengerechte Kommunikationsfähigkeit
  • psychische Belastbarkeit, Sozialkompetenz, hohe Flexibilität
  • sehr gutes sprachliches und schriftliches Ausdrucksvermögen
  • mindestens eine kompetente Verwendung der deutschen Sprache entsprechend der Stufe C1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (Nachweis erforderlich)
  • Führerschein der Klasse B