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Fachassistent/-in Unterhalt (m/w/d)

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Verwaltung

Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld liegt im Südosten des Bundeslandes Sachsen-Anhalt an den Flüssen Elbe und Mulde, zwischen der Dübener Heide und dem Fläming sowie im nördlichen Teil der Metropolregion Mitteldeutschland. In die Bundeshauptstadt Berlin oder den Ballungsraum Halle/Leipzig bietet die Region hervorragende Anbindungen, ob per Bahn oder Auto. Die Naturparks Dübener Heide und Fläming, das Biosphärenreservat Mittelelbe und die Goitzsche-Seenlandschaft sind Orte der Ruhe, des Erlebens und der Erholung. Etwa 160.000 Menschen leben hier und es dürfen gern noch mehr werden, denn es lässt sich gut leben in Anhalt-Bitterfeld. In unserem Landkreis fahren Kinder mit der Schüler-Regio-Card kostenlos Bus. Die Kreisverwaltung mit Hauptsitz in der Kreisstadt Köthen (Anhalt) und Nebenstandorten in Zerbst/Anhalt und Bitterfeld-Wolfen ist eine der größten Arbeitgeberinnen Anhalt-Bitterfelds. Mehr Informationen finden Sie auf unserer Homepage oder Facebook-Seite.

Öffentliche Stellenausschreibung

Beim Landkreis Anhalt-Bitterfeld ist im Fachbereich Jobcenter, Fachdienst Leistungsgewährung ab dem 01.12.2026 die Personalstelle

Fachassistent/-in Unterhalt (m/w/d)

unbefristet in Vollzeit zu besetzen. Der Einsatzort ist derzeit Bitterfeld-Wolfen.

Aufgabenschwerpunkte:

Bearbeitung von Unterhaltsfällen mit einfachem bis mittlerem Schwierigkeitsgrad

  • Sachverhaltsaufklärung, Anforderung/Prüfung der Unterlagen
  • Anlegen und Führen der digitalen Unterhaltsakten
  • Erstellung und Versand von Rechtswahrungsanzeigen, Auskunftsersuchen sowie weiterer unterhaltsrechtlicher Schreiben
  • Prüfung von Ausschluss- und Ruhenstatbeständen nach § 33 SGB II
  • Terminüberwachungen
  • Prüfung der Leistungsfähigkeit der Unterhaltspflichtigen
  • Beratung der Leistungsberechtigten nach dem SGB II in Unterhaltsfragen
  • Zusammenarbeit mit Dritten (z. B. Jugendämter, Rententräger, Krankenkassen, Rechtsanwälte usw.)

Für nähere Auskünfte und Rückfragen steht Ihnen der Fachbereichsleiterin, Frau Käbisch, unter der Telefonnummer 03493/5168 121 gern zur Verfügung.

Anforderungsprofil:

  • Abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/r oder abgeschlossener Beschäftigtenlehrgang BI oder abgeschlossene Ausbildung als Fachangestellte/r für Arbeitsmarktdienstleistungen bzw. Arbeitsförderung oder abgeschlossene Ausbildung als Sozialversicherungsfachangestellte/r oder abgeschlossene Ausbildung als Rechtsanwaltsfachangestellte/r

alternativ

abgeschlossene dreijährige Berufsausbildung und mindestens 3 Jahre fundierte

Berufserfahrung in einer für das Aufgabenprofil Unterhaltsprüfung im SGB II relevanten Tätigkeit

wünschenswert

  • Befähigung zum eigenständigen Arbeiten und zur Teamarbeit
  • Belastbarkeit, Kommunikations- und Konfliktfähigkeit
  • Führerschein Klasse B und Bereitschaft zur Nutzung des eigenen PKW für dienstliche Zwecke

Es handelt sich um eine unbefristete Vollzeitstelle. Die Stelle ist mit der Entgeltgruppe E 6 TVöD (TVöD/VKA-Tarifbereich Ost) bewertet.

Wir bieten Ihnen:

  • eine betriebliche Altersversorgung über den Kommunalen Versorgungsverband Sachsen-Anhalt (KVSA)
  • ein betriebliches Gesundheitsmanagement
  • flexible Arbeitszeitregelung
  • Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
  • Vielseitigkeit, Verantwortung und Gestaltungsspielraum innerhalb Ihres Aufgabenbereiches
  • eine umfassende Einarbeitung
  • die Möglichkeit des mobilen Arbeitens

Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld begrüßt alle Bewerbungen unabhängig von Geschlecht, kultureller Herkunft, Behinderung, Religion und Lebensweise.
Schwerbehinderte Bewerber/-innen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Bitte bewerben Sie sich bis zum 08.10.2026 über unser Bewerberportal.

Dies finden Sie unter: https://www.anhalt-bitterfeld.de/de/stellenangebote1.html (https://www.anhalt-bitterfeld.de/de/stellenangebote1.html)

Oder senden Sie uns Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen im PDF-Format an stellenausschreibung@anhalt-bitterfeld.de (mailto:stellenausschreibung@anhalt-bitterfeld.de) .

Hinweis:

Die Bearbeitung der Bewerbung kann längere Zeit in Anspruch nehmen. Es werden keine Zwischennachrichten ausgefertigt.

Alle Kosten, die im Zusammenhang mit einem Vorstellungsgespräch entstehen, werden nicht übernommen.

G r a b n e r

Landrat