Fachärztin / Facharzt (m/w/d) für Augenheilkunde beim Sanitätsunterstützungszentrum 32832 Augustdorf
Stelleninformationen
Unternehmen
Bundeswehr -Mach, was wirklich zählt.
BESCHÄFTIGUNGSDIENSTSTELLE
Das Sanitätsunterstützungszentrum Augustdorf stellt mit seinen Sanitätseinrichtungen die truppenärztliche, truppenzahnärztliche und die ambulant fachärztliche Versorgung im nördlichen und östlichen Westfalen und im nördlichen Hessen sicher. Es ist mit seinen Sanitätsversorgungszentren für etwa 12.000 Soldatinnen und Soldaten die Ansprechstelle für die hausärztliche Versorgung.
Mit den Facharztzentren in Augustdorf und Fritzlar verfügt das Sanitätsunterstützungszentrum Augustdorf außerdem über zwei besondere Kompetenzbereiche. Die fachärztliche Expertise der Facharztzentren liegt auf den Gebieten der Inneren Medizin, der Augenheilkunde, der Psychiatrie und der Orthopädie beziehungsweise Unfallchirurgie. Das Facharztzentrum Augustdorf verfügt zudem über eine Dermatologie.
Beschäftigungsort
Augustdorf
Stellenbeschreibung
- Sie leiten die fachärztliche Untersuchungsstelle Augenheilkunde mit Verantwortung für zugewiesenes Personal, Material und Infrastruktur.
- Sie führen ambulante konservative augenärztliche Diagnostik, Behandlung und Begutachtung von Soldatinnen und Soldaten durch.
- Sie erstellen Befundberichte und Arztbriefe, ärztliche Atteste, Gutachten und Bescheinigungen im ophthalmologischen Fachgebiet.
- Sie arbeiten mit allgemeinmedizinischen und fachärztlichen Behandlungseinrichtungen (Sanitätsversorgungszentren und Facharztzentren) sowie mit den zuständigen Bundeswehrkrankenhäusern als auch mit zivilen Behandlungseinrichtungen zusammen.
- Sie wirken mit bei der fachspezifischen Aus-, Fort- und Weiterbildung des ärztlichen und nichtärztlichen Personals sowie der Studentinnen / Studenten (Sanitätsoffizieranwärterinnen / Sanitätsoffizieranwärter in Rahmen von Famulaturen oder Praktika).
- Sie nehmen weitere Aufgaben und Funktionen gemäß Weisung des Leiters bzw. der Leiterin des Sanitätsunterstützungszentrums Augustdorf bzw. des Leiters / der Leiterin des Facharztzentrums Augustdorf wahr.
WAS FÜR SIE ZÄHLT
- Sie werden als Beamtin oder Beamter oder mit dem Ziel der Verbeamtung in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis eingestellt. Alternativ ist auch die Einstellung in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis möglich.
- Sie erwartet ein attraktives Gehalt. Die ausgeschriebene Stelle ist mit der Besoldungsgruppe A 15 Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) bewertet.
- Im Falle einer Einstellung als Arbeitnehmer/in erfolgt eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe II des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD BT-K).
- Für die Besetzung der ausgeschriebenen Stelle kann bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen eine Personalgewinnungsprämie nach Maßgabe des § 43 BBesG bzw. eine Personalgewinnungszulage gemäß § 16 Absatz 6 TVöD gezahlt werden.
- Bei Einstellung in ein Beamtenverhältnis beträgt die Personalgewinnungsprämie maximal bis zu 95.850 Euro und wird als Einmalzahlung ausgezahlt.
- Bei Einstellung in ein Arbeitsverhältnis beträgt die Personalgewinnungszulage maximal bis zu 1.562,56 Euro und erfolgt als monatliche Zahlung über einen maximalen Zeitraum von 60 Monaten.
- Sie arbeiten in Vollzeit oder Teilzeit. Homeoffice ist möglich.
- Die Bereitschaft zu gelegentlichen Dienstreisen und Vortragstätigkeiten wird vorausgesetzt.
- Die Teilnahme an regelmäßigen und weiterführenden Aus- und Fortbildungen wird vorausgesetzt.
- Sie haben die Möglichkeit, in einem festgelegten Rahmen an Sport- und Gesundheitsprogrammen während der Arbeitszeit teilzunehmen.
Qualifikationserfordernisse
WAS FÜR UNS ZÄHLT
- Sie verfügen über ein abgeschlossenes Hochschulstudium der Studienfachrichtung Humanmedizin mit Approbation als Ärztin / Arzt.
- Sie sind Fachärztin bzw. Facharzt für Augenheilkunde.
- Sie verfügen über ein aktuelles Fortbildungszertifikat (sofern der Erwerb der Facharztqualifikation länger als 5 Jahre zurück liegt).
- Sie erfüllen die Vorgaben des Gesetzes für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz).
- Sie bekennen sich durch Ihr gesamtes Verhalten zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und treten für deren Einhaltung ein.
- Sie verfügen über Gleichstellungskompetenz.
- Sie stimmen zu, im Falle der Verbeamtung, an einer ärztlichen Einstellungsuntersuchung teilzunehmen.
- Für die Einstellung gibt es keine Altersgrenze, aber im Hinblick auf eine mögliche Verbeamtung dürfen Sie zum Zeitpunkt der Ernennung grundsätzlich das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Anderenfalls können Sie ggf. in ein Arbeitsverhältnis eingestellt werden.
- Für die Berufung in das Beamtenverhältnis ist die deutsche Staatsangehörigkeit erforderlich; sollte diese nicht vorliegen, kann eine Einstellung in ein Arbeitsverhältnis erfolgen.
ERWÜNSCHT
- Sie besitzen den akademischen Grad einer Doktorin bzw. eines Doktors.
- Sie haben Erfahrungen über allgemeine Hygienevorschriften respektive Erfahrung in der Hygieneüberwachung.
- Sie besitzen Erfahrungen im Qualitätsmanagement.
- Sie besitzen Erfahrungen in der Notfallbehandlung augenheilkundlicher Patientinnen und Patienten.
sonstige Informationen
- Der Abschluss dieser Stellenausschreibung mit der Auswahl einer Bewerberin oder eines Bewerbers steht unter dem Vorbehalt, dass eine gleichzeitig durchgeführte bundeswehrinterne Ausschreibung keine geeigneten Bewerberinnen oder Bewerber hervorbringt.
- Bei dem genannten geplanten Besetzungsdatum bzw. dem genannten Datum zum "Beginn der Tätigkeit" handelt es sich um einen Termin, der sich bedingt durch den Ablauf des Ausschreibungsverfahrens ggf. ändern kann.
- Die Einstellung bzw. Übernahme in ein Beamtenverhältnis erfolgt grundsätzlich im Eingangsamt der Laufbahn des höheren ärztlichen Dienstes. Die Einstellung in ein höheres Amt ist abhängig von der Erfüllung laufbahnrechtlicher Voraussetzungen und Ihren beruflichen Erfahrungszeiten.
- Die Eingruppierung erfolgt unter Beachtung des § 12 TVöD im Hinblick auf die tatsächlich nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeiten und die Erfüllung der persönlichen bzw. tariflichen Anforderungen.
- Die Bundeswehr fördert die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern und begrüßt deshalb besonders Bewerbungen von Frauen.
- Nach Maßgabe des Sozialgesetzbuchs IX und des Behindertengleichstellungsgesetzes begrüßen wir ausdrücklich Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen; hinsichtlich der Erfüllung der Ausschreibungsvoraussetzungen erfolgt eine individuelle Betrachtung.
- Die Bundeswehr unterstützt die Ziele des Nationalen Integrationsplans und begrüßt Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund.
Ergänzende Informationen
BEWERBUNG & KONTAKT
Registrieren Sie sich auf unserem Bewerbungsportal unter https://bewerbung.bundeswehr-karriere.de und betätigen Sie den Button „Karriere starten“ unten rechts.
Ihre Bewerbungsunterlagen laden Sie bitte als PDF-Druckversion bis spätestens 09.07.2026 in Ihr Bewerbungsprofil hoch.
Ihre Bewerbung umfasst:
- Anschreiben (inkl. Angabe der Referenznummer)
- Lebenslauf (tabellarisch)
- Approbation als Ärztin / Arzt
- Qualifikation als Fachärztin bzw. als Facharzt für Augenheilkunde (sowie ggf. ein aktuelles Fortbildungszertifikat)
- Nachweise zu Art und Umfang der hauptberuflichen Tätigkeiten (Arbeits- und Dienstzeugnisse)
- Bewerbungsformular (unter ANLAGEN am Ende der Ausschreibung)
und sofern vorhanden:
- Nachweise über Zusatzqualifikationen
- Kopie des Schwerbehindertenausweises oder des Bescheides über die Gleichstellung als schwerbehinderter Mensch
Bei fremdsprachigen Bewerbungsunterlagen muss eine beglaubigte deutsche Übersetzung beigefügt werden.
Bei ausländischen Bildungsabschlüssen ist ein Nachweis der Anerkennung in Deutschland beizufügen.
Unvollständige Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.
Fragen zum Bewerbungsverfahren?
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr Assessmentcenter für Führungskräfte (ACFüKrBw)
Referat II 3.1 Direkteinstieg
+49 2203 105 2611 (Frau Behnke)
+49 2203 105 2530 (Herr Nusch)
+49 2203 105 2804 (Herr Warnecke)
AC-Bewerbung-Direkteinstieg@bundeswehr.org
Bei konkreten Fragen zu Qualifikationserfordernissen und zum Aufgabengebiet wenden Sie sich bitte an das:
Sanitätsunterstützungszentrum Augustdorf
+49 5237 91 1300 (Oberstarzt Dr. Wruck Ltr. FAZ Augustdorf)