Erzieher*in KiTa Wiesenstraße (30-34,5 Std.) (d/m/w)
Bei der Stadt Burgwedel in der Region Hannover, Träger von zwölf Kindertagesstätten mit etwa 125 Beschäftigten, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt, in der KiTa Wiesenstraße,eineStelleals
Erzieher*in
unbefristet zu besetzen. Die Vergütung erfolgt über den TVöD in der Entgeltgruppe S 8a.
Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 30-34,5 Stunden.
Ihre Aufgaben:
- Arbeit am Kind, insbesondere Ausarbeitung und Umsetzung von Lerninhalten auf Basis des Konzeptes der KiTa, sowie Durchführung von Dokumentation
- Elternarbeit (Planung und Durchführung von Elternabenden, Elterngesprächen, Elternfesten, etc.)
- Zusammenarbeit mit Externen (Grundschulen, Beratungsstellen, etc.), Gestaltung von Übergängen
Anforderungsprofil:
- Abgeschlossene Berufsausbildung als staatlich anerkannte*r Erzieher*in
- Gerne Berufserfahrung
- Teamfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Konfliktfähigkeit
Wir bieten:
- Drei pädagogische Fachkräfte pro Gruppe
- Sehr gute individuelle Fortbildungsmöglichkeiten, sowie Fachtagungen und Studientage
- Angenehmes Betriebsklima und gute Rahmenbedingungen für Ihre pädagogische Arbeit
- Flexible Urlaubsplanung in Abstimmung mit Ihren Gruppenkolleg*innen
- Leistungsorientierte Bezahlung, geförderte Entgeltumwandlung und betriebliche Altersvorsorge
- Regelmäßige individuelle Fallsupervision, Teamsupervision und nach Bedarf Einzelsupervision, sowie qualifizierte Fachberatung durch externe und hauseigene Kräfte
- Möglichkeit der Sozialberatung über einen externen Dienstleister
- Moderne, gut ausgestattete Arbeitsplätze
- Ausgeprägter Arbeitsschutz
- Betriebsärztin in unmittelbarer Nähe (stets ansprechbar)
- Jobticket
Für Informationen zum Aufgabenprofil steht Ihnen Frau Zenk als Einrichtungsleitung zur Verfügung. (Telefon:05139/971308, E-Mail: krippe.burgwedel@burgwedel.de).
Ansprechpartnerin im Personalwesen ist Frau Große. (Telefon:05139/ 8973-127, E-Mail: personal@burgwedel.de).
Für Ihre Bewerbung verwenden Sie bitte unser Online-Bewerbungsformular.
Anmerkungen
Wir fördern die berufliche Gleichstellung aller Mitarbeitenden sowie die Vielfalt unserer Beschäftigten. Es gehört zu unserem Selbstverständnis, dass Bewerber*innen mit Schwerbehinderung und ihnen gleichgestellte Personen bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt werden. Ebenfalls werden im Falle gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des NGG (Niedersächsisches Gleichberechtigungsgesetz) bei dieser Stelle Männer bevorzugt berücksichtigt.
Hinweis: Für in diesem Bereich Beschäftigte gilt die Impfpflicht gegen Masern. Alle nach dem 31.12.1970 geborenen Personen müssen einen ausreichenden Masernimpfschutz oder Masernimmunität nachweisen.