Erzieher/in Kita "Eichhörnchen" Borkwalde m/w/d
Für die Weiterentwicklung einer wachsenden Region sucht die Amtsverwaltung Brück für die Kindertagesstätte "Eichhörnchen" in der Gemeinde Borkwalde zum nächstmöglichen Zeitpunkt
staatlich anerkannte Erzieher (m/w/d)
Entgeltgruppe: S 8a TVöD-SuE
35 Wochenstunden
um ein motiviertes und engagiertes Team in einer kollegialen Arbeitsatmosphäre für die Betreuung von bis zu 66 Kindern in einer neu gegründeten Kindertagesstätte in Borkwalde zu bilden.
Wir bieten Ihnen:
- einen unbefristeten Arbeitsplatz mit regelmäßigen Fortbildungen
- Raum für eigenständige Ideenentwicklung und deren Umsetzung sowie vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten im Aufgabengebiet
- Teilnahme an Fachberatungen und Supervisionen
- Leistungen nach dem Tarifvertrag der Kommunen (TVöD-SuE) (z.B. 30 Tage Urlaub, Jahressonderzahlung, leistungsorientierte Bezahlung, betriebliche Altersversorgung, Gesundheitsangebote)
Das bringen Sie mit:
- einen Abschluss als staatlich anerkannter Erzieher (m/w/d) oder eine nach Kita- Personalverordnung vergleichbare abgeschlossene Ausbildung
- Freude und Einfühlungsvermögen an der Arbeit mit Kindern
- Belastbarkeit und Flexibilität sowie Engagement und Eigeninitiative
- ein freundliches, kompetentes Auftreten
- Motivation und Teamfähigkeit
- Voraussetzung ist gesundheitliche Eignung, einschließlich des gesetzlich vorgeschriebenen Impfschutzes
- Sprachkenntnisse: Deutsch-Niveau C2 wünschenswert
- Führerschein: Klasse-B wünschenswert
Die berufliche Gleichstellung der Geschlechter wird gewährleistet.
Ihre schriftliche Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen (Lebenslauf mit lückenloser Darstellung der bisherigen Tätigkeiten, Lichtbild, beglaubigte Zeugnisse, Arbeitszeugnisse usw.) richten Sie bitte bis zum 13. März 2026 an:
Amt Brück
Der Amtsdirektor
Kennwort: Kita Eichhörnchen
Ernst-Thälmann-Straße 59
14822 Brück
Bewerbungen (zusammengefasst in einem PDF-Dokument) sind auch per E-Mail möglich unter: bewerbung@amt-brueck.de (mailto:bewerbung@amt-brueck.de)
Kosten im Zusammenhang mit der Bewerbung werden vom Amt Brück nicht erstattet. Rücksendungen von Bewerbungsunterlagen erfolgen nur bei Vorlage eines ausreichend frankierten Rückumschlag nach Abschluss des Verfahrens. Soweit Sie Ihrer Bewerbung keinen Rückumschlag beifügen, wird davon ausgegangen, dass Sie auf eine Rückgabe Ihrer Unterlagen verzichten. In diesem Fall werden die Unterlagen nach Abschluss des Auswahlverfahrens ordnungsgemäß vernichtet.
Mit der Abgabe der Bewerbung erklärt sich der Bewerber/die Bewerberin mit der Erfassung und Speicherung seiner/ihrer Daten gemäß Art. 5 und 6 Abs. 1 Buchstabe b der DSGVO, § 26 Abs.1 und Abs. 8 Satz 2 BDSG einverstanden. Nach Abschluss des Verfahrens werden seine/ihre Daten gelöscht beziehungsweise vernichtet.
gez.
Ryll
Amtsdirektor