Tätigkeitsprofil:
Was erwartet Sie?
Die/der Erste Beigeordnete wird auf Vorschlag des Bürgermeisters für die Dauer von 8 Jahren von der Stadtverordnetenversammlung gewählt. Die/der Erste Beigeordnete ist hauptamtliche/r Beamtin/Beamter auf Zeit.
Das Amt der/des Ersten Beigeordneten ist in der Stadt Nauen in die Besoldungsgruppe A 15 BbgKomBesVO eingestuft. Daneben wird eine Dienstaufwandsentschädigung gewährt.
Ihr Aufgabenbereich umfasst im Wesentlichen folgende Tätigkeiten:
Die/der Erste Beigeordnete ist allgemeine/r Vertreter/in des Bürgermeisters sowie Leiter/in des Fachbereichs Allgemeine Verwaltung- mit Personalwesen und zentralen Diensten (Hauptamt) sowie der Stabsstelle Digitalisierung.
In diesem Fachbereich vertritt die/der Erste Beigeordnete den Bürgermeister ständig.
Anforderungsprofil:
Was erwarten wir?
Bewerberinnen und Bewerber müssen die für das Amt erforderlichen fachlichen Voraussetzungen erfüllen und eine ausreichende Erfahrung für dieses Amt nachweisen. Sie müssen mindestens die Befähigung zum gehobenen allgemeinen Verwaltungs- oder Justizdienst oder zum Richteramt oder eine den vorgenannten Befähigungsvoraussetzungen vergleichbare Qualifikation besitzen.
Zudem müssen die Bewerberinnen und Bewerber die persönlichen Voraussetzungen zur Ernennung in ein Beamtenverhältnis auf Zeit nach den einschlägigen beamtenrechtlichen Vorschriften erfüllen.
Von der Bewerberin/vom Bewerber wird erwartet, dass er/sie ihren/seinen ständigen Wohnsitz im regionalen Umfeld der Stadt Nauen vorweist.
Gesucht wird eine leistungsfähige und leistungsbereite sowie belastbare Persönlichkeit, die die Zukunft der Stadt Nauen engagiert und kreativ mitgestaltet und die als Leiter/in ihres/seines Fachbereichs ihre/seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter motivierend und wertschätzend zu führen versteht.
Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich Mitarbeiterführung sowie mehrjährige Erfahrungen im öffentlichen Dienst werden vorausgesetzt. Ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein ist für die Stelle unabdingbar.
Unabdingbar sind durch langjährige Tätigkeiten in der öffentlichen Verwaltung erworbene und vertiefte Kenntnisse in den Bereichen Verwaltungsrecht sowie Verwaltungsverfahrensrecht. Weitere Kenntnisse und Erfahrungen in der Bearbeitung juristischer Sachverhalte sind wünschenswert. In diesem Zusammenhang ist ein Hochschulstudium mit entsprechenden Schwerpunkten förderlich.
Ferner werden darüber hinaus Erfahrungen in der Funktions- und Arbeitsweise politischer Gremien sowie im Bereich Datenschutzrecht erwartet.
Die wahrzunehmenden Aufgaben erfordern in besonderem Maße die Fähigkeit zur vertrauensvollen Zusammenarbeit mit dem Bürgermeister und der Stadtverordnetenversammlung sowie die Fähigkeit, die Stadt Nauen als allgemeine/r Vertreter/in des Bürgermeisters auch in externen Gremien adäquat zu repräsentieren.
Eine ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit, die sich gleichsam durch Einfühlungs- und Durchsetzungsvermögen, wie auch durch Verbindlichkeit auszeichnet, rundet das Bewerberbild ab.
Die Bereitschaft zur Mitarbeit im Katastrophenstab der Stadt Nauen sowie Erfahrungen in diesem Bereich wären wünschenswert.