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Einsatzbeamtin/Einsatzbeamter der Zentralen Unterstützungsgruppe Zoll (ZUZ) - Einsatzgruppe Zugriff - des gehobenen …

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Die Zollverwaltung sucht zur Verstärkung ihrer Einsatzgruppe Zugriff der Zentralen Unterstützungsgruppe Zoll (ZUZ) der Generalzolldirektion (GZD) in Köln Einsatzbeamtinnen und Einsatzbeamte (w/m/d) in den Besoldungsgruppen A 7 / A 9m+Z des mittleren Dienstes und den Besoldungsgruppen A 9g / A 11 des gehobenen Dienstes.

Tätigkeit:

Die Einsatzbeamtinnen und Beamten der ZUZ sind speziell dafür ausgebildet und ausgestattet, in Einsatzlagen, in denen eine Gefahr für Leib und Leben besteht, operative Maßnahmen (Zugriffe, Sicherungs- und Schutzmaßnahmen) zu übernehmen und den Schutz der Zollbeschäftigten bundesweit zu gewährleisten. Die ZUZ gliedert sich in zwei Bereiche, die ZUZ-Einsatzgruppe Zugriff und die ZUZ-Operative Technik (OT). Auf dem neuesten Fortbildungs- und technischen Stand unterstützen und begleiten sich die beiden Bereiche bei ihren Einsätzen oder bewältigen eigenständig Einsatzlagen.

Nach einer erfolgreichen Einführungsfortbildung erhalten Sie zahlreiche Möglichkeiten, sich weiter zu spezialisieren. So können Sie u.a. Fahrsicherheitstrainer/-in, Einsatztrainer/-in Spezialeinheit für Sport und Schießen oder Einsatzsanitäter/-in werden.

Dienstort:

Generalzolldirektion,

Direktion VIII (Zollkriminalamt Köln Dellbrück)

Bergisch Gladbacher Straße 837

51069 Köln

Zwingende Voraussetzungen für eine Verwendung in der Einsatzgruppe Zugriff der ZUZ:

  • Sie haben die Laufbahnbefähigung für den mittleren beziehungsweise gehobenen nichttechnischen oder technischen Verwaltungsdienst.
  • Sie sind bereits Beamtin oder Beamter, maximal der Besoldungsgruppe A 9m Bundesbesoldungsordnung im mittleren Verwaltungsdienst beziehungsweise der Besoldungsgruppe A 11 Bundesbesoldungsordnung im gehobenen Verwaltungsdienst.
  • Ihr Alter überschreitet die Höchstgrenze von 35 Jahren für die Einsatzgruppe Zugriff zum Stichtag 28. Februar des Auswahljahres nicht.
  • Sie besitzen, nach Feststellung des von der Zollverwaltung beauftragten Betriebsärztlichen Dienstes (BG Prevent), die gesundheitliche Eignung für die vorgesehene Verwendung.
  • Sie besitzen bereits eine aktuelle erweiterte Sicherheitsüberprüfung (SÜ2) gemäß § 9 SÜG beziehungsweise sind bereit zu deren unmittelbaren Durchführung.
  • Sie besitzen eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse 3 oder B.
  • Sie erklären sich bereit, Ihren Wohnsitz im Einzugsbereich des Dienstortes zu nehmen.
  • Sie haben erfolgreich am ZUZ-Eignungsauswahlverfahren und an einem darauffolgenden Verwendungsfeststellungsverfahren teilgenommen.
  • Die nachstehenden allgemeinen Voraussetzungen für den Zollfahndungsdienst liegen bei Ihnen vor.

Die vorstehenden zwingenden Voraussetzungen gelten auch für aktive bzw. ehemalige Angehörige polizeilicher Spezialeinheiten (SEK, GSG9 und OT oder vergleichbar) mit folgenden Ausnahmen:

  • Bei diesem Personenkreis darf das Höchstalter von 40 Jahren bei der Einsatzgruppe Zugriff zum Stichtag 28. Februar des Auswahljahres nicht überschritten sein.
  • Für aktive oder ehemalige Angehörige von polizeilichen Spezialeinheiten ist eine Teilnahme am Eignungsauswahlverfahren erforderlich.
  • Eine Teilnahme am Verwendungsfeststellungsverfahren ist nicht erforderlich, sofern mit der der Bewerbung kein Wechsel der Fachrichtung einhergeht (Einsatzgruppe Zugriff oder OT).

Allgemeine Voraussetzungen für den Zollfahndungsdienst:

  • Bereitschaft zu häufigen, auch mehrtätigen - sowie kurzfristig angesetzten - Dienstreisen im gesamten Bundesgebiet sowie im Ausland
  • Bereitschaft zu Mehrarbeit bzw. Bereitschaft zur Aufgabenerfüllung auch außerhalb der regulären Dienstzeiten
  • Uneingeschränkte Außendiensttauglichkeit
  • Bestätigung der Personalstelle über die aktive Waffenträgereigenschaft oder die Bereitschaft zum Erwerb der Waffenträgereigenschaft
  • Bereitschaft zum Führen eines Dienst-Kfz und zur Teilnahme an fachspezifischen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen

Bewerbungsfrist:

Alle Bewerbungen, die bis zum 28. Februar eines Auswahljahres eingehen, werden für das laufende Eignungsauswahlverfahren berücksichtigt. Spätere Bewerbungen werden für das nächste Eignungsauswahlverfahren vorgemerkt.

Bewerbungsverfahren:

Bitte geben Sie Ihre Bewerbung online (inklusive Ihrer letzten Ernennungsurkunde im PDF-Format) über unser Bewerberportal ab.

Alternativ können Bewerbungen mit dem entsprechenden Bewerbungsvordruck ZUZ sowie einer Kopie Ihrer letzten Ernennungsurkunde auf dem Dienstweg an die GZD, DI.A.212, SEZ-Team gerichtet werden.

E-Mail: DIA212-SEZ.gzd@zoll.bund.de

postalisch:
Generalzolldirektion
Bergisch Gladbacher Str. 837
51069 Köln

Weitere Informationen zum Eignungsauswahlverfahren finden Sie im Merkblatt.

Ansprechpersonen:

Für Fragen zur Bewerbung:

Frau Vanessa Ochala

Telefon: 0228 303-19023

Frau Pinar Ates

Telefon: 0228 303-19035

E-Mail: DIA212-SEZ.gzd@zoll.bund.de

Für Fragen zum Eignungsauswahlverfahren:

Telefon SEZ-Hotline: 0228-303-84321

E-Mail: SEZ.GZD@zka.bund.de

Hinweise:

Die Bewerberauslese erfolgt anhand eines festgeschriebenen Eignungsauswahlverfahrens. Weiterhin ausgenommen vom Eignungsauswahlverfahren sind Bewerberinnen und Bewerber, die bereits das gesamte Eignungsauswahlverfahren innerhalb der letzten 2 Jahre erfolgreich durchlaufen haben.

Nach erfolgreichem Abschluss des Auswahlverfahrens beginnt ein Verwendungsfeststellungsverfahren, das die gesamte Qualifizierende Fortbildung umfasst. Erst nach dem erfolgreichen Abschluss der Qualifizierenden Fortbildung ist eine endgültige Verwendung als Einsatzbeamtin/Einsatzbeamter der ZUZ möglich.

Bei der Verwendung in der ZUZ wird eine Polizeizulage und eine Erschwerniszulage gezahlt.

Beamtinnen und Beamte können nur bei Abgabebereitschaft des Dienstherrn für das Eignungsauswahlverfahren berücksichtig werden.

Die Dienstherren werden zeitnah über die Bewerbung informiert.


Im Rahmen des Bundesgleichstellungsgesetzes ist die Bundesfinanzverwaltung bestrebt, den Anteil der weiblichen Bediensteten - insbesondere auch auf höherwertigen Dienstposten - zu erhöhen und fordert deshalb Frauen besonders zu Bewerbungen auf. Eine Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich, allerdings aufgrund der besonderen Aufgabenstellung der ZUZ lediglich in ausgewählten Arbeitszeitmodellen. Jeder Einzelfall wird geprüft (Hinweis: eine Wochenarbeitszeitverkürzung von 41 auf 40 Stunden gem. § 3 AZV ist hiervon unberührt).