Einsatzbeamtin/Einsatzbeamter der Observationseinheit Zoll (OEZ) - Einsatzgruppe Observation - des mittleren Dienstes
Die Zollverwaltung sucht zur Verstärkung ihrer Einsatzgruppen Observation der Observationseinheiten Zoll (OEZ) der Zollfahndungsämter (ZFÄ) an mehreren Standorten bundesweit Einsatzbeamtinnen und Einsatzbeamte (w/m/d) in den Besoldungsgruppen A 7 / A 9m+Z des mittleren Dienstes und den Besoldungsgruppen A 9g / A 11 des gehobenen Dienstes.
Tätigkeit:
Einsatzbeamtinnen und -beamte einer OEZ unterstützen vorrangig die Bereiche des Zolls, die mit der mittleren, schweren und Organisierten Kriminalität befasst sind. In den OEZ gibt es Einsatzgruppen Observation und Technische Einsatzgruppen (TEG), die sowohl eigene Einsätze bewältigen als auch sich gegenseitig bei Ihren Einsätzen begleiten und unterstützen. Im Team der Einsatzgruppen Observation werden verdeckt Beweise gesammelt und längerfristige Observations-, Sicherungs- bzw. Schutzmaßnahmen und auch Festnahmen durchgeführt. Das Team der TEG ist für den Einsatz der komplexen Technik bei den laufenden Einsatzmaßnahmen zuständig.
Nach einer erfolgreichen Einführungsfortbildung erhalten Sie zahlreiche Möglichkeiten, sich weiter zu spezialisieren. So können Sie u.a. Fahrsicherheitstrainer/-in, Einsatztrainer/-in Spezialeinheit für Sport und Schießen oder Einsatzsanitäter/-in werden.
Dienstorte:
OEZ Berlin-Brandenburg / ZFA Berlin-Brandenburg
OEZ Dresden / ZFA Dresden
OEZ Hannover / ZFA Hannover
OEZ Hamburg / ZFA Hamburg
OEZ Karlsruhe / ZFA Stuttgart
OEZ Kaiserslautern / ZFA Frankfurt am Main
OEZ Moers / ZFA Essen
OEZ Weiden / ZFA München
Zwingende Voraussetzungen für die Verwendung in einer OEZ:
- Sie haben die Laufbahnbefähigung für den mittleren beziehungsweise gehobenen nichttechnischen oder technischen Verwaltungsdienst
- Sie sind bereits Beamtin oder Beamter, maximal der Besoldungsgruppe A 9m Bundesbesoldungsordnung im mittleren Verwaltungsdienst beziehungsweise der Besoldungsgruppe A 11 Bundesbesoldungsordnung im gehobenen Verwaltungsdienst.
- Ihr Alter überschreitet die Höchstgrenze von 40 Jahren ist zum Stichtag 31. Juli des Auswahljahres nicht.
- Sie besitzen, nach Feststellung des von der Zollverwaltung beauftragten Betriebsärztlichen Dienstes (BG Prevent), die gesundheitliche Eignung für die vorgesehene Verwendung.
- Sie besitzen bereits eine aktuelle erweiterte Sicherheitsüberprüfung (Ü2) gemäß § 9 SÜG beziehungsweise sind bereit zu deren unmittelbaren Durchführung.
- Sie besitzen eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse 3 oder B.
- Sie erklären sich bereit, Ihren Wohnsitz im Einzugsbereich des Dienstortes zu nehmen.
- Sie haben erfolgreich am OEZ-Eignungsauswahlverfahren und an einem darauffolgenden Verwendungsfeststellungsverfahren teilgenommen.
- Die nachstehenden allgemeinen Voraussetzungen für den Zollfahndungsdienst liegen bei Ihnen vor.
Die vorstehenden zwingenden Voraussetzungen gelten auch für aktive beziehungsweise ehemalige Angehörige polizeilicher Spezialeinheiten (MEK und OT) mit folgenden Ausnahmen:
- Bei diesem Personenkreis darf das Höchstalter von 50 Jahren zum Stichtag 31. Juli des Auswahljahres nicht überschritten sein.
- Für aktive oder ehemalige Angehörige von polizeilichen Spezialeinheiten ist eine Teilnahme am Eignungsauswahlverfahren erforderlich.
- Eine Teilnahme am Verwendungsfeststellungsverfahren ist nicht erforderlich, sofern mit der Bewerbung kein Wechsel der Fachrichtung einhergeht (Einsatzgruppe Observation oder TEG).
Allgemeine Voraussetzungen für den Zollfahndungsdienst:
- Bereitschaft zu häufigen, auch mehrtätigen - sowie kurzfristig angesetzten - Dienstreisen im gesamten Bundesgebiet sowie im Ausland
- Bereitschaft zu Mehrarbeit bzw. Bereitschaft zur Aufgabenerfüllung auch außerhalb der regulären Dienstzeiten
- Uneingeschränkte Außendiensttauglichkeit
- Bestätigung der Personalstelle über die aktive Waffenträgereigenschaft oder Bereitschaft zum Erwerb der Waffenträgereigenschaft
- Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B (oder Klasse 3)
- Bereitschaft zum Führen eines Dienst-Kfz und zur Teilnahme an fachspezifischen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen
Bewerbungsfrist:
Alle Bewerbungen, die bis zum 31. Juli eines Auswahljahres eingehen, werden für das laufende Eignungsauswahlverfahren berücksichtigt. Spätere Bewerbungen werden für das nächste Eignungsauswahlverfahren vorgemerkt.
Bewerbungsverfahren:
Bitte geben Sie Ihre Bewerbung online (inklusive Ihrer letzten Ernennungsurkunde im PDF-Format) über unser Bewerberportal ab.
Alternativ können Bewerbungen mit dem entsprechenden Bewerbungsvordruck OEZ sowie einer Kopie Ihrer letzten Ernennungsurkunde auf dem Dienstweg an die GZD, DI.A.212, SEZ-Team gerichtet werden.
E-Mail: DIA212-SEZ.gzd@zoll.bund.de
postalisch:
Generalzolldirektion
Bergisch Gladbacher Str. 837
51069 Köln
Weitere Informationen zum Eignungsauswahlverfahren finden Sie im Merkblatt:
Ansprechpersonen:
Für Fragen zur Bewerbung:
Frau Vanessa Ochala
Telefon: 0228 303-19023
Frau Pinar Ates
Telefon: 0228 303-19035
E-Mail: DIA212-SEZ.gzd@zoll.bund.de
Für Fragen zum Eignungsauswahlverfahren:
Telefon SEZ-Hotline: 0228-303-84321
E-Mail: SEZ.GZD@zka.bund.de
Hinweise:
Die Bewerberauslese erfolgt anhand eines festgeschriebenen Eignungsauswahlverfahrens.
Ausgenommen vom Eignungsauswahlverfahren sind Bewerberinnen und Bewerber, die bereits das gesamte Eignungsauswahlverfahren innerhalb der letzten 2 Jahre erfolgreich durchlaufen haben.
Nach erfolgreichem Abschluss des Eignungsauswahlverfahrens beginnt ein Verwendungsfeststellungsverfahren, das die gesamte Qualifizierende Fortbildung umfasst. Erst nach dem erfolgreichen Abschluss der Qualifizierenden Fortbildung ist eine endgültige Verwendung als Einsatzbeamtin / Einsatzbeamter einer OEZ möglich.
Bei der Verwendung in einer OEZ wird eine Polizeizulage und eine Erschwerniszulage gezahlt.
Beamtinnen und Beamte können nur bei Abgabebereitschaft des Dienstherrn für das Eignungsauswahlverfahren berücksichtig werden.
Die Dienstherren werden zeitnah über die Bewerbung informiert.
Im Rahmen des Bundesgleichstellungsgesetzes ist die Bundesfinanzverwaltung bestrebt, den Anteil der weiblichen Bediensteten - insbesondere auch auf höherwertigen Dienstposten - zu erhöhen und fordert deshalb Frauen besonders zu Bewerbungen auf. Eine Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich, allerdings aufgrund der besonderen Aufgabenstellung der OEZ lediglich in ausgewählten Arbeitszeitmodellen. Jeder Einzelfall wird geprüft (Hinweis: eine Wochenarbeitszeitverkürzung von 41 auf 40 Stunden gem. § 3 AZV ist hiervon unberührt).