eine Sachbearbeitung (m/w/d) für die Schülerbeförderung
Der
Landkreis Hildesheim
beabsichtigt, zum nächstmöglichen Zeitpunkt
eine Sachbearbeitung (m/w/d) fürdie Schülerbeförderung
unbefristet für das Amt für Schule und Kultur einzustellen.
Es handelt sich um eine Stelle mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von derzeit 39 bzw. 40 Wochenstunden, die grundsätzlich teilzeitgeeignet ist.
Die Aufgaben sind nach Entgeltgruppe 9b TVöD bzw. Bes.-Gr. A 9 NBesG bewertet. Bei einem unmittelbaren Wechsel aus dem Öffentlichen Dienst besteht die Möglichkeit, ggf. die derzeitige Stufenzuordnung sowie die Stufenlaufzeit zu berücksichtigen. Für bereits verbeamtete Bewerbende kommt auch eine Einstellung im Beamtenverhältnis (durch Abordnung mit dem Ziel der Versetzung) in Betracht.
Ihr Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen:
- Entscheidung über Beförderungs- und Erstattungspflicht nach § 114 NSchG in Grundsatzangelegenheiten und schwierigen Einzelfällen einschl. Fertigung entsprechender Bescheide
- Stellungnahme zu Anträgen auf Erteilung von Ausnahmegenehmigungen nach § 63 Abs. 3 NSchG
- Stellungnahmen an das Amt 910 - Kommunalaufsicht und Rechtsangelegenheiten - in Klageverfahren
- Formelle Abwicklung der EU-weiten Ausschreibung im freigestellten Schülerverkehr (einschl. Vergabevorschlag für den Schulausschuss, Kreisausschuss und Kreistag)
- Organisation von Einzel- und Sammelbeförderungen von Schülerinnen und Schülern, die wegen einer dauernden Behinderung speziell befördert werden müssen sowie Sicherstellung der Beförderung von Schülerinnen und Schülern, die sonderpädagogische Einrichtungen oder Sonderunterricht besuchen
- Bearbeitung von Anträgen auf Beförderung wegen vorübergehender Behinderung sowie Anträgen auf Einzelbeförderung
- Organisation des freigestellten Schülerverkehrs, Vertreten der Interessen der Schülerbeförderung bei Angelegenheiten des ÖPNV, Organisation und Vergabe von Sonderfahrten
- Aufstellung des Haushaltsplanes sowie Finanzberichtswesen für den Bereich Schülerbeförderung
- Prüfung und Kostenaufteilung der Beförderungsleistungen für Landkreis und Stadt Hildesheim
Voraussetzungen:
- Die Befähigung für das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 (Laufbahnprüfung für den gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienst) in der Fachrichtung Allgemeine Dienste (Allgemeine Verwaltung oder Verwaltungsbetriebswirtschaft) per Vorbereitungsdienst, Regelaufstieg oder Praxisaufstieg oder die Befähigung für das 2. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1 und mindestens 5 Jahre Bewährung in einem Amt der Laufbahn oder der erfolgreich absolvierte Angestelltenlehrgang II.
- In Betracht kommen auch Bewerbende als Absolventinnen und Absolventen anderer Hochschulen mit einem Bachelorabschluss, mit welchem unmittelbar die Befähigung für das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Allgemeine Dienste erworben wurde.
- In Betracht kommen darüber hinaus auch ausgebildete Verwaltungsfachangestellte sowie Absolventinnen und Absolventen des Angestelltenlehrganges I, welche durch eine bereits erfolgte dauerhafte Übertragung von Tätigkeiten mindestens der Entgeltgruppe EG 9a TVöD/TV-L über Berufserfahrung verfügen und die die Voraussetzungen für eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 9b TVöD-VKA (mindestens zwanzigjährige Berufserfahrung bei einem Arbeitgeber, der vom Geltungsbereich des TVöD oder eines vergleichbaren Tarifvertrages erfasst wird oder bei einem anderen öffentl.-rechtl. Arbeitgeber) erfüllen.
Idealerweise verfügen Sie über:
- Kenntnisse in den Vorschriften des allgemeinen Verwaltungsrechts (u.a. VwVfG) sowie des besonderen Verwaltungsrechts (u.a. NSchG, KomHKVO, StVO, StVZO, BOKraft und PBefG).
- Die Fähigkeit, sich aufgrund des ständigen Wandels stets auf dem aktuellsten Stand der Rechtsgrundlagen und der Rechtsprechung zu halten und diese rechtssicher anzuwenden, insbesondere unbestimmte Rechtsbegriffe auszulegen.
- Großes Verhandlungsgeschick im Hinblick auf Vertrags- und Preisverhandlungen vor dem Hintergrund der Notwendigkeit zur Haushaltskonsolidierung.
- Ausgeprägte Planungsfähigkeit, um die Behindertenbeförderung einerseits wirtschaftlich und andererseits unter zumutbaren Bedingungen für den besonderen Personenkreis zu organisieren.
Wir bieten:
- Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch flexible Arbeitszeiten
- Möglichkeit zum mobilen Arbeiten
- Eine freundliche und wertschätzende Arbeitsatmosphäre
- Betriebliche Altersvorsorge, tarifliche Jahressonderzahlung und vermögenswirksame Leistungen
- Aktive Gesundheitsförderung durch eigene Angebote
- Attraktive Sport- und Gesundheitsangebote durch Firmenfitness im Hansefitverbund
- Möglichkeiten zur gezielten persönlichen und fachlichen Fort- und Weiterbildung
- Einen Zuschuss zum Deutschlandticket-Job
- Betreuungsmöglichkeit für Kleinkinder in der Betriebskrippe im Kreishaus
Die Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten sind willkommen.
Der Landkreis Hildesheim setzt sich für die berufliche Gleichstellung aller Geschlechter ein. Im Sinne des Abbaus von Unterrepräsentanzen nach dem Nds. Gleichstellungsgesetz (NGG) werden bezüglich dieser Stelle im tariflichen Bereich Frauen und im Besoldungsbereich Männer deshalb besonders aufgefordert, sich zu bewerben.
Schwerbehinderte und denen gleichgestellte Bewerbende werden gemäß den für sie geltenden Bestimmungen berücksichtigt.
In Papierform eingereichte Bewerbungsunterlagen werden aus Kostengründen nicht zurückgeschickt.
Aussagefähige und vollständige Bewerbungen (Bewerbungsschreiben, Lebenslauf, Zeugniskopien sowie lückenlose Nachweise über alle bisherigen Tätigkeiten inkl. Zeugnisse für abgeschlossene Beschäftigungsverhältnisse) richten Sie bis zum 11.04.2026 bitte per Online-Bewerbung über das Bewerbungsmanagement (https://bewerbung.landkreishildesheim.de) an den Landkreis Hildesheim. Ansprechperson für das Stellenbesetzungsverfahren im Personal- und Organisationsamt ist Frau Patermann (Tel. 05121/309-2311). Für fachliche Rückfragen steht Ihnen die Leitung des Amtes für Schule und Kultur, Herr Waldeck (Tel. 05121/309-5141), gerne zur Verfügung.